Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Wildberg (Bekanntmachung) Referenznummer der Bekanntmachung: 1032a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildberg
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wildberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Wildberg (Bekanntmachung)
verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung)
Unterhalts-/Grundreinigung
72218 Wildberg
Unterhalts-/Grundreinigung in 3 Objekten (ca. 1,5 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Unterhalts-/Grundreinigung
72218 Wildberg
Unterhalts-/Grundreinigung in 11 Objekten (ca. 1,4 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Glasreinigung
72218 Wildberg
Glas- und Rahmenreinigung in 26 Objekten (ca. 7.800 m² Glasfläche jährlich)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-/Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45889
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-/Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB460SM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.