Prüfung ortsveränderlicher und -fester Betriebsmittel nach DGUV Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11V-51-PPE
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ppeinsatz.polizei-bw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortsveränderlicher und -fester Betriebsmittel nach DGUV
Die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlicher sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach § 5 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 4 (DGUV V4) sowie § 3 und 14 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 bei den Dienststellen des Auftraggebers.
Östliches BW
Polizeipräsidium Einsatz Heininger Straße 100 73037 Göppingen s. Anl. 05 - Gesamtübersicht Losaufteilung
Die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlicher sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach § 5 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 4 (DGUV V4) sowie § 3 und 14 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 bei den Dienststellen des Auftraggebers.
Westliches BW
Polizeipräsidium Einsatz Heininger Straße 100 73037 Göppingen s. Anl. 05 - Gesamtübersicht Losaufteilung
Die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlicher sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach § 5 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 4 (DGUV V4) sowie § 3 und 14 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 bei den Dienststellen des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder
- Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Nachweis über das Bestehen einer eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied; bei Bewerbergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied.
Liegt während des Vergabeverfahrens noch keine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung vor, erklärt sich der Bieter bereit diese im Falle des Zuschlags auf sein Angebot zeitnah abzuschließen.
Befähigung nach TRBS 1203 in Verbindung mit der DGUV V4 zur Durchführung der Prüfungen
Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 4) §2 Abs. 3:
Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Vorschrift gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen.
Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in
Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.
(Erläuterung zu § 2 Abs. 3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY6FX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html