Bauarbeiten zur Schließung der Deichlücke in Düsseldorf Himmelgeist
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauarbeiten zur Schließung der Deichlücke in Düsseldorf Himmelgeist
Schließung der Deichlücke in der Ortslage Himmelgeist
1. Bereich - Schlossmeierhof,
2. Bereich - Direkte Ortslage
Bauausführung.
Düsseldorf
Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt den rechtsrheinischen Hochwasserschutz im Bereich des Stadtteils Himmelgeist an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Für die Hochwasserschutz-einrichtungen in diesem betrachteten Abschnitt (Rhein-km 728,92 bis 729,33) besteht dringender Sanierungsbedarf, da sie in den überwiegenden Abschnitten Fehlhöhen gegenüber der erforderlichen Schutzhöhe aufweisen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der
1. Bereich - Schlossmeierhof, Station 0+000 bis 0+689,92;
2. Bereich - Direkte Ortslage, Station 0+689,92 bis 1+555,55.
Die beiden Bereiche sind aus Abrechnungsgründen in separate Ausschreibungsunterlagen unterteilt, in der baulichen Abwicklung aber nur eine Maßnahme.
1.Bereich: Herstellung einer ca. 690 m langen Hochwasserschutzanlage bestehend aus einer Spundwand (Rammen: ca. 6.800 m² und Pressen ca. 1.600 m²), mit Klinker (ca. 1.700 m²) verkleidetem Ortbetonkopf (ca. 1.500 m³) und Deichverteidigungsweg.
Des Weiteren die Errichtung eines Durchlassbauwerks für das Gewässer "Broichgraben". Einbau von Ankerplatten, Endstützen etc. für den mobilen Hochwasserschutz. Folgende wesentlichen Nebenarbeiten erfolgen: Erdarbeiten, Leitungsarbeiten, Wegebau (Pflaster- und Asphaltarbeiten, ca. 7.200 m²), Kanalarbeiten, Installation Stützwandelemente, Installation Entwässerung, Stahlbauarbeiten, Ansaatarbeiten (ca. 12.000 m²) inkl. Heudruschgewinnung.
2.Bereich: Herstellung einer ca. 865 m langen Hochwasserschutzanlage bestehend aus einer Spundwand (Rammen: ca. 4.300 m² und Pressen ca. 1.700 m²), mit Klinker (ca. 3.300 m²) und teilweise mit Bruchstein (ca. 120 m²) verkleidetem Ortbetonkopf (ca. 1.900 m³) und Deichverteidigungsweg. Einbau von Ankerplatten, Endstützen etc. für den mobilen Hochwasserschutz. Folgende wesentlichen Nebenarbeiten erfolgen: Erdarbeiten, Leitungsarbeiten, Wegebau (Pflaster- und Asphaltarbeiten, ca. 7.300 m²), Kanalarbeiten, Installation Stützwandelemente, Entwässerungssysteme, Installation Entwässerung, Ansaatarbeiten (ca. 5.500 m²) inkl. Heudruschgewinnung.
Die Angaben zum Baubeginn sind geschätzt. Beginn der Baumaßnahme voraussichtlich nach Zuschlagserteilung ca. Oktober 2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.