1480-VF-Software für Luftsicherheitsschulungen und Zertifizierungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1480
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEZZ Extra-Regio NUTS 2
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1480-VF-Software für Luftsicherheitsschulungen und Zertifizierungen
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag in drei Losen über die vorübergehende Überlassung (Subscription) von Softwarelizenzen inclusive Softwarepflege, softwarenahen Dienstleistungen und Schulungsleistungen für eine durch das Luftfahrbundesamt zertifizierte Software für das Computer-basierte-Training (CBT) zur Bilderkennungsschulung von Luftsicherheitspersonal im Wege eines offenen Verfahrens für eine maximale Gesamtlaufzeit von bis zu vier Jahren zu vergeben.
Los 1
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Los 1: Software zur Durchführung von Erstschulungen des Luftsicherheitspersonals
Concurrent Lizenzen zur Grundausbildung (CBT), zur Prüfung, zur Speicherung der Übungsergebnisse und Ergebnisse der Grundausbildung (Zertifikat) des Personals an einem festgelegten Standort der Bw. Weiterhin werden produktbezogene Leistungen zur Implementierung und Unterstützung, sowie Befähigung von Personal und Nutzern beauftragt.
Der geschätzte Auftragswert beträgt (inkl. aller Optionen):
Los 1 - 231.650,00 Euro
Die Obergrenze beträgt (inkl. aller Optionen):
Los 1 - - 347.475,00 Euro
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache des
Schätzwertes.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der
Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der
Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten
Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige
Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils zwölf Monate zu
verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt). Die
maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich
zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Los 2
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Los 2 - Software zur Durchführung kontinuierlicher Re-Qualifiizierungen des Luftsicherheitspersonals
Named Lizenzen einer durch das Luftfahrtbundesamt zertifizierte Software gem. Leistungsbeschreibung zur ReZertifizierung (CBT), , Zugriff auf Prüfungsergebnisse der Grundausbildung (Basis und Zulassung zur ReZertififzierung),
Speicherung des Nachweis der Übungsstunden und der Übungsergebnisse (Zertifikat) der ReZertifizierungen des Fachpersonals an einem der FJg-Standorte. Weiterhin werden produktbezogene Leistungen zur Implementierung und Unterstützung, sowie Befähigung von Personal und Nutzern beauftragt.
Der geschätzte Auftragswert beträgt (inkl. aller Optionen):
Los 2 - 213.915,00 Euro
Die Obergrenze beträgt (inkl. aller Optionen):
Los 2 - 320.925,00 Euro
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache des
Schätzwertes.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der
Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der
Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten
Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige
Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils zwölf Monate zu
verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt). Die
maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich
zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Los 3
Los 3 - Software zur Durchführung kontinuierlicher Re-Qualifizierungen des Luftsicherheitspersonals
Named Lizenzen einer durch das Luftfahrtbundesamt zertifizierte Software gem. Leistungsbeschreibung zur ReZertifizierung (CBT), Zugriff auf Prüfungsergebnisse der Grundausbildung (Basis und Zulassung zur ReZertififzierung),
Speicherung des Nachweis der Übungsstunden und der Übungsergebnisse (Zertifikat) der ReZertifizierungen des Fachpersonals an einem der FJg-Standorte. Weiterhin werden produktbezogene Leistungen zur Implementierung und Unterstützung, sowie Befähigung von Personal und Nutzern beauftragt.
Der geschätzte Auftragswert beträgt (inkl. aller Optionen):
Los 3 - 213.915,00 Euro
Die Obergrenze beträgt (inkl. aller Optionen):
Los 3 - 320.925,00 Euro
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache des
Schätzwertes.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der
Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der
Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten
Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige
Erklärung dreimalig schriftlich um jeweils zwölf Monate zu
verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt). Die
maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich
zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182a6d4f92b-5f6b2e416a91b3e9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182a6d4f92b-5f6b2e416a91b3e9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182a6d4f92b-5f6b2e416a91b3e9
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen. Der Nachweis der Bereitschaft der Mitarbeiter erfolgt durch Eigenerklärung. Kann der Nachweis nicht erbracht werden oder lassen sich die Mitarbeiter nicht verpflichten, kann dies zum Ausschluss des Angebotes bzw. zur Kündigung des Vertrages führen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.