Fraunhofer-Institut für Entwurfstechnik Mechatronik IEM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33012
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: www.iem.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut für Entwurfstechnik Mechatronik IEM
Das Fraunhofer-Institut für Entwurfstechnik Mechatronik IEM ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Ge-sellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. mit rund 200 Mitarbeitenden.
Leitthema des Forschungsinstituts ist das Engineering der Zukunft. Die Projekte aus Forschung und Industrie verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz: Produkte, Produktionssysteme, Dienstleistungen und Softwareanwendungen werden von den Wissenschaftlern von der Geschäftsidee über die Umsetzung bis zur Markteinführung betrachtet.
Das Institut hat seinen Sitz an der Zukunftsmeile in Paderborn.
Mehr Informationen finden sie unter: https://www.iem.fraunhofer.de/
Unterhaltsreinigung
Zukunftstmeile 1 in 33102 Paderborn
Unterhaltsreinigung des Gebäudes teilweise mit Maschineneinsatz
4x 12 Monate
Fensterreinigung
Zukunftsmeile 1 in 33102 Paderborn
Fenster- und teilweise Glasfassadenreinigung des Gebäudes
4x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).