Schiebebühne_Zahnradbahn_ZT4 Referenznummer der Bekanntmachung: 130-2022-0005_Schiebebühne_Zahnradbahn_ZT4
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schiebebühne_Zahnradbahn_ZT4
Lieferung und Montage einer neuen Schiebebühne für die Zahnradbahnwerkstatt ZT4, sowie Demontage der Altanlage
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer neuen Schiebebühne versenkter Bauart für die Betriebswerkstatt der Zahnradbahn der Stuttgarter Straßenbahnen AG. Dies umfasst die Fertigung, Lieferung, Montage sowie den Probebetrieb samt Schulung der Mitarbeiter bis zur Endabnahme der Anlage im Jahr 2023. Der Rückbau der Altanlage darf frühestens nach dem erfolgreichen Probebetrieb stattfinden, muß jedoch spätestens 3 Monate nach der Inbetriebnahme der neuen Schiebebühne erfolgen. Für die Entsorgung der Altanlage ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Ein Wartungs- und Servicevertrag soll optional angeboten werden.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schiebebühne_Zahnradbahn_ZT4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.