Erwerb einer Fachsoftware Vorgangsmanagementsystem für das Umwelt- & Verbraucherschutzamt der Stadt Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5015-12
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb einer Fachsoftware Vorgangsmanagementsystem für das Umwelt- & Verbraucherschutzamt der Stadt Köln
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Umwelt- & Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln besteht der Bedarf für ein neues Datenverarbeitung (DV)-gestütztes Vorgangsmanagementsystem. Der Vertrag enthält Leistungen zur Systemlieferung, Schulungsdienstleistungen und Leistungen nach der Systemlieferung.
50668 Köln, Nordrhein-Westfalen
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Umwelt- & Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln besteht der Bedarf für ein neues Datenverarbeitung (DV)-gestütztes Vorgangsmanagementsystem. Der Vertrag enthält Leistungen zur Systemlieferung, Schulungsdienstleistungen und Leistungen nach der Systemlieferung.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Die Vorlage des Nachweises in nichtbeglaubigter Kopie ist zulässig. Im Fall des Einsatzes dritter Unternehmen hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und den Nachweis jeweils auch von diesen benannten Dritten - im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot, ansonsten auf besonderes Verlangen der Auftraggeberin - beizubringen.
• Einreichung der ausgefüllten "Eigenerklaerung als Anlage zum Angebotsschreiben fuer Leistungen".
• Wenn ein Bieter beabsichtigt, an einen Dritten als Nachunternehmer Teile des Auftrags zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine eigene Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind:
a) die davon betroffenen Teile des Gesamtauftrages zu benennen,
b) Name und Anschrift des vorgesehenen Unterauftragnehmer anzugeben,
c) für den Nachunternehmer die Nachweise zur fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Eignung sowie dem Nichtbestehen von fakultativen oder zwingenden Ausschlussgründen und
d) den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" vorzulegen
(siehe Vordruck "Anlage_Verpflichtungserklärung Nachunternehmer")
• Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bietergemeinschaften ("Anlage_Bietergemeinschaften_Vordruck") ausgefüllt vorzulegen und gemäß der Anlage 5 Bietergemeinschaften_Vorgaben_Hinweise die hier geforderten Eignungsnachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Es finden gemäß § 47 Absatz 4 VGV die Regelungen zur Eignungsleihe gemäß § 47 Absatz 1 bis 3 VGV Anwendung (siehe Vordruck: "Anlage_Bietergemeinschaften_Vordruck" und "Anlage_Bietergemeinschaften_Vorgaben_Hinweise")
• A) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Vorlage in nichtbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Vergabestelle abzuschließen.
• B) In dem Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV analog hat der Bewerber die anderen Unternehmen in dem seinem Angebot beizufügendem Vordruck Bietergemeinschaften ("Anlage_Bietergemeinschaften_Vordruck") zu
benennen und die nachfolgenden Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit dieser anderen Unternehmen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 47 VgV analog beruft.
• C) Erklärung, dass beim Bieter mindestens ein qualifizierter, festangestellter Projektmitarbeiter für den Anpassungsbetrieb zur Verfügung steht und dessen Vertretung sicher gestellt ist.
• D) Erklärung, dass der Bieter über ein leistungsfähiges Projektmanagement-Tool inklusiver transparenter Terminverfolgung durch den Kunden verfügt.
Zu A) Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungshöhe von mindestens 500.000 Euro je Schadensfall haben. Der Nachweis des Bestehens einer solchen
Betriebshaftpflichtversicherung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein; aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht.
• Eine Referenz über ein vergleichbares erfolgreich abgeschlossenes Projekt, mit den folgenden Angaben: Auftraggeber mit Ansprechpartner (Name, Telefon-und Faxnummer, E-Mailadresse), Projekt-/Vertragsbezeichnung, Laufzeit.
• Projekt muss innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich abgeschlossen sein.
• Die Projektreferenz ist vergleichbar, wenn der Bieter auf Basis von Kundenanforderungen eine funktionsfähige Vorgangsmanagement-Software erstellt oder angepasst hat und die dabei vorgegebenen Zeitpläne vom Bieter eingehalten wurden, ohne das schuldhaft Verzögerungen eingetreten sind und wenn es sich beim Auftraggeber um eine Kommune der Größenklasse 2 oder 1 handelt beziehungsweise um einen Landkreis der Größenklasse 1.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html