Externe Geschäftsstelle der CDR-Initiative des BMUV Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1642/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Geschäftsstelle der CDR-Initiative des BMUV
Die digitale Transformation betrifft nahezu alle Lebensbereiche der Verbraucher*innen. Insbesondere Unternehmen, die digitale Waren, Waren mit digitalen Inhalten oder digitale, datenbasierte Dienste anbieten, profitieren von der Digitalisierung, ihnen erwächst daraus aber auch eine gesellschaftliche Mitverantwortung und eine Mitverantwortung für Verbraucher*innen. Durch die Entwicklung verbraucherfreundlicher Lösungen haben Unternehmen die Möglichkeit, ein Alleinstellungsmerkmal am Markt zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist Eigeninitiative der Unternehmen und die Übernahme von Verantwortung in der digitalen Welt. Corporate Digital Responsibility (CDR) bezeichnet dabei freiwillige unternehmerische Aktivitäten, die über das heute gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen und die digitale Welt aktiv zum Vorteil der Verbraucher*innen und des Gemeinwohls mitgestalten. Eingeschlossen sind dabei auch Aktivitäten, die das gesetzlich Vorgeschriebene besonders verbraucherfreundlich umsetzen. Die CDR-Initiative, eine Multi-Stakeholder-Initiative, wurde 2018 im seinerzeitigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegründet. Seit dem 08.12.2021 ist die CDR-Initiative im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) verortet. Die CDR-Initiative ist als Lernpartnerschaft konzipiert, in der die Stakeholder gemeinsam Lösungsansätze und Werkzeuge für die digitale Transformation zum Wohle der Gesellschaft entwickeln. Die CDR-Initiative hat das Ziel, freiwillige Verantwortungsübernahme von Unternehmen über alle Branchen hinweg zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Aktuell hat die CDR-Initiative sieben Mitgliedsunternehmen: BAR-MER, Deutsche Telekom, ING Deutschland, Otto Group, Telefónica Deutschland, Weleda und Zalando. Zukünftig sollen verstärkt neue Unternehmen aufgenommen werden, um die Vielfalt und Synergien unter den Mitgliedern (z.B. hinsichtlich der Branche und Größe) systematisch zu fördern und die Relevanz der Initiative weiter zu erhöhen.
Im letzten Jahr wurde die CDR-Initiative insbesondere im Hinblick auf die folgenden Aspekte neu konzeptioniert:
- Erhöhung der Sichtbarkeit: Die Öffentlichkeitsarbeit der CDR-Initiative wurde insbesondere durch ein eigenes Corporate Design und eine Webseite ausgeweitet und professionalisiert. Darüber hinaus verstetigen eigene Veranstaltungsformate wie die Reihe „CDR Impuls“ und die jährliche CDR-Konferenz sowie Veranstaltungen mit anderen Akteur*innen die Präsenz der Initiative.
- Stärkung der Expertise: Die Initiative möchte als Vordenkerin den CDR-Diskurs bereichern, z.B. durch Studien, Konzepte und Instrumente. Auch steht im Zentrum der CDR-Initiative, voneinander zu lernen. Daher wurden Formate geschaffen, in welchen sich die Mitglieder systematisch zu Herausforderungen und Lösungen austauschen. Aktuelle von den Mitgliedern festgelegte Themenschwerpunkte beinhalten: Digitalisierung und Nachhaltigkeit, Desinformation, Diskriminierung und Hate Speech sowie Mitarbeitenden-Diversität und -Teilhabe inkl. Re-/Upskilling und digitale Grundausbildung. Die Schwerpunkte werden regelmäßig überprüft und angepasst, um einen engen Praxisbezug sicherzustellen.
- Ausweitung der Zusammenarbeit: Durch die Zusammenarbeit mit anderen Stakeholder*innen wird die Initiative als zentrale Akteurin im Bereich CDR in Deutschland und Euro-pa verankert. Dies wurde in der Vergangenheit u.a. durch Projektförderungen erreicht (z. B. der Studierendenwettbewerb „Digital Future Challenge“ der Initiative D21 e.V.) und soll zukünftig primär durch Kooperationen abseits finanzieller Förderung erfolgen.
Sitz der/des AN bzw. Erfüllungsort (Berlin)
Leistungsbereich I: Betrieb einer Geschäftsstelle
Der AN übernimmt den Betrieb der Geschäftsstelle für die CDR-Initiative und soll über die Geschäftsstelle die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der Mitglieder schaffen, ausgerichtet auf die Erreichung der Ziele der CDR-Initiative. Hierbei ist zentral, dass der AN von allen Stakeholder*innen in einer neutralen Facilitator-Rolle wahrgenommen wird. Des Weiteren ist der AN für die Organisation und Darstellung der CDR-Initiative nach außen zuständig. Dies umfasst auch die Betreuung neuer Mitglieder bei der Umsetzung von CDR-Maßnahmen. Die Schwerpunktsetzung der Aufgaben aus dem Aufgabenspektrum ist halbjährlich in Abstimmung mit der AG‘in festzulegen. Die AG‘in behält sich abweichende Schwerpunktsetzungen vor.
Das Aufgabenspektrum der Geschäftsstelle umfasst insbesondere:
a) Übergreifende Tätigkeiten
Der AN übernimmt übergreifende Tätigkeiten zum Betrieb der Geschäftsstelle. Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
- Fachliche und organisatorische Begleitung und Koordination der Projektaktivitäten der CDR-Initiative
- Sicherstellung der Kongruenz aller Aktivitäten der CDR-Initiative untereinander
- Interne Informations- und Kommunikationsarbeit und Wissensmanagement für die CDR-Initiative mit der AG‘in, den Mitgliedern, potenziellen Mitgliedern und sonstigen wichtigen Stakeholder*innen, inkl. der Bündelung und zielgruppengerechten Aufarbeitung von bestehendem und neuem Wissen sowie Erfahrungen aus der Umsetzung von Maßnahmen innerhalb der CDR-Initiative
- Umsetzung der strategischen Weiterentwicklung der CDR-Initiative in enger Abstimmung mit der AG‘in
b) Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen
Der AN ist zuständig für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung öffentlicher und interner Veranstaltungen.
c) Fachliche Begleitung des CDR-Kodex inkl. Berichte
Der AN begleitet den CDR-Kodex einschließlich der damit verbundenen Berichte fachlich.
d) Öffentlichkeitsarbeit
Der AN übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit der CDR-Initiative mit dem Ziel der Erhöhung der Sichtbarkeit sowie der Stärkung der Positionierung der CDR-Initiative.
e) Mitgliedermanagement
Der AN steht als fachliche und organisatorische Ansprechperson für bestehende und mögliche neue Mitglieder zur Verfügung.
Leistungsbereich II: Beratung des BMUV
Der AN agiert hier in einer beratenden und unterstützenden Rolle (Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung) gegenüber Referat V II 1 des BMUV. Davon umfasst sind insbesondere:
a) Treffen auf Leitungs-/ Führungsebene
Die CDR-Initiative kommt auf Leitungs-/Führungsebene in der Regel bis zu zweimal in jeweils halbtägigen Sitzungen zusammen.
b) Beratung zu Fragen von CDR
Der AN berät die AG’in fachlich, wissenschaftlich und strategisch zu Fragen von CDR und unterstützt sie bei der nationalen und ggf. internationalen Positionierung zu CDR.
c) Kongruenz
Der AN stellt die Kongruenz der CDR-Initiative mit bestehenden Ansätzen anderer Ressorts oder anderer öffentlichen Stellen sicher.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Externe Geschäftsstelle der CDR-Initiative des BMUV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10827
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.