Neubau Forschungsgebäude R5- VE233_Pfostenriegel-Fassade / Fenster / Außentüren / Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 068-2023-03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Forschungsgebäude R5- VE233_Pfostenriegel-Fassade / Fenster / Außentüren / Sonnenschutz
Der geplante 5-Geschossige Baukörper ist 22.35 m hoch, 67,20 m lang, fällt unter die Gebäudeklasse 5 und teilt sich in zwei Brandabschnitte.
Bedingt durch die Hanglage des Grundstückes schieben sich Teile des Neubaus ins Erdreich hinein. Um die Entfluchtung der beiden nördlichen Treppenhäuser sicher zu stellen, sind seitlich Geländeeinschnitte geplant. Der vorhandene Hang muss entsprechend abgefangen und gesichert werden.
Die natürliche Belüftung und Belichtung des Fachschaftsraumes erfolgt über zwei Lichtschächte.
Im südlichen Bereich schließt das Gelände ebenerdig an das 1.OG an, die Gebäudehöhe beträgt hier, trotz durchgehender Oberkante deshalb nur 17,97 m zur Straßenebene.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Pfostenriegel-Fassade, Fenster, Außentüren und Sonnenschutzarbeiten.
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld Gelände auf dem Campus der Universität Bielefeld
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die VE233-Pfostenriegel-Fassade, Fenster, Außentüren und Sonnenschutz,
die u.a. folgende Inhalte umfassen:
PR-Fassade: ca. 175 qm
Fenster m. Öffnungsflügel: ca. 614 qm (ca. 248 St)
Fenster m. Festverglasung: ca. 572 qm (ca. 250 St)
Fenster mit Blindpaneel: ca. 85 qm (ca. 78 St)
Wetterschutzgitter Lamellen Technikräume: ca. 16 qm (ca. 17 St)
Außentüren: ca. 88 qm (ca. 20 St)
Sonnenschutzelemente Raffstore ca. 433 St
Sonnenschutzelemente Blindelemente ca. 174 St
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung/ Handwerkerkarte, jeweils nach den staatlichen Rechtsvorschriften des Niederlassungssitzes (Auszug in Kopie beizufügen)*. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist.
*Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Weitere Dokumente mit dem Charakter des Nachweises der persönlichen Lage entnehmen Sie der Rubrik: Einzureichende Unterlagen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Auf Anforderung der Vergabestelle, Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Auf Anforderung der Vergabestelle. Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Auf Anforderung der Vergabestelle. Mittels Dritterklärung
Weitere Dokumente mit dem Charakter des Nachweises der Leistungsfähigkeit entnehmen Sie der Rubrik: Einzureichende Unterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf Grund von § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro netto für die Bieterin/den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Um eine Informationslücke für die Auftraggeberin zu verhindern, wird die Möglichkeit in Anspruch genommen, das Gewerbezentralregister zusätzlich bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro netto abzufragen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYWPWWKJW1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.