Neubau Verfügungsgebäude Büros, Gebäude 05.13 - Laborgasversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: B90/42321034
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Ort: Jülich
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA26 Düren
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verfügungsgebäude Büros, Gebäude 05.13 - Laborgasversorgung
Leistung: Laborgasversorgung
- Anschluss an Stickstofftank und Kaltvergaser ca. 1 St.
- Reinstgasleitungen aus Edelstahl 8x1 bis 18x1,5 ca. 1.700 m
- Gasflaschenschränke Außenbereich mit Umschaltung ca. 4 St.
- Flüssigstickstoffleitungen vakuumisoliert DN14 ca. 85 m
- Leitungen aus Edelstahl für Heliumrückführung DN 15 – DN 100 ca. 230 m
- Brandschottungen DN15 bis DN 100 ca. 200 St.
Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
1. Medienversorgungsanlagen
1.1 . Reinstgasversorgung
1.2 . Reinstgasleitungen
1.3 . Flüssigstickstoffleitungen
1.4 . Heliumrückführung
1.5 . Sonstiges
- Anschluss an Stickstofftank und Kaltvergaser ca. 1 St.
- Reinstgasleitungen aus Edelstahl 8x1 bis 18x1,5 ca. 1.700 m
- Gasflaschenschränke Außenbereich mit Umschaltung ca. 4 St.
- Flüssigstickstoffleitungen vakuumisoliert DN14 ca. 85 m
- Leitungen aus Edelstahl für Heliumrückführung DN 15 – DN 100 ca. 230 m
- Brandschottungen DN15 bis DN 100 ca. 200 St.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei
der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben der technischen Fachkräfte über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Gestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 5 % der Auftragssumme und Mängelansprüchebürgschaft i. H. v. 3 % der Abrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Forschungszentrum Jülich GmbH, Einkauf- und Materialwirtschaft (M), Fachbereich Einkauf (M-E), 52425 Jülich
Personen sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
- alle Unterlagen mit Ausnahme vom Formblatt 225a. Wird dieses Formblatt nicht oder nicht vollständig ausgefüllt eingereicht, hat dies den Ausschluss des Angebots zur Folge.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]