Hochbehälter 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-014_EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbehälter 6
Die Stadtwerke Düsseldorf AG (Auftraggeber) beabsichtigen die Trinkwasseranlage "Auf der Hardt" in Düsseldorf-Gerresheim zu ertüchtigen.
Die Hochbehälteranlage befindet sich auf werkseigenem Grundstück im Landschaftsschutzgebiet "Stadtwald Düsseldorf" das der Öffentlichkeit auch als Naherholungsgebiet dient.
Die Anlage besteht aus insgesamt fünf erdüberdeckten Trinkwasserspeichern, wovon sich die beiden ältesten Bauwerke (Baujahren 1870 u. 1894) nicht mehr in Betrieb befinden und das Bauwerk 3 (Baujahr 1912) wegen schweren bautechnischen Mängeln mittelfristig ebenfalls außer Betrieb genommen werden muss.
Diese Behälter (Nummer 1 bis 3) stehen unter Denkmalschutz.
Der verbleibende Speicherraum in den Bauwerken 4 und 5 ist dauerhaft nicht ausreichend die Versorgung von Düsseldorf zu sichern.
Der zusätzlich benötigte Speicherraum von etwa 10.000 m3 muss daher in einem Neubau (Hochbehälter 6) untergebracht werden.
Wegen der exponierten Lage innerhalb des Stadtgebietes und des landschafts- und naturschutzrechtlichen Status des Geländes besteht neben den vorhandenen Anlagenteilen kein Platz für das weitere Gebäude. Ein alternativer Standort außerhalb des Grundstückes scheidet wegen der bestehenden Infrastruktur und der Zwangspunkte in der Höhenlage aus.
Um den notwendigen Raum für den Neubau HB 6 zu schaffen, soll daher der alte Behälter 3 teilabgebrochen und der geplante Hochbehälter 6 (HB 6) am Standort des Behälters 3 errichtet werden.
Entsprechend der Auflagen der oberen und unteren Denkmalbehörden muss ein Teil der alten Bausubstanz des Behälters 3 erhalten bleiben. Dies sind:
- Das über- und unterirdische Zugangshaus
- Ein Teilbereich des westlichen Wasserkammer
Zum Erhalt dieser Bauwerksbereiche, die sich in bautechnisch mäßigem Zustand befinden sind vorab Sicherungsmaßnahmen durch Einbau von Stützwänden und Tragkonstruktionen erforderlich. Anschließend ist der sorgfältige und schonende Rückbau der Wasserkammern des Behälters 3 durchzuführen, wobei Bodenplatte und Teile der Wände erhalten bleiben. Beim Rückbau berücksichtigt werden muss die alte Gewölbekonstruktion des Bauwerkes.
Das nicht belastete Bodenmaterial und der Anteil des un- bzw. gering belasteten, mineralischen Abbruchmaterials (Laga Z 1.2 und geringer) muss vom Auftragnehmer auf einen Zwischenlagerplatz im Hafengebiet von Düsseldorf transportiert werden. Der Bauschutt wird nach Beprobung und Freigabe an einen Aufbereitungsbetrieb abgegeben. Nicht verwendbares Abbruchmaterial muss vom Auftragnehmer geeignet entsorgt werden.
Das Bodenmaterial soll nach Fertigstellung des Neubaus im Arbeitsraum um den neuen Behälter 6 wieder eingebaut werden. Fehlendes Auffüllmaterial ist in geeigneter Qualität zu beschaffen.
Dabei sind die gesetzlichen Auflagen zu Umwelt- und Naturschutz, dem Denkmalschutz, die maximale Reduzierung von Erschütterungs-, Lärm- und Staubemissionen, weitere behördliche Auflagen zur Verkehrsleitung (Straßenverkehrsbehörde, Rheinbahn) sowie Auflagen der Entwässerungsbetriebe zu berücksichtigen.
Es ist besonders zu beachten, dass der wegseitige Teilbereich der alten, westlichen Wasserkammer des Behälters 3 sowie dessen gesamtes Eingangsgebäude aus denkmalpflegerischen Gründen erhalten werden muss. Dies gilt ebenso für die beiden alten Behälter 1 und 2 sowie dem alten, gemauerten Schieberturm westlich des Behälters 1. Diese müssen vollumfänglich erhalten bleiben und sind entsprechend von den Baustellenaktivitäten auszuschließen und zu schützen. Aus statischen Gründen dürfen die alten Bauwerke nicht befahren oder anderweitig belastet werden.
Sämtliche, im Zufahrtsbereich vorhandenen gesetzlich geschützten Alleebäume sind vom Auftragnehmer gegen Schäden zu sichern und deren Erhalt bei den Arbeiten sicher zu stellen.
Auch das Befinden der Landesklinik und mehrerer Anwohner ist zu berücksichtigen und einzubeziehen.
Die gesamten vorgesehenen Maßnahmen werden in mehreren Fachlosen ausgeschrieben und vergebe
Abbrucharbeiten Behälter Nr. 3
Stadtwerke Düsseldorf AG Auf der Hardt 7 40625 Düsseldorf Herrichten der Lagerstätten (Asphaltieren, Herstellen von Kanalanschlüssen) auf einem Zwischenlagerplatz im Hafenbereich, in der Wesermünder Straße in Düsseldorf
Wesentliche Leistungen:
- Herrichten der temporären Lagerstätten (Asphaltieren, Herstellen von Kanalanschlüssen) auf dem Zwischenlagerplatz im Hafenbereich, in der Wesermünder Straße
- Abräumen der Erd-, Sand- und Kiesüberdeckungen und Teilbereiche der Böschungen des teilweise abzubrechenden Behälters 3 und Abfuhr auf den Zwischenlagerplatz im Hafenbereich
- Abbrechen von (Gewölbe-) Decken, Innenwänden, Stützen, Außenwänden bis etwa 1 m unter Oberkante Zufahrtsweg und Abfuhr auf den Zwischenlagerplatz/Umschlagplatz im Hafenbereich
- Durchführen von Haufwerks-Analysen des Bauschuttes und dessen Weitertransport zu einem zugelassenen Recycling-Betrieb
- Abfuhr und Entsorgen/Deponieren der schadstoffbelasteten Teile (Stoffe mit erhöhten Gehalten an PAK, MKW und Chrysoltikasbest)
Die Arbeiten laufen zum Teil begleitend mit Tief- und Rohbauarbeiten aus Los 2 zur Herstellung von Zufahrten und Baustellenwegen.
Tief- und Rohbauarbeiten für den Neubau
Stadtwerke Düsseldorf AG Auf der Hardt 7 40625 Düsseldorf
Wesentliche Leistungen:
- Herstellen von Wegen (Umleitungen) für Anwohner und die Öffentlichkeit
- Herstellen einer Trennwand aus Stahlbeton innerhalb der alten, westlichen Wasserkammer des Behälters 3 zum Schutz und Erhalt des vorderen Kammerbereiches sowie des Eingangshauses
- Einrichten von Hygienebereichen für den Neubau gemäß DVGW Arbeitsblatt W 300-8 (Arbeitsvorbereitung und -durchführung)
- Herstellen von Staubschutzwänden zur Abtrennung von hygienischen Schutzzonen für die Erstellung der neuen Wasserkammer des HB 6
- Errichtung des Neubaus Hochbehälter 6 aus Stahlbeton. Dabei ist zu beachten:
Für Trinkwasserbehälter aus Stahlbeton gelten über die harmonisierten Regelwerke für den Betonbau, z. B. DIN EN 1992-1 und DIN EN 1992-3 und den daraus abzuleitenden weiteren Regelwerken z. B. DIN EN 206 hinaus die Anforderungen an die Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser nach der Richtlinie der Europäischen Kommission 98/83 EU. Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in der jeweils aktuellen datierten Fassung.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Oberflächen im Kontakt mit Trinkwasser wird ausdrücklich auf DIN EN 1992-3 hingewiesen.
Für die nationalen Regeln gelten DVGW W 300-1 bis W 300-8 mit den normativen Verweisungen zu den hygienischen Anforderungen an die Werkstoffe (z. B. W 270, W 347, W 398) und die Anforderungen an die Fachunternehmen nach W 316.
Besondere Maßnahmen gemäß Element (111), z. B. Auskleidungen oder Vorspannung) zur Sicherstellung der Wasserundurchlässigkeit sind nicht vorgesehen.
- Heranfahren und Einbauen von zwischengelagertem Bodenmaterial (Oberboden, Sand, Kies)
- Liefern und Einbauen von geeignetem Recyclingmaterial in den Arbeitsraum um den Neubau
- Wo gefordert Liefern von unbelastetem Fremdmaterial mit Einbau in Arbeitsräume und Baugruben sowie Überschüttung des Neubaus
- Rückbau von Baustraßen und provisorischen Wegen
- Erneuern des alten Grundstückszufahrtsweges
Die Arbeiten zur Herstellung von Zufahrten und Baustellenwegen laufen Anfangs begleitend zu den Abbrucharbeiten eines weiteren Unternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilrückbau des Trinkwasserspeichers 3
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Hochbehälter Nr. 6
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0Z60UC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.