OpenHouse-Verfahren Blutzuckerteststreifen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01 Abteilung Arzneimittel
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: IK 104212505
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de/rh
Abschnitt II: Gegenstand
OpenHouse-Verfahren Blutzuckerteststreifen
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. "OpenHouse-Verfahrens" für Blutzuckerteststreifen.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. "OpenHouse-Verfahrens" für Blutzuckerteststreifen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Januar 2025
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Blutzuckerteststreifen im Rahmen sogenannter "OpenHouse-Verfahren". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten.
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Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu die Teilnahmeunterlagen in diesem "Projektraum" unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" erhalten.
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Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Die Unterlagen können vorher gerne an folgendes E-Mail-Postfach gesandt werden:
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[gelöscht]
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Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
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Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.03.2023. Der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag ist jederzeit, das heißt auch nach dem 01.03.2023, möglich. Die Vertragslaufzeit endet einheitlich am 28.02.2025. Sollte die AOK Rheinland/Hamburg während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
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Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDA6957
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland