Mobiles Fallmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-865.31-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA1A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jobcenter.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiles Fallmanagement
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Das mobile Fallmanagement klärt den Verbleib und die Situation der zugewiesenen Kunden*innen, die sich durch wiederholte Meldeversäumnisse und trotz Leistungskürzung ihren Meldepflichten bei der Jobcenter Wuppertal AöR entziehen. Es informiert - unter Wahrung des Datenschutzes - die Zielgruppe über ihre Mitwirkungspflichten, denkbare negative Folgen einer fehlenden Zusammenarbeit mit der Jobcenter Wuppertal AöR und die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Weiterhin sollen die Leistungsberechtigten, die aufgrund von Handlungsbedarfen im Bereich der Leistungsfähigkeit ohne Unterstützung nicht an Terminen teilnehmen können, von den mobilen Fallmanager*innen zu verschiedenen Terminen begleitet werden.
Wuppertal
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Das mobile Fallmanagement klärt den Verbleib und die Situation der zugewiesenen Kunden*innen, die sich durch wiederholte Meldeversäumnisse und trotz Leistungskürzung ihren Meldepflichten bei der Jobcenter Wuppertal AöR entziehen. Es informiert - unter Wahrung des Datenschutzes - die Zielgruppe über ihre Mitwirkungspflichten, denkbare negative Folgen einer fehlenden Zusammenarbeit mit der Jobcenter Wuppertal AöR und die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Weiterhin sollen die Leistungsberechtigten, die aufgrund von Handlungsbedarfen im Bereich der Leistungsfähigkeit ohne Unterstützung nicht an Terminen teilnehmen können, von den mobilen Fallmanager*innen zu verschiedenen Terminen begleitet werden.
Verlängerungsoption: 01.04.2024 - 31.03.2025
Eine Reduktion und/oder Erhöhung der Maßnahmekapazität um bis zu 30% ist möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR3DEET
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist nur auf Antrag die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens möglich (gem. § 160 GWB).
Der begründete Antrag ist unverzüglich schriftlich bei der
Vergabekammer Rheinland
Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
einzureichen.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit
1. die bzw. der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.