Erweiterung Industriepark: Abbruch von alten Hofstellen Referenznummer der Bekanntmachung: 25-eu A 204/21
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05 554 008
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46395
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bocholt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Industriepark: Abbruch von alten Hofstellen
Enkhook 46395 Bocholt
Rückbau von alten Hofstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung Industriepark: Abbruch von alten Hofstellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS977D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Enkhook 46395 Bocholt
Rückbau von alten Hofstellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
Nachauftrag für Zusatzleistungen aufgrund von Entsorgung von belastetem Boden
Es handelt sich um Ergänzungen bzw. Änderungen von Bauleistungen, die im direkten Zusammenhang mit dem beauftragten Leistungsumfang stehen.
Im Rahmen der Entsorgungsarbeiten wurde Boden vorgefunden, der mit Steinen und anderen abweichenden Stoffen und Materialen wie z.B. Bauteilen kontaminiert war. Diese Stoffe waren vorher nicht vermutet wurden. Die Entsorgung erforderte zusätzliche Leistungen wie z.B. die händische Demontage bzw. Entsorgung.
Aus technischen Gründen ist somit kein Wechsel des Auftragnehmers (AN) möglich. Auch wären Schadenersatzforderungen des AN für entfallene Leistungen gegeben. Aufgrund terminlicher Abhängigkeiten würde ein Wechsel des AN zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen mit entsprechenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf den gesamten Bauablauf zur Folge haben.