IT-Dienstleistungen für die Betreuung von Endgeräten und Help Desk (Frontend) Referenznummer der Bekanntmachung: Z33 O4080-0045/184 VÖ
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 010-025260)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmz.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen für die Betreuung von Endgeräten und Help Desk (Frontend)
Für den Help Desk und den Support von Nutzer-Endgeräten, wie Smartphones, Tablets, Notebooks, stationären Arbeitsplatz-PC, Voice-over-IP-Endgeräte (VoIP) und dafür relevante Services benötigt das BMZ Unterstützungsleistungen eines externen Dienstleisters. Dies ist erforderlich für die nächsten drei Jahre, optional ergänzt um Verlängerungen von jeweils einem Jahr bis zu einer Gesamtdauer von möglicherweise fünf Jahren (3+1+1). Die Tätigkeiten orientieren sich an ITIL-Service-Definitionen gemäß aktuell gültiger Version (zurzeit mit Stand August 2022, ITIL 4). Die Leistung umfasst u. a. den Help Desk, das Service Level Management, das Incident Management, das Problem Management und das Service Request Management. Zu beachten ist, dass Tätigkeiten an den Standorten in Berlin und Bonn zu erbringen sind. Die Leistungen werden in der Regel vor Ort und in „remote“ durchzuführen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
2023-08-01
2023-04-18
Die Vertragslaufzeit für die Betriebsphase ohne die Verlängerungsoptionen beträgt 36 Monate (3 Jahre) ab dem 01.08.2023 bis 31.07.2026. Der Gesamtvertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen beträgt dementsprechend drei Jahre und voraussichtlich neun Wochen (Zeit des Onbaording soll bereits Mitte April beginnen).
Die AG ist einseitig berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate bis 31.07.2027 bzw. 31.07.2028 zu verlängern. Die AG teilt dem AN spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit am 31.07.2026 bzw. 31.07.2027 in Textform die gewünschte Verlängerung mit. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der letzten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Vertragslaufzeit für die Betriebsphase ohne die Verlängerungsoptionen beträgt 36 Monate (3 Jahre) ab dem 01.08.2023 bis 31.07.2026. Die Gesamtvertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen beträgt dementsprechend drei Jahre und voraussichtlich neun Wochen (Zeit des Onbaording soll bereits Mitte April beginnen).
Die AG ist einseitig berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate bis 31.07.2027 bzw. 31.07.2028 zu verlängern. Die AG teilt dem AN spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit am 31.07.2026 bzw. 31.07.2027 in Textform die gewünschte Verlängerung mit. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der letzten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.