Gebäude- und Inventarversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: S-HATT-2022-0027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hattingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inventarversicherung
Gebäude- und Inventarversicherung
Stadt Hattingen Rathausplatz 1 45525 Hattingen entsprechend Objektverzeichnis
Die Versicherungssumme zur Gebäudeversicherung beträgt 369.988.894 EUR und zur Inventarversicherung 44.973.908 EUR. Als versicherte Gefahren sind u.a. Feuer, Leitungswasser, Sturm,/Hagel sowie Überschwemmung vorgesehen.
Die Versicherungssummen der Gebäude und des Inventars wurden dem bisherigen Versicherungsvertrag entnommen. Die Gebäudewerte wurden stichprobenhaft geprüft.
Erklärung zum Großrisiko:
Die Stadt Hattingen ist Großrisiko nach § 210 VVG. Insofern besteht auch keine Verpflichtung zur Mitteilung der in § 7 I VVG genannten Informationen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRDDCPW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.