Rahmenverträge zur Lieferung von Restabfall-, Bioabfall-, Wertstoff- und Altpapiersammelbehältern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge zur Lieferung von Restabfall-, Bioabfall-, Wertstoff- und Altpapiersammelbehältern
Die Stadt Karlsruhe – Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt ein stadtweites Sammelsystem von Rest- und Bioabfällen sowie von Wertstoffen und Altpapier.
Gegenstand der Rahmenverträge ist die Beauftragung eines Dritten mit der Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) unterschiedlicher Fraktionen. Die Ausschreibung erfolgt getrennt nach 2-Rad und 4-Rad AWB in zwei Fachlosen.
Rahmenvertrag zur Lieferung von 2-Rad-AWB der Größen 80 l, 120 l und 240 l unterschiedlicher Fraktionen
Karlsruhe
Der Rahmenvertrag umfasst die Lieferung von 2-Rad-AWB der Größen 80 l, 120 l, 240 l, unterschiedlicher Fraktionen. Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Bedarfsmengen gelten lediglich als Orientierungsgrundlage. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Die Mengen beziehen sich auf ein Jahr.
Rahmenvertrag zur Lieferung von 4-Rad-AWB der Größen 770 l und 1.100 l unterschiedlicher Fraktionen
Karlsruhe
Der Rahmenvertrag umfasst die Lieferung von 4-Rad-AWB der Größen 770 l, 1.100 l unterschiedlicher Fraktionen. Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Bedarfsmengen gelten lediglich als Orientierungsgrundlage. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Die Mengen beziehen sich auf ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich
nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d. h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich
nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall vorliegt:
• mind. 500.000 € für Sachschäden,
• mind. 500.000 € für Vermögensschäden,
• mind. 2,0 Mio. € für Personenschäden.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt, ist im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss abzuschließen. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird,
- ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (Formular 235).
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich
nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“) über:
- Referenzprojekte (mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E42995522. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die Vergabeplattform subreport übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Tel.Nr.: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).