2022-0153, Metallbau- und Verglasungsarbeiten, Neubau Dreifachsporthalle für die Sportschule NRW Landrat-Lucas-Gymnasium, Werkstättenstraße 30, 51379 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0153
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0153, Metallbau- und Verglasungsarbeiten, Neubau Dreifachsporthalle für die Sportschule NRW Landrat-Lucas-Gymnasium, Werkstättenstraße 30, 51379 Leverkusen
Die Stadt Leverkusen, vertreten durch den Sportpark Leverkusen, plant den Neubau einer Dreifachsporthalle für die Sportschule NRW Landrat-Lucas-Gymnasium, Werkstättenstraße 30, 51379 Leverkusen. Hierzu werden hier die Metallbau- und Verglasungsarbeiten ausgeschrieben.
Dreifachsporthalle Landrat- Lucas- Gymnasium Werkstättenstraße 30 51379 Leverkusen
Die ausgeschriebenen Metallbau- und Verglasungsarbeiten im Rahmen des Neubaus einer Dreifachsporthalle auf dem nbso-Gelände umfasst im Wesentlichen:
- Metallbauarbeiten
- Verglasungsarbeiten
- Blend- und Sonnenschutz
- Statischer Nachweis für alle fenster- und Fassadenkonstruktionen sowie Einbauelemente ein-schließlich Verglasung, Verankerung, etc.
- Werkplanung Metallbauarbeiten
- Hand - Muster
- Baustellenzugangstür
- Öffnung für provisorische Dachentwässerung
- Wartung und Prüfung von Feststellanlagen
- Stundenlohnarbeiten
- Abnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYWVWZA442
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland