Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der SEWD-Richtlinie IT, der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe (SisoraSt) und von Weiterleitungsnachrichten mit IT-Bezug im Rahmen der Autarkieprojekte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der SEWD-Richtlinie IT, der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe (SisoraSt) und von Weiterleitungsnachrichten mit IT-Bezug im Rahmen der Autarkieprojekte
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) etabliert ein einheitliches Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) an all ihren Standorten. Das ISMS steuert u. a. die Erfüllung der Anforderungen, die sich aus dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz für die IT-Sicherheit ergeben. Hierfür sind maßgeblich die Anforderungen aus der Richtlinie für den Schutz von IT-Systemen in kertechnischen Anlagen und Einrichtungen der Sicherungskatergorien I und II gegen Störmaßnahmen oder sonstiger Einwirkungen Dritter (SEWD-Richtlinie IT) und der SEWD-Richtlinie sonstige radioactive Stoffe (SisoraSt) zu beachten, in Kombination mit den Standard-IT-Sicherheitsmaßnahmen des IT Grundschutzes des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI). Durch das einheitliche ISMS soll eine Harmonisierung der IT-Sicherheitsprozesse sowie der Vorgabe- und Nachweisdokumente in der IT Sicherheit sichergestellt werden.
Gegenstand der vorliegenden Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der SEWD-Richtlinie IT und der SisoraSt, um eine reibungslose Fortführung des oben beschriebenen Vereinheitlichungsprozesses zu gewährleisten.
Die Hauptziele des Auftrags sind Unterstützungstätigkeiten bei der Erstellung von einheitlichen Vorgabedokumenten, der Überführung dieser Vorgabedokumente in standortspezifische Dokumente sowie der Erstellung von Vorlagen zum Nachweis eines ausreichenden IT-Sicherheitsniveaus an den einzelnen BGZ-Zwischenlager-Standorten.
Die Tätigkeiten des Dienstleisters umfassen zum einen die inhaltliche Beratung zum Thema IT Sicherheit in atomrechtlichen Genehmigungs- und Änderungsverfahren sowie die Unterstützung bei der Konzeptentwicklung und Dokumentenerstellung und zum anderen die Unterstützung bei Abstimmungsprozessen zwischen den notwendigen Beteiligten.
Für die angestrebte Harmonisierung der IT-Sicherheitsprozesse sowie der Vorgabe- und Nachweisdokumente im Bereich der IT Sicherheit ist eine Unterstützung bei den folgenden Aufgaben erforderlich:
• Erstellung einheitlicher Vorgaben zur Umsetzung der SEWD-Richtlinie IT und der SisoraSt sowie bei der inhaltlichen und formalen Prüfung und Anpassung der vorhandenen Konzepte.
• Umsetzung der zentralen Vorgaben in standort¬spezifische Vorgaben an den BGZ-Zwischenlager-Standorten.
• Koordination eines abgestimmten Vorgehens zwischen verschiedenen BGZ-Abteilungen ggf. unterschiedlicher BGZ-Standorte in Form von z. B. Telefonaten, Videokonferenzen oder Präsenzterminen an verschiedenen BGZ-Standorten. Vor-/Nachbereitung von Meetings (z. B. Erstellung von PowerPoint-Vorträgen und Tischvorlagen sowie von Protokollen und Notizen)
• Qualitätssicherung und fachliche Prüfung der, an den BGZ-Zwischenlager-Standorten erstellten, Dokumente.
• Vorbereitung von fachgerechten Beantwortungen von Anmerkungen, Hinweisen und Forderungen von Genehmigungs-/Aufsichtsbehörde/n und deren zugezogenen Sachverständigen (z. B. in Stellungnahmen) an einzelnen BGZ-Zwischenlager-Standorten.
Siehe Vergabeunterlagen - Wertungsmatrix
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung wird durch die BGZ beim Bundesamt für Justiz für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen angefordert.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 6 Monate alt).
Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 6 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt hat.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind
Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Auskunft, sofern der Bewerber keine natürliche Person ist.
Kurzdarstellung des Firmenprofils des Bewerbers
Es wird um Erläuterung gebeten, welche Erfahrungen in dem in der Leistungsbeschreibung (Anlage 11) beschriebenen Themen vorhanden sind. Aus der Darstellung soll sich die fachliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers im Bereich der zu erbringenden Leistungen ergeben.
Bewertet werden:
• Skizzenhafte Übersicht über die grundsätzliche Qualifikation der Mitarbeiter ohne Bezug zur konkreten Person sowie die Verfügbarkeit von adäquat qualifizierten Personal,
• Erfahrungen bei gleichwertigen Projekten
Qualifikationsprofil des Bewerbers bzw. der voraussichtlich verantwortlichen Bearbeiter
Vorausgesetzt wird, dass die mit der Aufgabe betrauten Bearbeiter die erforderlichen Qualifikation besitzen, um den hohen Anforderungen des Projektes gerecht werden zu können.
Der Bewerber hat die verantwortlichen Bearbeiter zu benennen. Die Darstellung der Qualifikation der verantwortlichen Bearbeiter muss überzeugende Nachweise / Aussagen enthalten ( ggf. Publikationen, Referenzen etc.).
Erforderlich ist auch eine Beschreibung der Berufserfahrung hinsichtlich der SEWD-Richtlinie IT und der SisoraSt der verantwortlichen Bearbeiter, einschließlich persönlicher Referenzen. Diese sollen Auskunft geben über die Bearbeitung von Vorgängen nach Art und Umfang gleichwertiger Aufträge für das jeweilige Aufgabengebiet. Dazu gehört insbesondere:
• Art und Umfang der bearbeiteten Projekte,
• Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern.
Referenzliste, mit bis zu 5 speziell mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen. Die Referenzen sollen sich auf die Durchführung gleichwertiger Projekte beziehen, insbesondere
• Umsetzung der SEWD-Richtlinie IT und der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe (SisoraSt)
Aus den Referenzen sollen sich zudem mindestens ergeben:
• Institution / Auftraggeber, für den die rechtliche Projektbegleitung durchgeführt wurde,
• Projektdauer oder finanzieller Umfang,
• Ansprechpartner.
Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- und / oder Handelsregister des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber tätig ist, sowie durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens.
Der Auftragnehmer muss sich bereit erklären, bei entsprechender Anforderung im Rahmen der Ausführung eines Einzelvertrags alle beteiligten Mitarbeiter sowie alle Mitarbeiter, die Zugriff auf Arbeitsergebnisse erhalten können, einer Sicherheitsüberprüfung (nach Maßgabe des SÜG) zu unterziehen. Formal ist für die Umsetzung der Aufgaben eine zwingende Voraussetzung, dass der Dienstleister zum Umgang mit Verschlusssachen bis einschließlich zum Geheimhaltungsgrad VERTRAULICH ermächtigt ist und nach Kategorie 1 der „Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung“ überprüft ist.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung des Datenschutzes nach DSGVO verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS-IDNr.: E96462394 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen.
Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports.
Die BGZ empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bewerber eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen.
Der Teilnahmeantrag, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E96462394 einzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“