NP-Anschriften Referenznummer der Bekanntmachung: BW 04/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
NP-Anschriften
Gegenstand der vom Beitragsservice ausgeschriebenen Leistungen ist die Vergabe eines Vertrages zur Beschaffung von dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht-privaten Anschriften in Deutschland in zwei identischen Losen aus. Ziel der Be-schaffungsmaßnahme ist der Bezug (Anmietung) und die Nutzung qualitativ hochwertiger Anschriften von zwei verschiedenen Anschriftenanbietern.
NP-Anschriften (Los 1)
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln
Unter der Bezeichnung "NP-Anschriften" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber"), die Beschaffung von dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht- privaten Anschriften in Deutschland in zwei identischen Losen aus.
Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio zum Zwecke des zentralen Beitragseinzuges, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag gewährleisten zu können.
Hierzu führt der Beitragsservice unter Verwendung der von den zukünftigen Auftragnehmern gelieferten nicht privaten Anschriften diverse Informationsaktionen (nachfolgend "Klärungsmaßnahmen" genannt) durch, die der Akquirierung neuer Beitragszahler dienen.
Hierbei handelt es sich insbesondere um schriftliche (bis zu) 3-stufige Klärungsmaßnahmen. Zudem sollen auch durch die Landesrundfunkanstalten schriftliche und telefonische Klärungsmaßnahmen vorgenommen werden. Soweit die schriftlichen Klärungsmaßnahmen mangels Reaktion des Adressaten erfolglos bleiben, werden die Anschriften derjenigen, die auf die schriftlichen Klärungsmaßnahmen nicht reagiert haben, an einen externen Dienstleister zur telefonischen Sachverhaltsklärung weitergegeben.
Für die vorbenannten Informationsaktionen erwirbt der Beitragsservice im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Nutzungsrechte an dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht-privaten Anschriften in Deutschland. Das Ziel der Beschaffung ist der Bezug von qualitativ hochwertigen Anschriften von zwei verschiedenen Anschriftenanbietern.
Der zukünftige Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit, beginnend ab dem 01.07.2023, die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistungen zu erbringen. Darüber hinaus wird der Beitragsservice unmittelbar nach Zuschlagserteilung eine Testphase von ca. 4 Wochen durchführen, in der der Auftragnehmer bereits nicht-private Anschriften in Form einer Testdatei zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die gesamte Anschriftenmenge (Gesamtbestand) je Los maximal 12 Mal pro Vertragsjahr abzurufen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, je Los mehrfache Abrufe pro Vertragsjahr über Teilmengen vorzunehmen. Die Abrufe über Teilmengen erfolgen zusätzlich zu den Abrufen über die Gesamtmenge und werden nicht den Abrufen über die Gesamtmenge zugerechnet.
Dem Beitragsservice, den Landesrundfunkanstalten sowie dem externen Dienstleister werden an den zu liefernden nicht-privaten Anschriften während der Vertragslaufzeit uneingeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt.
Darüber hinaus ist der Beitragsservice, die Landesrundfunkanstalten sowie der externe Dienstleister berechtigt, Klärungsmaßnahmen, die während der Vertragslaufzeit begonnen wurden und erst über das Vertragsende hinaus abgeschlossen werden können, auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt fortzuführen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (vgl. Vergabeunterlagen, Teil B.) zu entnehmen.
Der Beitragsservice hat zudem die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis über die Festlaufzeit hinaus zweimalig um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.
NP-Anschriften (Los 2)
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln
Unter der Bezeichnung "NP-Anschriften" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber"), die Beschaffung von dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht- privaten Anschriften in Deutschland in zwei identischen Losen aus.
Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio zum Zwecke des zentralen Beitragseinzuges, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag gewährleisten zu können.
Hierzu führt der Beitragsservice unter Verwendung der von den zukünftigen Auftragnehmern gelieferten nicht privaten Anschriften diverse Informationsaktionen (nachfolgend "Klärungsmaßnahmen" genannt) durch, die der Akquirierung neuer Beitragszahler dienen.
Hierbei handelt es sich insbesondere um schriftliche (bis zu) 3-stufige Klärungsmaßnahmen. Zudem sollen auch durch die Landesrundfunkanstalten schriftliche und telefonische Klärungsmaßnahmen vorgenommen werden. Soweit die schriftlichen Klärungsmaßnahmen mangels Reaktion des Adressaten erfolglos bleiben, werden die Anschriften derjenigen, die auf die schriftlichen Klärungsmaßnahmen nicht reagiert haben, an einen externen Dienstleister zur telefonischen Sachverhaltsklärung weitergegeben.
Für die vorbenannten Informationsaktionen erwirbt der Beitragsservice im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Nutzungsrechte an dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht-privaten Anschriften in Deutschland. Das Ziel der Beschaffung ist der Bezug von qualitativ hochwertigen Anschriften von zwei verschiedenen Anschriftenanbietern.
Der zukünftige Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit, beginnend ab dem 01.07.2023, die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistungen zu erbringen. Darüber hinaus wird der Beitragsservice unmittelbar nach Zuschlagserteilung eine Testphase von ca. 4 Wochen durchführen, in der der Auftragnehmer bereits nicht-private Anschriften in Form einer Testdatei zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die gesamte Anschriftenmenge (Gesamtbestand) je Los maximal 12 Mal pro Vertragsjahr abzurufen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, je Los mehrfache Abrufe pro Vertragsjahr über Teilmengen vorzunehmen. Die Abrufe über Teilmengen erfolgen zusätzlich zu den Abrufen über die Gesamtmenge und werden nicht den Abrufen über die Gesamtmenge zugerechnet.
Dem Beitragsservice, den Landesrundfunkanstalten sowie dem externen Dienstleister werden an den zu liefernden nicht-privaten Anschriften während der Vertragslaufzeit uneingeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt.
Darüber hinaus ist der Beitragsservice, die Landesrundfunkanstalten sowie der externe Dienstleister berechtigt, Klärungsmaßnahmen, die während der Vertragslaufzeit begonnen wurden und erst über das Vertragsende hinaus abgeschlossen werden können, auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt fortzuführen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (vgl. Vergabeunterlagen, Teil B.) zu entnehmen.
Der Beitragsservice hat zudem die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis über die Festlaufzeit hinaus zweimalig um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder der Eignungsverleiher haben/hat zum Nachweis ihrer/seiner Eignung sämtliche geforderten Eignungsunterlagen mit ihrem/seinem Angebot einzureichen.
Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen insbesondere an den mit dem Angebot eingereichten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft zu berücksichtigen.
Bietergemeinschaften steht es frei, die in den Anlagen zum Angebot geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung jeweils entweder
- von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat oder
- einheitlich für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter;
- die Leistung oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
(Unterauftrag) oder
- für den ausgeschriebenen Auftrag im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
(§ 45 VgV) bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe),
so sind die geforderten Eignungsnachweise auch für diese Drittunternehmen einzureichen. Bei Vorliegen eines Unterauftrags können die Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers bis zur Zuschlagserteilung nachgereicht werden. Bei Vorliegen einer Eignungsleihe ist die Eignung des Eignungsverleihers in dem Umfang durch Vorlage der geforderten Eigenerklärungen durch den Eignungsverleiher nachzuweisen, in dem der Bieter selbst nicht geeignet ist. Weitere Einzelheiten sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen.
Zum Nachweis meiner/unserer Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
?
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Gewerbezentralregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6).
Zum Nachweis meiner/unserer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher:
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden.
Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
I. Zum Nachweis meiner/unserer technische und berufliche Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher:
a) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n);
b) dass ich/wir über mindestens 3,2 Mio. dublettenfreie, wirtschaftsaktive, nicht-private Anschriften deutschlandweit verfüge(n)
- nicht-private Anschriften sind alle wirtschaftsaktiven und aktuellen Anschriften von Unternehmen, Firmen, Gewerben, Verbänden, Vereinen, Freiberuflern (wie z.B. Rechtsanwälte und Heilpraktiker) und Gewerbetreibenden in Deutschland; hierzu zählen nicht nur die Zentralen, sondern auch deren einzelne Betriebsstätten;
- als "wirtschaftsaktiv" gelten diejenigen oben genannten Anschriften, die nicht insolvent, gelöscht, ruhend (Gewerbe nicht mehr erkennbar) oder liquidiert sind;
- Dublettenfreiheit bedeutet, dass die Anschriftendatei ausschließlich aus unterschiedlichen, nicht zeichenidentischen Anschriften bestehen darf. Es dürfen also nicht zwei oder mehr vollständig identische Anschriften vorhanden sein.
c) dass das mein/unser Unternehmen Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) oder einer vergleichbaren Institution des Mitgliedstaates ist, in dem es seinen Firmensitz hat;
d) dass ich/wir während der gesamten Vertragslaufzeit einen Ansprechpartner oder einen Vertreter für den Auftraggeber bereithalte(n), der
- unverzüglich alle Sachverhalte in Bezug auf die Anschriftenlieferung, deren Anpassung und Terminierung etc. entgegennimmt und termingerecht veranlasst;
- unverzüglich Fragen und Beschwerden zum Datenschutz entgegennimmt und beantwortet.
Der Beitragsservice behält sich vor, sich zur Eigenerklärung c) einen geeigneten Nachweis (bspw. Bescheinigung der Mitgliedschaft) vorlegen zu lassen.
II. Referenzen:
Darüber hinaus hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste mit mindestens einem Referenzauftrag vorzulegen, der innerhalb der letzten drei Jahre bestanden hat bzw. aktuell besteht (d.h. laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Vertragsverhältnis) und in Inhalt, Anforderungen und Volumen dem ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich ist und zwingend die nachfolgenden Anforderungen erfüllen muss (Anlage A9):
a) Mindestangaben für die Referenzliste:
- Referenzkunde (Name und Sitz des Referenzkunden)
- Tätigkeitsfeld des Referenzkunden
- Name des Ansprechpartners des Referenzkunden
- Telefonnummer des Ansprechpartners des Referenzkunden
- E-Mail-Adresse des Ansprechpartners des Referenzkunden
- Ist der Bewerber/Bieter/das Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher unmittelbarer Vertragspartner des angegebenen Referenzkunden?
- Vertragslaufzeit (Angabe Vertragsbeginn und Vertragsende)
- Beschreibung des Referenzauftrages
- Anzahl der Anschriften je Lieferung
- Einschränkung der Anschriftenanzahl durch Qualitätsmerkmale
- Branchen der Anschriften je Lieferung
- Regionale Schwerpunkte oder bundesweite Lieferung
- Anzahl der Lieferungen/Liefertermine im Vertragszeitraum
- Muster der Datensatzstruktur
Hinweise:
- Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen.
- Unvollständige Referenzangaben (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können nicht berücksichtigt werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzunternehmens zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
- Werden die Mindestanforderungen insgesamt nicht erfüllt, wird das An-gebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
vgl. Vergabebedingungen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYW89S632F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt wer-den;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]