Automatisierte Datenerfassung zur ganzheitlichen Bauprozess- und Lebenszyklusmanagementoptimierung unter Einsatz von Fertigteilen beim Bau massiver Verkehrsbauwerke mit Kopplung an die BIM-Methode Referenznummer der Bekanntmachung: BAW 03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatisierte Datenerfassung zur ganzheitlichen Bauprozess- und Lebenszyklusmanagementoptimierung unter Einsatz von Fertigteilen beim Bau massiver Verkehrsbauwerke mit Kopplung an die BIM-Methode
Es handelt sich um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag zur Untersuchung automatisierter Datenerfassung beim Einsatz von Fertigteilen beim Bau massiver Verkehrsbauwerke mit Koppelung an die BIM Methode am Beispiel eines theoretischen Projekts einer massiven Schleuse im Binnenbereich zur ganzheitlichen Bauprozess- und Lebenszyklusmanagementoptimierung.
Karlsruhe
Der Auftragnehmer wird Möglichkeiten automatisierter Datenerfassung beim Einsatz von Fertigbauteilen beim Bau massiver Verkehrsbauwerke untersuchen. Der Auftragnehmer muss dabei u.a. folgende Leistungen erbringen:
-Aufstellen und Fortschreiben von Workflows und Anforderungslisten;
-Ausarbeiten von Bedürfnissen und Anforderungen an die Bauprozessüberwachung mit Fertigteilen, sowie an das in situ Bauwerksmonitoring;
- Erstellen eines Mess- und Überwachungskonzepts für die Bau- und Nutzungsphase von Schleusen in Fertigteilbauweise;
- Marktanalyse zur Messmethodik;
- Erarbeiten eines digitalen Modells in Form eines automatisierten Mess- und Überwachungssystems;
- Mitwirkung bei Implementierung und Inbetriebnahme des Messkonzepts und eines digitalen Modells
- Zusammenfassung der Forschungsergebnisse
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Automatisierte Datenerfassung zur ganzheitlichen Bauprozess- und Lebenszyklusmanagementoptimierung unter Einsatz von Fertigteilen beim Bau massiver Verkehrsbauwerke mit Kopplung an die BIM-Methode
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabeplattform des Bundes „eVergabe“ (www.evergabe-online.de) einzureichen. Dazu ist die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unterhttp://www.evergabe-online.de notwendig;
2. Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bewerber/Bieter ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de);
3. Auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen (Teilnahmeunterlagen mit anliegenden Formblättern und weiteren Unterlagen). Der Teilnahmeantrag ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen;
4. Der Auftraggeber kommt den Vorgaben aus § 41 i.V.m § 29 VgV dadurch nach, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website mit der Bekanntmachung d...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.