Frischezentrum Köln, Markterkundung

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 2016-0459-26
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Frischezentrum Köln, Markterkundung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213141 Bau von Markthallen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Markterkundung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Kölner Großmarkt wird von der Stadt Köln als öffentliche Einrichtung betrieben und als Betrieb gewerblicher Art (BgA) bewirtschaftet. Die Verkaufsflächen für den Bereich Obst und Gemüse auf dem Großmarkt werden den Händler*innen vermietet/verpachtet.

Der Kölner Großmarkt bildet in sich eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit, die einen Handel der Großmarktunternehmen auch untereinander ermöglicht. Dieser interne Warenfluss ist erwünscht und erforderlich, da der Handel mit frischen Lebensmitteln einer Vielzahl externer Einflüsse auf das Produkt und dessen Verfügbarkeit unterliegt (bspw. jahreszeitliche Einflüsse, Rahmenbedingungen in den Erzeugergebieten, logistische Herausforderungen, Lagerfähigkeit der Produkte).

Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 11.07.2017 seine Entscheidung bekräftigt, den Großmarkt nach Marsdorf zu verlegen und die Verwaltung beauftragt, „auf der Grundlage der Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am wirtschaftlichsten“ dargestellt werden kann.

Am 06.05.2021 wurde vom Rat entschieden, Planungssicherheit für die Händlerinnen und Händler am Großmarkt zu schaffen und das Frischezentrum in Marsdorf zügig zu entwickeln (Anlage 1).

Der Rat der Stadt Köln hat am 14.12.2021 die Verwaltung beauftragt (Anlage 2), ein Markterkundungsverfahren als Ansprache potentieller Investoren durchzuführen.

Als ein mögliches Umsetzungsmodell kommt beispielsweise ein sogenanntes Investorenmodell in Betracht. Dafür wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt, mit dem ein Investor oder eine Investorin für Bau und Betrieb des Frischezentrums in Marsdorf gesucht wird. Die Überlassung des Grundstücks kann dabei in Form eines Verkaufs oder durch die Bestellung eines Erbbaurechts erfolgen. Im Falle des Erbbaurechts kann der Investor oder dessen Partner dann die Flächen an die Großmarkthändler vermieten. Denkbar ist auch, dass sich Investoren melden, die über eigene geeignete Flächen verfügen und grds. bereit wären, dort ein Frischezentrum zu errichten und zu betreiben. Die Verwaltung ist offen für unterschiedliche Umsetzungsmodelle, die intensiv geprüft werden und hat daher eine abschließende Entscheidung hierzu noch nicht getroffen.

Mit dieser Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wird die vom Rat erbetene Markterkundung durchgeführt. Die Markterkundung soll der Stadt einen breiten Überblick über die derzeitige Marktsituation und

eventuelle Marktentwicklungen verschaffen, um diese Erkenntnisse für mögliche Umsetzungsmodelle weiter berücksichtigen zu können. Die Markterkundung dient auch der Klärung spezifischer Fragen hinsichtlich der Planung, des Baus sowie des Betriebs und gegebenenfalls der Finanzierung sowie Fragen der Ausgestaltung und Umsetzung des in Betracht gezogenen Vergabeverfahrens.

Hinweise / Rahmenbedingungen:

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stellen wesentliche Eckpunkte des aktuellen Planungsstandes dar und sind unverbindlich. Angebote sind ausdrücklich nicht erwünscht. Ansprüche im Hinblick auf die Eröffnung und Ausgestaltung eines sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens lassen sich aus der Markterkundung nicht ableiten. Gegenstand der Markterkundung im Sinne des § 2 EU Abs. 7 VOB/A ist nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens. Eine Erstattung von Aufwendungen, die den Interessenten durch die Teilnahme an der Informationsveranstaltungen oder ansonsten im Zusammenhang mit Maßnahmen der Markterkundung entstehen, sind ausgeschlossen.

Die vorstehend genannten Anlagen sowie ein Exposé (Anlage 3) können bei [gelöscht] angefordert werden.

Sollten Sie Interesse an dem Projekt und einem Gesprächstermin haben, senden Sie bitte eine Email an [gelöscht].

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Interesse bis zum 22.02.2023 bekunden sollten, da die Gespräche zeitnah in Q1 / 2023 stattfinden sollen.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/10/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/01/2023

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