Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof in Heitersheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heitersheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heitersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof in Heitersheim
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, §49 ff für den Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof in Heitersheim.
Heitersheim
Am nordöstlichen Rand von Heitersheim sollen in Nachbarschaft zu bereits bestehenden öffentlichen Gebäuden (Schulen, Malteserhalle und Verein- und Jugendhaus) der Bauhof (mit Wasserversorgung), das neue Feuerwehrhaus sowie ein interkommunales Technikzentrum (IKZ) der beteiligten Feuerwehren realisiert werden.
Das Projektgebiet erstreckt sich entlang der Straße „Unterer Gallenweilerweg“ und wird durch einen bestehenden Feldweg etwa in der Mitte in einen südlichen und einen nördlichen Bereich geteilt. Der bestehende Weg soll als gemeinsame, zentrale Zufahrt von Westen für alle drei Nutzungen ausgebaut werden. Nördlich davon soll die Feuerwehr mit IKZ in zusammenhängenden Baukörpern angesiedelt werden. Auf dem südlichen Grundstücksbereich soll der Bauhof und die Wasserversorgung angesiedelt werden.
Es existiert auf Grundlage einer erstellten Machbarkeitsstudie bereits ein funktional ausgereiftes Raumkonzept einschließlich aller erforderlichen Grundrisse und Anordnung der Gebäude. Dies wurde mit der Bauherrschaft und den Nutzenden abgestimmt und wurde vom Gemeinderat als so umzusetzend entschieden.
Alle Baukörper sind mit einem begrünten Flachdach geplant und teilweise eingeschossig, teilweise zweigeschossig vorgesehen. Synergieeffekte mit den bereits bestehenden öffentlichen Gebäuden sollen geprüft werden bspw. die Versorgung mittels Nahwärme.
Brutto-Grundfläche (BGF) Bauhof ca. 2.100 m²
Brutto-Grundfläche (BGF (R)) Haus der Feuerwehr mit interkommunalem Technikzentrum (IKZ) ca. 1800 m²
Derzeit läuft das VgV-Verfahren zur Vergabe der Gebäudeplanungsleistungen.
Die Planungsleistung wird folgenden Honorarzonen zugeordnet:
Haus der Feuerwehr – HZ III gem. HOAI
IKZ Technikzentrum – HZ III gem. HOAI
Bauhof Gebäude "warm" – HZ III gem. HOAI
Bauhof Einhausung "kalt" – HZ II gem. HOAI
Beginn Planungsphase: Mai 2023 bis ca. Dezember 2023
Beginn Bauphase ca. Anfang 2024
Reine Bauzeit ca. 21 Monate sind veranschlagt
Der Neubau soll im Oktober 2025 abgeschlossen sein.
Geplante Gesamtkosten der Maßnahme (KG 300+400): ca. 9,5 Mio. Euro netto.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb für Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI 2021 gemäß §§ 14, 17 VgV in Verbindung mit §§ 73 ff VgV. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Die Präsentation der Machbarkeitsstudie und die Beratungsvorlage aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.05.2022 sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Es sollen 3 bis 5 Büros für die 2. Stufe berücksichtigt werden.
Soweit mehr als 3 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die höhere Wertung im Auswahlkriterium 1. gegenüber Auswahlkriterium 2., bei weiterer Punktgleichheit das Los.
Die Bewertung zur Ermittlung dieser 3 bis 5 Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien: Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Eignungskriterien mit Gewichtung:
1. projektbezogene Erfahrungen (Büro) mit 80%,
2. unternehmensbezogene Leistung mit 20%.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Tragwerksplanung werden zunächst die Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 6 und ggf. besondere Leistungen sollen sukzessive optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
§ 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000 € Deckungssumme für Personenschäden und 2.000.000 € Deckungssumme für Sachschäden für jedes Büro.
§ 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
§ 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen,
§ 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft,
§ 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung,
§ 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen einschließl. Büroinhaber_innen (ohne freie Mitarbeiter_innen, kaufmännische Mitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
Eigenerklärung gemäß § 48 (1) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) VgV i. V. m. § 123 und 124GWB bestehen.
§ 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/ der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
1. Angabe von Referenzprojekten für Leistungen der Tragwerksplanung für vergleichbare Nichtwohngebäude.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Einstufung Tragwerksplanung mind. HZ III
- Baukosten KG 300 mind. 5 Mio. netto
- Baukosten KG 400 mind. 1,5 Mio. netto
- Fertigstellung Rohbau ab 01.01.2020 bis heute
- Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI-Teil § 51
2. Angabe von Referenzprojekten für Leistungen der Tragwerksplanung für weit gespannte Decken-/Dachtragwerke bei vergleichbaren Projekten.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Einstufung Tragwerksplanung mind. HZ III
- Baukosten KG 300 mind. 5 Mio. netto
- Baukosten KG 400 mind. 1,5 Mio. netto,
- Fertigstellung Rohbau ab 01.01.2020 bis heute
- Spannweiten der Hauptspannrichtung größer 8 m und der Nebenspannrichtung größer 5 m.
Doppelnennung mit 1 möglich
3. Angabe von Referenzprojekten für Leistungen der Tragwerksplanung für die Baubegehung mit Bewehrungskontrolle und Objektüberwachung als besondere Leistung.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Einstufung Tragwerksplanung mind. HZ III
- Baukosten KG 300 mind. 5 Mio. netto
- Baukosten KG 400 mind. 1,5 Mio. netto
- Fertigstellung Rohbau ab 01.01.2020 bis heute
Doppelnennung mit 1 möglich
4. Angabe von Referenzprojekten bei denen als besondere Leistung für die Tragwerksplanung die erforderlichen Nachweise der Erdbebensicherung mit
- einen vereinfachte Erdbebennachweis
oder
- einen genauem Erdbebennachweis mit räumlichem Modell (Modalanalyse)
erstellt wurden
- Fertigstellung Rohbau ab 01.01.2020 bis heute
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot) gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022
(5. EU-Sanktionspaket) zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014).
Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV
Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Leistungen der Tragwerksplanung verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Tragwerksplaner_in tätig zu werden.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortliche Berufsangehörige bzw. einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Elektronische Teilnahmeanträge sind zwingend, Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden. Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Von den Teilnehmer_innen ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, überwelche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nichtberücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich darauf hinzuweisen. Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist 10.02.2023, 12:00 Uhr. Es erfolgt bis zum 17.02.2023 eine Beantwortung an alle Bewerber.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens zusätzlich folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Machbarkeitsstudie, Mustervertrag. Zuschlagskriterien und Ablauf der Vergabeverhandlungsgespräche.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de