Rahmenvertrag Schülerbeförderung der Schulen im Gemeindegebiet Nörvenich in den Schuljahren 2023/2024 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027 - Gemeinde Nörvenich Referenznummer der Bekanntmachung: NN01/23_
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederzier
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.niederzier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schülerbeförderung der Schulen im Gemeindegebiet Nörvenich in den Schuljahren 2023/20[gelöscht], 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027 - Gemeinde Nörvenich
Rahmenvertrag Schülerbeförderung der Schulen im Gemeindegebiet Nörvenich in den Schuljahren 2023/20[gelöscht], 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027 bestehend aus Fahrdienstorganisation inkl. Änderungs- und Beschwerdemanagement und Durchführung des Fahrdienstes
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld, Josefstraße 2, 52388 Nörvenich und zurück (Schuljahre 23/24 - 26/27)
Gemeindegebiet Nörvenich 52388 Nörvenich, Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld Josefstraße 2 52388 Nörvenich, Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich In den Benden 52388 Nörvenich
Los 1:
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld, Josefstraße 2, 52388 Nörvenich und zurück in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027; entsprechend der jeweils im Schuljahr aktuell geltenden Stundenplänen.
Jeweils wöchentliche Fahrten zum Schwimmbad Fliegerhorst Nörvenich. Standortabweichungen können auftreten, sofern das Schwimmbad in Nörvenich außer Betrieb ist, sodass das Schwimmbad in Merzenich anzufahren wäre:
- 1 x Hin-und Rückfahrt Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld - Hallenbad Fliegerhorst bzw. Hallenbad Merzenich: ca. 30 Kinder plus 2 Lehrer als Begleitung
In jedem Schuljahr fallen zusätzlich folgende Busfahrten innerhalb des Gemeindegebiets an:
- außerplanmäßige Busfahrten zum Hallenbad Fliegerhorst Nörvenich bzw. Hallenbad Merzenich.
- 2-3 Fahrten im Jahr zur Neffeltalhalle Nörvenich mit 50 Kindern.
- 10 Spezialfahrten in den Nörvenicher Wald (Standardbus).
- einmal jährlich für 90 Schülerinnen und Schüler eine Busfahrt von der GGS-Eschweiler über Feld zur Theateraufführung in die Neffeltalhalle, Rathausstraße, 52388 Nörvenich.
- Optional 8 Busfahrten je Schuljahr von der GGS-Eschweiler über Feld zu entsprechenden Tagesausflügen im Umkreis von 50 Kilometern mit einem Reisebus. Diese werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben.
Los 2:
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich, In den Benden, 52388 Nörvenich und zurück in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027; entsprechend der jeweils im Schuljahr aktuell geltenden Stundenplänen.
Hinfahrt:
Bus 2: Gelenkbus (alternativ: Doppeldeckerbus) für ca. 60 Personen, Tendenz steigend
Bus 3: Gelenkbus (alternativ: Doppeldeckerbus) für ca. 75 Personen
Rückfahrt:
Bus 2: Standardbus
Bus 3: Standardbus
Jeweils wöchentliche Fahrten zum Schwimmbad Fliegerhorst Nörvenich. Standortabweichungen können auftreten, sofern das Schwimmbad in Nörvenich außer Betrieb ist, sodass das Schwimmbad in Merzenich anzufahren wäre:
- 2 x Hin-und Rückfahrt Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich - Hallenbad Fliegerhorst bzw. Hallenbad Merzenich: ca. 30 Kinder plus 2 Lehrer als Begleitung
In jedem Schuljahr fallen zusätzlich folgende Busfahrten innerhalb des Gemeindegebiets an:
- außerplanmäßige Busfahrten zum Hallenbad Fliegerhorst Nörvenich bzw. Hallenbad Merzenich. Diese Spezialfahrten werden vom Schulsekretariat mindestens zwei Wochen vorher bekannt gegeben.
- Optional 16 Busfahrten je Schuljahr von der GGS-Nörvenich zu entsprechenden Tagesausflügen im Umkreis von 50 Kilometern mit einem Reisebus. Diese Spezialfahrten werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben.
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich, In den Benden, 52388 Nörvenich und zurück (Schuljahre 23/24 - 26/27)
Gemeindegebiet Nörvenich 52388 Nörvenich, Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld Josefstraße 2 52388 Nörvenich, Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich In den Benden 52388 Nörvenich
Los 1:
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld, Josefstraße 2, 52388 Nörvenich und zurück in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027; entsprechend der jeweils im Schuljahr aktuell geltenden Stundenplänen.
Jeweils wöchentliche Fahrten zum Schwimmbad Fliegerhorst Nörvenich. Standortabweichungen können auftreten, sofern das Schwimmbad in Nörvenich außer Betrieb ist, sodass das Schwimmbad in Merzenich anzufahren wäre:
- 1 x Hin-und Rückfahrt Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld - Hallenbad Fliegerhorst bzw. Hallenbad Merzenich: ca. 30 Kinder plus 2 Lehrer als Begleitung
In jedem Schuljahr fallen zusätzlich folgende Busfahrten innerhalb des Gemeindegebiets an:
- außerplanmäßige Busfahrten zum Hallenbad Fliegerhorst Nörvenich bzw. Hallenbad Merzenich.
- 2-3 Fahrten im Jahr zur Neffeltalhalle Nörvenich mit 50 Kindern.
- 10 Spezialfahrten in den Nörvenicher Wald (Standardbus).
- einmal jährlich für 90 Schülerinnen und Schüler eine Busfahrt von der GGS-Eschweiler über Feld zur Theateraufführung in die Neffeltalhalle, Rathausstraße, 52388 Nörvenich.
- Optional 8 Busfahrten je Schuljahr von der GGS-Eschweiler über Feld zu entsprechenden Tagesausflügen im Umkreis von 50 Kilometern mit einem Reisebus. Diese werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben.
Los 2:
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich, In den Benden, 52388 Nörvenich und zurück in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027; entsprechend der jeweils im Schuljahr aktuell geltenden Stundenplänen.
Hinfahrt:
Bus 2: Gelenkbus (alternativ: Doppeldeckerbus) für ca. 60 Personen, Tendenz steigend
Bus 3: Gelenkbus (alternativ: Doppeldeckerbus) für ca. 75 Personen
Rückfahrt:
Bus 2: Standardbus
Bus 3: Standardbus
Jeweils wöchentliche Fahrten zum Schwimmbad Fliegerhorst Nörvenich. Standortabweichungen können auftreten, sofern das Schwimmbad in Nörvenich außer Betrieb ist, sodass das Schwimmbad in Merzenich anzufahren wäre:
- 2 x Hin-und Rückfahrt Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich - Hallenbad Fliegerhorst bzw. Hallenbad Merzenich: ca. 30 Kinder plus 2 Lehrer als Begleitung
In jedem Schuljahr fallen zusätzlich folgende Busfahrten innerhalb des Gemeindegebiets an:
- außerplanmäßige Busfahrten zum Hallenbad Fliegerhorst Nörvenich bzw. Hallenbad Merzenich. Diese Spezialfahrten werden vom Schulsekretariat mindestens zwei Wochen vorher bekannt gegeben.
- Optional 16 Busfahrten je Schuljahr von der GGS-Nörvenich zu entsprechenden Tagesausflügen im Umkreis von 50 Kilometern mit einem Reisebus. Diese Spezialfahrten werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieterin / der Bieter muss eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen (§ 44 VgV).
Je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem die Bieterin / der Bieter niedergelassen ist, ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen.
Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 05.01) vorzulegen.
Als Beleg für seine erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit benennt die Bieterin / der Bieter seinen Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten drei Jahren (§ 45 VgV).
Zum Nachweis reicht die Bieterin / der Bieter die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 05.01.) ein.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. "Newcomer"), so hat er auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.
Der Bewerber muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe im Auftragsfall nachweisen können (§ 45 VgV).
- Gesamtumsatz mindestens: 100.000 EUR/Jahr (für ein Los) bzw. 200.000 EUR/Jahr (für beide Lose)
- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich mindestens: 100.000 EUR/Jahr (für ein Los) bzw. 200.000 EUR/Jahr (für beide Lose)
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 EUR je Schadensfall
- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 150.000,00 EUR je Schadensfall
Die Bieterin / der Bieter muss über geeignete Referenzen (mindestens zwei) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen verfügen.
Hinweis: Es werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 VgV).
Die Bieterin / der Bieter muss über die erforderlichen Fachkräfte, Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags verfügen (§ 46 VgV).
Zum Nachweis reicht die Bieterin / der Bieter die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 05.01.) ein.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. "Newcomer"), so hat er auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Es darf nur Fahrpersonal (Fahrerin / Fahrer) eingesetzt werden, das eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besitzt. Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Erlaubnis vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
- Mindestens zwei geeignete Referenzen
- Für das Unternehmen: gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) - Vorlage auf gesondertes Verlangen durch die Vergabestelle und / oder den Auftraggeber
- Für das Fahrpersonal: gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Vorlage auf gesondertes Verlangen durch die Vergabestelle und / oder den Auftraggeber
- Für das Unternehmen: Personenbeförderungsgesetz (PeBfG)
- Für das Fahrpersonal: Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Die Bieterin / der Bieter (die Bewerberin / der Bewerber) darf keine schwere Verfehlung begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Auftragnehmer in Frage stellt (Ausschluss nach §§ 123 oder 124 GWB i. V. m. unzureichender Selbstreinigung nach § 125 GWB)
Zum Nachweis reicht die Bieterin / der Bieter die ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521EU, Anlage 05.02.) ein.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Es darf nur Fahrpersonal (Fahrerin / Fahrer) eingesetzt werden, das eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besitzt.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Erlaubnis vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Breitestraße 18, 52382 Niederzier
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ca. Januar 2027
Vorlage der Urkalkulation im Auftragsfall und auf besondere Anforderung der Vergabestelle während der Angebotsprüfungsphase.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBDYWV1R39UK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.