Ausbau des Bahnhofs Heitersheim zu einem Multimodalen Knotenpunkt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heitersheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heitersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau des Bahnhofs Heitersheim zu einem Multimodalen Knotenpunkt
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung, hier Verkehrsanlagen (nach HOAI-Teil 3, Abschnitt 4 §§ 45 bis 48) für den Ausbau des Bahnhofs Heitersheim zu einem Multimodalen Knotenpunkt.
Heitersheim
Die Stadt Heitersheim befindet sich nach dem Landesplanungsgesetz (LplG) auf der Landesentwicklungsachse Freiburg - Müllheim, sowie an einem der zentralen europäischen Verkehrswege, der Rheintalbahnstrecke zwischen Mannheim und Basel.
Daraus resultierende Vorgaben werden im Nahverkehrsplan (NVP) des Zweckverbands Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF), welcher die Stadt Freiburg sowie der Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald umfasst, konkretisiert und umgesetzt.
In dem im Dezember 2021 verabschiedeten NVP 2021 - 2026 für das Verbandsgebiet des ZRF wird auf die besondere Bedeutung der ÖPNV-Haltestellen für die Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen hingewiesen. Hier setzen so genannten Mobilitäts-Drehscheiben an. Sie sollen intermodales Verkehrsverhalten fördern und den ÖPNV weiter stärken.
Aktuell begleitet der ZRF sechs Gemeinden in der Planungsphase, um anhand von Pilotstandorten erste Mobilitäts-Drehscheiben in der Region umzusetzen. Hierzu zählt auch der Standort Heitersheim, der sich aufgrund der im Nahverkehrsplan hinterlegten Angebotsverbesserungen mit zusätzlichen Bus- und Bahnhalten, die eine breite Verknüpfung mit der Region ermöglichen, sehr gut als Mobilitäts- Drehscheibe anbietet.
Ziel ist es, neben dem Schaffen von zusätzlicher Infrastruktur für die Reisenden, auch die Sichtbarkeit dieser Mobilitäts- und Serviceangebote durch gestalterische Maßnahmen zu unterstützen. An den Bahnhöfen und ihrem Umfeld soll eine hohe Aufenthaltsqualität mit einer positiven Wahrnehmung der neuen Mobilitätskultur erreicht werden. Darunter fällt neben der Neugestaltung der Anlagen auch das Aufzeigen einer möglichen Aufwertung bestehender Anlagen.
Im Zuge einer Antragsstellung auf Fördermittel nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wurden im Oktober 2022 folgende Aufgaben der technischen Gestaltung für den Ausbau des Bahnhofs in der Stadt Heitersheim zu einem multimodalen Knotenpunkt benannt und fließen in den Auftragsgegenstand ein:
• Neubau Zentraler barrierefreier Omnibusbahnhof (ZOB) für ca. 6 Buslinien mit 6 Bushaltestellen
• Neubau „Park+Ride“-Anlage mit 145 Stellplätze und für die E-Mobilität entsprechende Ladeinfrastruktur. Ein Teil der P+R Plätze soll durch eine entsprechende Tragkonstruktion mit einer PV-Anlage überdacht werden.
• Planungskoordination von weiteren Anlagen durch andere Planungsbeteiligte für den Multimodalen Knotenpunkt wie z.B.: Beleuchtung, Carsharing, Bikesharing, Fahrradinfrastruktur, Taxi, Wegeleitsystem, evtl. eine neu zu schaffende öffentliche WC-Anlage, Infobereiche, Veranstaltungsinformationen, W-Lan Hotspot
• Für die Andienung des neuen ZOB an die Kreisststrasse K4940 und die fußläufige Erschließungsfunktion an die Bahnlinie ist eine Verlegung der Kreisstraße mitzuplanen. Entsprechende Abstimmungen mit den jeweiligen Straßenbaulastträgern sind vorzunehmen.
• Die Einbindung der Gesamtanlage in den naturräumlichen Landschaftsbereich ist durch geeignete Begrünungsmaßnahmen, z.B. Baumquartiere und Randeingrünung mitzuplanen.
Eine grobe Kostenschätzung ergab eine Summe von ca., 4,5 Mio. Euro (netto).
Der Erläuterungsbericht zur Programmaufnahme nach LGVGV ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits erbracht, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die weiteren Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3, Verkehrsanlagen § 45-48.
Beginn Planungsphase: Juli 2023
Beginn der Bauphase im Jahr 2024 frühestmöglich nach Fördervorgaben
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Das Büro FICHTNER Water & Transportation GmbH, Stuttgart, wird für die 2. Stufe des Verfahrens (Verhandlungsphase) gesetzt.
Darüber hinaus werden 3 Bewerber nach der Auswahlphase für die 2. Stufe berücksichtigt. D.h. somit werden mit dem gesetzten Büro in der 2. Stufe insgesamt 4 Planungsbüros beteiligt.
Soweit mehr als 3 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die höhere Wertung im Auswahlkriterium 1. gegenüber Auswahlkriterium 2., bei weiterer Punktgleichheit das Los.
Die Bewertung zur Ermittlung dieser mindestens 3 zusätzlichen Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien: Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Eignungskriterien mit Gewichtung:
1. projektbezogene Erfahrungen (Büro) mit 80%,
2. unternehmensbezogene Leistung mit 20%
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Verkehrsplanung wird zunächst die Leistungsphase 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 und ggf. besondere Leistungen sollen sukzessive optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
§ 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2.000.000 € Deckungssumme für Personenschäden und 2.000.000 € Deckungssumme für Sachschäden für jedes Büro.
§ 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
§ 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen,
§ 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft,
§ 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung,
§ 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen einschließl. Büroinhaber_innen (ohne freie Mitarbeiter_innen, kaufmännische Mitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
Eigenerklärung gemäß § 48 (1) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) VgV i. V. m. § 123 und 124GWB bestehen.
§ 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/ der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
1. Referenzprojekte Kategorie A1
Planung Verkehrsanlage – vergleichbares Projekt
Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. selbst erbrachte HOAI-Leistungsphasen 3 bis 8
- mind. Honorarzone III nach § 48 HOAI
- Netto-Baukosten KG 500 je Referenzprojekt mindestens 1,0 Mio. Euro
- Übergabe an die Auftraggeberin ab 01.01.2020 bis Januar 2023
2. Referenzprojekte Kategorie A2
Planung von barrierefreien Bushaltestellen einschließlich Zugangssituation und Umfeld im Rahmen von Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB)
Mindestkriterien an die Referenzen:
- ZOB mit mind. 3 Bushaltestellen
- mind. selbst erbrachte HOAI-Leistungsphasen 3 bis 8
- Übergabe an die Auftraggeberin ab 01.01.2013 bis Januar 2023
Hinweis: keine Doppelnennung mit Frage 1
3. Referenzprojekte Kategorie B
Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern nach GWB §98 im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen
Mindestanforderungen an die Referenzen:
- mind. selbst erbrachte HOAI-Leistungsphasen 3 bis 8
- mind. Honorarzone III nach § 48 HOAI
- Netto-Baukosten je Referenzprojekt mindestens 1,0 Mio. €
- Übergabe an den Auftraggeber nach dem 31.12.2012
Hinweis: Bei dieser Kategorie muss mindestens 1 Referenzprojekt genannt werden.
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot) gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022
(5. EU-Sanktionspaket) zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014).
Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV
Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Leistungen der Verkehrsplanung verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Verkehrsplaner_in tätig zu werden.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortliche Berufsangehörige bzw. einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Elektronische Teilnahmeanträge sind zwingend, Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden. Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Von den Teilnehmer_innen ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, überwelche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nichtberücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich darauf hinzuweisen. Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen
Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist 10.02.2023, 12:00 Uhr. Es erfolgt bis zum 17.02.2023 eine Beantwortung an alle Bewerber.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens zusätzlich folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Mustervertrag. Zuschlagskriterien und Ablauf der Vergabeverhandlungsgespräche.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de