GUW Bensheimer Straße, technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 287-22-EK7
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
GUW Bensheimer Straße, technische Ausrüstung
Technische Aufrüstung des Gleichrichterunterwerks zur Kapazitätserweiterung.
- Niederspannungsschaltanlage
- Elektromontage
- Gleichstromanlage
- Gleichrichter
- Mittelspannungsschaltanlage
- Batterie
- Transformator
- Fernwirksteuerschrank
- Montage Fernwirksteuerschrank
- Engineering Fernwirksteuerschrank
- Standardmontageplatte
Niederspannungshauptverteilung
Für das Gleichrichterunterwerk ist eine 400 V AC / 60 V DC Niederspannungshauptverteilung (NSHV) und Einspeiseumschaltanlage zu liefern.
Montagearbeiten
Installation, Verlegung, Beschriftung von Kabel/Leitungen und Durchführung von Messungen einschließlich der Dokumentation (in deutscher Sprache) für die betriebstüchtige Funktion des gesamten Unterwerks.
Gleichstromschaltanlage
Lieferung von 3-feldriger Gleichstromanlage bestehend aus einer Plusverteilung, Gleichrichterbedienfeld mit 1 Streckenabgangsfeld
Gleichrichter
Lieferung eines 6-pulsigen Silizium-Gleichrichter für Nennspannung 1.000 V, Nennstrom 3.000A Belastungsklasse VI Nach VDE 0558 Teil 11
Mittelspannungsschaltanlage
Lieferung einer 6-feldrigen 20-kV-metall-gekapselte SF6 -Mittelspannungschaltanlage in:
> Einfachsammelschienenausführung
> Nennspannung 24 kV
> Betriebsspannung 20 kV
> Nennkurzschlussstrom 16 kA; 1 sec
> Sammelschienen-Nennstrom 630 A
> Abzweig-Nennstrom 630 A
mit den erforderlichen Hilfs- und Steuereinrichtungen (Steuer- und Hilfsspannung
60 V DC)
Batterieanlage mit Ladegleichrichter
Für ein Gleichrichterwerk (GUW) in Mannheim ist eine Batterieanlagen mit Ladegleichrichter frei Baustelle zu liefern.
Gleichrichter- und Eigenbedarfstrafo
Für ein Gleichrichterwerke (GUW) in Mannheim ist ein 2.500-kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yy0 für die Versorgung von einem 6-pulsigen Silizium-Gleichrichter, Nennspannung bis 1000 V, Nennstrom 3000 A Belastungsklasse VI nach DIN 41756, sowie ein 100 kVA Drehstrom-
Gießharz-Transformator Yzn 5 im Schutzgehäuse IP23 frei Baustelle zu liefern.
Die Leistung beinhaltet die Lieferung und das Einbringen der Transformatoren in das vorhandene Gebäude inkl. aller dafür erforderlichen Hilfsmittel.
Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung GUW MA
Teile für einen Fernwirksteuerschrank und Fertigung des Fernwirksteuerschranks
Montage Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung GUW MA
Fernwirkschrank und Kabel innerhalb des Stationsgebäudes montieren
Engineering für FW-Anbindung GUW MA
Koordination, Test und Inbetriebnahme einer Fernwirkstation
Standardmontageplatte für V2 für FW-Anbindung GUW MA
Fertigung und Montage einer Standardmontageplatte für die Fernwirkanbindung eines Gleichrichterunterwerkes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederspannungshauptverteilung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Montagearbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleichstromschaltanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60437
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleichrichter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68307
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittelspannungsschaltanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Batterieanlage mit Ladegleichrichter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleichrichter- und Eigenbedarfstrafo
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung GUW MA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Montage Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung GUW MA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Engineering für FW-Anbindung GUW MA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standardmontageplatte für V2 für FW-Anbindung GUW MA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dannstadt-Schauernheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.