BLB AC (Bund) / Nörvenich / NATO-Flugplatz / Neuordnung Abwassersystem / Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 005-22-00915
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC (Bund) / Nörvenich / NATO-Flugplatz / Neuordnung Abwassersystem / Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Lose 1+2
Objektplanung Ingenieurbauwerke
NATO-Flugplatz Bundesstraße 477 52388 Nörvenich
LOS 1: Durchführung der Objektplanung für Ingenieurbauwerke:
Leistungsstufe 1:
- LP2 Vorplanung
- LP3 Entwurfsplanung
- LP4 Genehmigungsplanung
Leistungsstufe 2:
- LP5 Ausführungsplanung
Leistungsstufe 3:
- LP6 Vorbereitung der Vergabe
- LP7 Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsstufe 4:
- LP8 Bauoberleitung
Leistungsstufe 5:
- LP9 Objektbetreuung
LOS 2: Durchführung der Objektplanung für Verkehrsanlagen:
Leistungsstufe 1:
- LP2 Vorplanung
- LP3 Entwurfsplanung
- LP4 Genehmigungsplanung
Leistungsstufe 2:
- LP5 Ausführungsplanung
Leistungsstufe 3:
- LP6 Vorbereitung der Vergabe
- LP7 Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsstufe 4:
- LP8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
Leistungsstufe 5:
- LP9 Objektbetreuung
Eignungskriterien siehe bekanntgemachte Eignungsmatrix:
- Umsatz für entsprechende Planungsleistungen: max 90 mögliche Punkte
- Referenzen für entsprechende Planungsleistungen: max. 420 mögliche Punkte
- Ingenieure in der Objektplanung: max. 90 mögliche Punkte
- MAXIMAL MÖGLICHE GESAMTPUNKTZAHL: MAX: 600 MÖGLICHE PUNKTE
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss direkt beauftragt wird die Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufen 2 bis 5 sind optional und werden vom Auftraggeber gesondert in Textform abgerufen. Diese Regelung betrifft die Lose 1 und 2.
Objektplanung Verkehrsplanung
NATO-Flugplatz Bundesstraße 477 52388 Nörvenich
LOS 1: Durchführung der Objektplanung für Ingenieurbauwerke:
Leistungsstufe 1:
- LP2 Vorplanung
- LP3 Entwurfsplanung
- LP4 Genehmigungsplanung
Leistungsstufe 2:
- LP5 Ausführungsplanung
Leistungsstufe 3:
- LP6 Vorbereitung der Vergabe
- LP7 Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsstufe 4:
- LP8 Bauoberleitung
Leistungsstufe 5:
- LP9 Objektbetreuung
LOS 2: Durchführung der Objektplanung für Verkehrsanlagen:
Leistungsstufe 1:
- LP2 Vorplanung
- LP3 Entwurfsplanung
- LP4 Genehmigungsplanung
Leistungsstufe 2:
- LP5 Ausführungsplanung
Leistungsstufe 3:
- LP6 Vorbereitung der Vergabe
- LP7 Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsstufe 4:
- LP8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
Leistungsstufe 5:
- LP9 Objektbetreuung
Eignungskriterien siehe bekanntgemachte Eignungsmatrix:
- Umsatz für entsprechende Planungsleistungen: max 90 mögliche Punkte
- Referenzen für entsprechende Planungsleistungen: max. 420 mögliche Punkte
- Ingenieure in der Objektplanung: max. 90 mögliche Punkte
- MAXIMAL MÖGLICHE GESAMTPUNKTZAHL: MAX: 600 MÖGLICHE PUNKTE
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss direkt beauftragt wird die Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufen 2 bis 5 sind optional und werden vom Auftraggeber gesondert in Textform abgerufen. Diese Regelung betrifft die Lose 1 und 2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber erklärt, dass er nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt* oder Ingenieur* berechtigt ist und - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - die Voraussetzungen nach § 70 BauO NRW zur Bauvorlageberechtigung erfüllt werden.
*Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
- Umsatz für entsprechende Planungsleistungen in den zurückliegenden 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Anzahl der beschäftigten Ingenieure in der Objektplanung in den zurückliegenden 3 Kalenderjahren
- Versicherungsnachweis mit den genannten Deckungssummen (für LOS 1 +2 unterschiedlich!)
3 vergleichbare Referenzen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (für LOS 1) bzw. Verkehrsanlagen (für LOS 2) mit folgenden Wertungskriterien:
- Auftragsgegenstand
- Honorarzone
- erbrachte Leistungsphasen
- Höhe der Baukosten
3 Referenzprojekte mit folgenden Mindestanforderungen:
- es handelt sich um eine vergleichbare Planungsleistung
- Zeitraum der Leistungserbringung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2022
- mindestens eine Referenz davon mit Honorarzone III
- davon mind. eine Referenz mit Baukosten KG 500 über 5 Mio. EUR (für LOS 1) und über 2 Mio. EUR (für LOS 2)
siehe "Auflagen zur persönlichen Lage"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW:
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis - Vergaberegister:
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Einzureichende Unterlagen:
Erklärung Datenschutz-Grundverordnung (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern das Angebot personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthält, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen des Angebots zulässig ist. Die Information gemäß Art. 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung haben wir zur Kenntnis genommen und den im Angebot genannten Personen zur Kenntnis gegeben.
Hingewiesen wird auch auf die Zuschlagkriterien aus der Zuschlagsmatrix:
Vorgehensweise im Projekt: 15,00 %
Projektablauf: 15,00 %
Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung: 15,00 %
Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung: 15,00 %
Erläuterungen zur Qualitätssteuerung: 10,00 %
Honorarangebot: 30,00 %
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYWVGS9TA9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Telefon: +49 2519340
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse: http://www.ofd.nrw.de/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.