Vertrag über Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen („Portal-OSK-2023“)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberschwabenklinik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen („Portal-OSK-2023“)
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages über Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines webbasierten, einrichtungsübergreifenden Patientenportals für das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement sowie innovativer Anwendungen nebst Serviceleistungen an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen.
Oberschwabenklinik gGmbH
Elisabethenstraße 15
88212 Ravensburg
Bundesrepublik Deutschland
Die Oberschwabenklinik gGmbH („OSK“) ist einer der führenden medizinischen Dienstleister im Süden Baden-Württembergs. Zu dem kommunal getragenen Verbund gehören als stationäre Häuser
• das St. Elisabethen-Klinikum in Ravensburg mit über 500 Betten,
• das Westallgäu-Klinikum in Wangen mit 200 Betten sowie
• die Geriatrie im Heilig-Geist-Spital Ravensburg.
Ambulant betreibt die OSK Medizinische Versorgungszentren in Ravensburg, Wangen und Isny. Die OSK ist Mehrheitsgesellschafter der Gesundheitsakademie Bodensee-Oberschwaben in Weingarten, der größten Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsberufe in der Region. Das Unternehmen beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiter, die jährlich eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für rund 175.000 Patienten sicherstellen.
Derzeit ist in den Einrichtungen der OSK kein Patientenportal im Einsatz. Entsprechend hoch ist der Aufwand für die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und den Patienten einerseits sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Patientenbehandlung andererseits. Zudem ist dieser Informationsaustausch durch Medienbrüche und Schnittstellen geprägt.
Ziel der OSK ist es vor diesem Hintergrund, die Informations- und Kommunikationsflüsse zwischen den Einrichtungen und den Patienten während deren Aufenthalt zu verbessern und diese so in die Behandlungsabläufe einzubinden. Die OSK beabsichtigt daher die Einführung eines webbasierten Patientenportals, das die für die Patienten der OSK maßgeblichen Informationen standortübergreifend bereitstellt. Das Patientenportal muss das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement ermöglichen.
Neben Eigenmitteln zur Finanzierung des Patientenportals beabsichtigt die OSK die Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen nach dem Krankenhauszukunftsgesetz („KHZG“) sowie der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV in der Version 3 mit Stand vom 3. Mai 2021 („Richtlinie KHSFV“). Mit den Funktionalitäten des Patientenportals müssen daher zwingend und nachweislich die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der KHZG-Förderrichtlinie zum Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV und die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards gemäß Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 der KHZG-Förderrichtlinie zu § 19 Abs. 2 KHSFV erfüllt werden.
Zu den vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers zählen u.a.:
(1) Aufbau eines webbasierten, einrichtungsübergreifenden Patientenportals,
(2) Anbindung an die relevante IT-Systemumgebung der OSK,
(3) Anbindung an Telematikinfrastruktur-Dienste und Anwendungen,
(4) Erbringung von Schulungsleistungen im Zeitraum während und nach der Implementierung des Patientenportals,
(5) Serviceleistungen einer deutschsprachigen Service-Hotline für das Patientenportal sowie
(6) Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von drei Jahren mit einem einseitigen Optionsrecht des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Patientenportals.
Der Auftragnehmer hat auf eine enge technische Verzahnung zwischen dem Patientenportal und der relevanten IT-Systemumgebung zu achten, um die Abstimmungsarbeiten an den Schnittstellen zu reduzieren und damit auch im Betrieb der OSK die Zuverlässigkeit zu erhöhen. Darüber hinaus sind sämtliche Leistungen in enger Abstimmung mit der OSK zu erbringen, wobei die Fortführung eines unterbrechungsfreien Klinikbetriebs stets sicherzustellen ist. Die vollständige Implementierung des Patientenportals hat auf diese Weise bis spätestens 31. Dezember 2024 zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag bezogen auf die Service- und Wartungsleistungen durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern (Optionsrecht). Eine schriftliche Erklärung über die Verlängerung erfolgt nicht. Vielmehr wird der Auftraggeber den Vertrag kündigen, sofern er von dem Optionsrecht keinen Gebrauch macht.
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Von dem Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft der Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in dieser Bekanntmachung ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe – nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand.
(a) Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) nach folgenden Maßgaben vergeben
(aa) Anzahl der Referenzen
• 1 Punkt für 3 Referenzen
• 3 Punkte für 4 bis 6 Referenzen
• 6 Punkte für >6 Referenzen
(bb) Anzahl der mit der/den Referenz(en) erfassten stationären Krankenhausbetten
• 1 Punkt für 750 bis 1.000
• 3 Punkte für 1.000 bis 1.500
• 6 Punkte für >1.500
(cc) Anzahl der mit der/den Referenz(en) erfassten Krankenhäuser mit mehr als einer Einrichtungen
• 1 Punkt für 1 Referenz
• 3 Punkte für 2 bis 4 Referenzen
• 6 Punkte für >4 Referenzen
Insgesamt können bis zu 18 Punkte erreicht werden. Der Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaft) mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird an erster Stelle gereiht. Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunktzahl werden absteigend auf nachfolgende Rangplätze gereiht, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber die Rangplätze 1 bis 5 belegen, wird in analoger Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag bezogen auf die Service- und Wartungsleistungen durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern (Optionsrecht). Eine schriftliche Erklärung über die Verlängerung erfolgt nicht. Vielmehr wird der Auftraggeber den Vertrag kündigen, sofern er von dem Optionsrecht keinen Gebrauch macht.
Der Auftraggeber wird vor der Erteilung des Zuschlags und zur Überprüfung der qualitativen Anforderungen und Angaben der Bieter in dem Leistungsverzeichnis eine verifizierende Teststellung mit dem Bestbieter durchführen. Nähere Bestimmungen trifft Ziffer V. 4. von Teil E der Vergabeunterlagen („Vergabebedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase“).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden, in der erklärt wird, dass
(a) im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt;
(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt;
(d) alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht.
(5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass er
(a) die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der Auftraggeber und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls die Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) die Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren und zur Abfrage von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG;
(7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, zudem Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen der Auftraggeber unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung
wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung;
(8) Erklärung über die vertrauliche Behandlung schutzwürdiger Informationen (Teil B der Vergabeunterlagen).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung – nicht älter als 12 Monate – von einem in
der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen. Diese Versicherung muss nachfolgende Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen):
(a) Deckungssumme von mindestens EUR 1.500.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr
(b) Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren im Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers.
Sofern eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der
Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Anforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet;
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020);
(3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit Bereitstellung, Implementierung und Betrieb nebst Serviceleistungen von Software zur Digitalisierung des Gesundheitswesens im klinischen Bereich in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten
Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben sind
• Projektbezeichnung
• Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Adresse, Name, Telefon und E-Mail) beim Auftraggeber
• Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname)
• Beschreibung der erbrachten Leistung, insbesondere zur Größe der Einrichtung, den Maßnahmen zur Integration usw.
• Art der Einrichtung (Akutkrankenhaus oder sonstiges Krankenhaus)
• Anzahl stationärer Betten
• Projektvolumen in EUR (netto)
• Datum der Inbetriebnahme
Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 31. Dezember 2018 bis einschließlich 1. Januar 2023 oder aktueller erbracht worden sein (Mindestanforderung). Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden.
(a) Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen):
• Auftraggeber ist ein Akutkrankenhaus mit mehr als 250 stationären Krankenhausbetten und
• Nachweis einer erfolgreichen Anbindung und Integration eines Patientenportals oder einer Anwendung mit vergleichbarer Funktionalität einschließlich integrierter oder angebundener Anwendungen weiterer Anbieter an das KIS
(b) Folgende leistungsspezifische Anforderung muss durch eine der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderung):
• Aufbau und Inbetriebnahme eines Patientenportals oder einer Anwendung mit vergleichbarer Funktionalität zwischen mindestens zwei Einrichtungen
(2) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2020, 2021 und 2022) unterteilt nach Geschäftsführung/Inhaber, angestellte Mitarbeiter (gesamt) in Deutschland und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer).
(3) Verpflichtungserklärung zur Bereitstellung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkräfte. Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat dabei zu erklären, wie viele Personen für die Leistungserbringung vorgesehen sind. Hierbei sind mindestens drei Personen – zusätzlich zum Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter – für die Projektumsetzung („Projektteam“) vorzusehen (Mindestanforderung).
(4) Angaben mindestens eines Projektleiters und mindestens eines stellvertretenden Projektleiters (Mindestanforderung). Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat dabei anzugeben, welcher Pojektleiter und stellvertretender Projektleiter für die Leistungserbringung vorgesehen ist (Mindestanforderung).
(5) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Die vertraglichen Bestimmungen des Vertrages nebst Anlagen sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Krankenhauszukunftsgesetz („KHZG“) sowie die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV in der Version 3 mit Stand vom 3. Mai 2021 („Richtlinie KHSFV“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren(Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B derVergabeunterlagen) einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmender Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/