Bekanntmachung - Einführung SAP S/4 Hana Utilities Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung - Einführung SAP S/4 Hana Utilities
Der Konzern Stadtwerke Düsseldorf bestehend aus der Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD), der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, der Awista Gesellschaft für Abfallwirt-schaft und Stadtreinigung mbH und weiteren Gesellschaften nutzt seit 2002 (Umstellung von R2 auf R3) für seine wesentlichen energiewirtschaftlichen Prozesse SAP R/3 ISU.
Die SAP-ISU Prozesse und die Stamm- und Bewegungsdaten sollen auf ein SAP S/4 Hana Utilities System (Shell-Migration) implementiert werden. Nach der aktuellen Planung soll die Einführung von SAP S/4 Hana Utilities ab Q3/2023 unter Berücksichtigung der Projektmethodik SAP Activate starten und im Oktober 2025 produktiv gesetzt werden.
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Das hier ausgeschriebene Projekt ist Bestandteil eines IT-Transformationsprogramms mit vier einzelnen Projekten. Zielsetzung des gesamten Transformationsprogramms ist der Aufbau eines ganzheitlichen IT-Systems auf Basis von innovativen und zukunftsorientierten SAP-Technologien um den künftigen Anforderungen der Digitalisierung und Automatisierung in einer S/4HANA Utilities Systemlandschaft gerecht zu werden. Folgende Kernprojekte beinhaltet das Programm
Scope des hier beschriebenen SAP S/4 Hana Utilities Projektes ist die Einführung des Backend-Abrechnungssystems inkl. SAP Market Communication for Utilities (SAP MaCo Cloud) und die Migration der Stamm- und Bewegungsdaten aus dem SAP R/3 ISU. Das SAP S/4 Hana Utilities wird durch den Auftraggeber on premise betrieben. Es sind die Marktrollen Lieferant und Verteilnetzbetreiber/Messstellenbetreiber in zwei Mandanten vorgesehen.
Für dieses Einführungsprojekt sind, angelehnt an die SAP Activate Methodik, insbesondere folgende Process- und Work Streams sowie übergreifende Tätigkeiten auf Seiten des Auftragnehmers vorgesehen:
Übergreifend:
- Project Management
- Project Coordination
- Change Management
- Beratung und Entwicklung
Process Streams:
- Kundenservicemanagement
- Mako-& Logistikmanagemet
- Energiedaten & Gerätemanagement
- Abrechnungsmanagement
- Forderungsmanagement
- Übergreifend:
o Mini Core
o DSVGO
o Sandbox-System
o usw.
Work Streams:
- Work Stream Transformation & Migration
- Work Stream Integrationsmanagement
- Work Stream Utilities Stammdaten
- Work Stream Testmanagement
- Work Stream Training & Documentation
- Work Stream Business Intelligence
- Work Stream Rollen & Berechtigungen
- Work Stream IT - SAP Basis/ SAP Entwicklung
Das S/4 Hana Utilities Projekt wird voraussichtlich in 4 Teilabschnitte anhand der Projektphasen unterteilt: Der 1. Teilabschnitt umfasst die Projektphasen Discover & Prepare, der 2. Teilabschnitt umfasst die Phase Explore, der 3. Teilabschnitt umfasst die Projektphase Realize und der 4. Teilabschnitt umfasst die Projektphase Deploy (inkl. Hypercare).
In dem Teilabschnitt Discover & Prepare erfolgt die Projektplanung inkl. Arbeitspakete, Meilensteine und Ausgestaltung der Zusammenarbeit.
In dem Teilabschnitt Explore Phase erfolgt auf Basis verschiedener Workshops je Marktrolle die Fit-to-Standard bzw. die Fit-Gap-Validierung sowie das Solution-Design für die künftige Prozess- und IT-Landschaft. Die SWD- (Stadtwerke Düsseldorf AG) Spezifika werden in dieser Phase vollumfänglich mit dem SAP-Standard abgeglichen, um konkret zu eruieren, welche Besonderheiten von SWD übernommen werden müssen und in welchen Fällen die Nutzung des Standards ausreichend ist.
Im Anschluss erfolgt in den beiden Teilabschnitten Realize und Deploy die Umsetzung der konzipierten Zielarchitektur (Konfiguration und Entwicklung) sowie die Anbindung der beteiligten Umsysteme und das gesamte Testmanagement, Anwenderschulungen, Cutover-Management sowie Go-Live-Migration und anschließende Hypercare-Phase.
Der Auftraggeber behält sich vor, am Ende der Phase Explore (geplant ca. Q2 2024) den 3. und 4. Teilabschnitt, nicht an den Auftragnehmer, sondern im Rahmen einer neuen Ausschreibung ggfs. an einen abweichenden Anbieter zu vergeben. Dazu wird der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens mit Abschluss des 2. Teilabschnitts informieren.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nur dann, wenn die zuständigen Gremien des Auftraggebers dem S/4 Hana Projekt zustimmen. Der Auftragnehmer kann bei Versagung der Gremienzustimmung keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegen den Auftraggeber geltend machen.
Der Auftraggeber behält sich das zweimalige Recht vor, den Auftrag um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Dienstleistungspalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Dienstleistungen abgedeckt werden können
4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen eine Implementierung dieser Größenordnung abwickeln kann
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
13) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
14) Der Auftragnehmer (AN) muss mindestens den SAP-Partnerstatus Silver und Recognized Expertise for Utilities in Germany zum Stichtag 31.12.2022 oder den entsprechenden Nachfolgestatus für 2023 bei der SAP AG vorweisen können. Entsprechende Kurzreferenzen (mind. 3 innerhalb der letzten 5 Jahre) über die Zusammenarbeit (SAP ISU Projekte/Themenschwerpunkte: Marktkommunikation und Migration) mit der SAP müssen dem Teilnahmeantrag beiliegen (Aufgabengebiet und Zeitraum).
15) Auflistung von mindestens einem SAP S/4 Utilities Referenzprojekt des Bewerbers für die Energiewirtschaft.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des Auftraggebers (AG) teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0Z6082
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.