Unterhalts- und Zusatzreinigung der Liegenschaften der NRW.BANK in Münster - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 532
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 248-720328)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Zusatzreinigung der Liegenschaften der NRW.BANK in Münster - Los 1
Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag in zwei Losen über die Reinigung der Liegenschaften der NRW.BANK in Münster:
a. Friedrichstraße 1, 48145 Münster
b. Johanniterstr. 3, 48145 Münster
c. Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster
d. Warendorfer Straße 10, 48145 Münster
e. Warendorfer Straße 8, 48145 Münster
f. Elisabethstraße, 48145 Münster (Gebäude M08)
Folgende Lose werden gebildet:
Los 1: Unterhalts- und Zusatzreinigung
Los 2: Fassaden- und Fensterreinigung
Die Lose werden aus technischen Gründen des Vergabemarktplatzes NRW jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die in den vorliegenden Projektraum eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1.
Die Unterhaltsreinigung ist in den dafür vorgesehenen Zeitabständen als Regelleistung zu erbringen. Sie bildet den Hauptgegenstand des im Los 1 ausgeschriebenen Auftrages. Die Zusatzreinigung fällt zusätzlich in Form von Eventual- und Bedarfspositionen auf Abruf der NRW.BANK an.
Der im Los 1 ausgeschriebene Auftrag ist ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Die Hauptleistungspflicht der Auftragnehmerin besteht jeweils darin, den vertraglich jeweils vereinbarten Reinigungserfolg herbeizuführen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Ziff. 21 Bewerbungsbedingungen Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber a) Es werden mindestens fünf und höchstens sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. b) Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen Maßgeblich ist der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzleistungen zu dem Leistungsspektrum des ausgeschriebenen Auftrages. Referenzleistungen sind mit den hier zu vergebenden Reinigungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen nach der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad ( technisch und organisatorisch), dem wirtschaftlichen Volumen und dem Umfang (Fläche / Reinigungsstunden) so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf die hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen. c) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungsanforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden gleichrangigen Bewerbern durch Los getroffen werden.
21. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
a) Es werden mindestens fünf und höchstens sieben Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten:
Referenzen
c) Maßgeblich ist der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzleistungen zu dem Leistungsspektrum des ausgeschriebenen Auftrages. Die Vergleichbarkeit wird nach folgenden Merkmalen (Angabe mit Gewichtung) beurteilt, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf die hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen:
(1.) Technischer Schwierigkeitsgrad (50%)
(2.) Organisatorischer Schwierigkeitsgrad (50%)
d) Jede angegebene Referenz wird zu jedem Unterkriterium mit den Punktwerten 1, 2 oder 3 anhand ihrer Vergleichbarkeit bewertet. Dabei bedeutet die Formulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen bzw. organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2022, Verg 25/21). Maßgeblich für die Referenzwertung sind Ihre Referenzerläuterungen im Vordruck 03.
Einen Punkt erhält die Referenz, wenn sie hinsichtlich des technischen bzw. organisatorischen Schwierigkeitsgrades lediglich die in Ziff. III.1.3) der Auftragsbekanntmachung dargelegten Mindestanforderungen erfüllt. Zwei Punkte erhält die Referenz, wenn sie diese Mindestanforderungen in technischer bzw. organisatorischer Hinsicht übertrifft. Drei Punkte werden vergeben, wenn die Mindestanforderungen in technischer bzw. organisatorischer Hinsicht weit übertroffen werden.
Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen.
Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen.
Sind die Bewerber auf den Rängen 5 und 6 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 6 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 7.
Sind auch die Ränge 8 usw. punktgleich mit Rang 5, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 7 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen Bewerbern das Los.
Es müssen mindestens folgende Reinigungskräfte für den ausgeschriebenen Auftrag zur Verfügung stehen (gem. Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung):
1 Objektleiter
Der AN stellt dem AG (neben dem Vorarbeiter) für die verantwortliche Steuerung und Koordination der Reinigungsleistungen in den Gebäuden einen erfahrenen Objektleiter. Der Objektleiter ist in die Unterhaltsreinigung (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Unterhaltsreinigung) mit einzukalkulieren.
Zu den erforderlichen Qualifikationen eines Objektleiters gehören:
- Nachweis der fachlichen Eignung (Gesellenbrief oder vergleichbares)
- Mindestens 6 Jahre Berufserfahrung
- fundierte Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Urteilsfähigkeit über Ausmaß und Umfang gemeldeter Ereignisse
- Führungsqualitäten und Kommunikationsfähigkeit
- Serviceorientierte Einstellung
- Gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (mind. Level C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- Sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild (einheitliche Dienstkleidung)
2 Vorarbeiter (ggf. Vertretung des Objektleiters)
Durch den AN wird zusätzlich ein erfahrener Vorarbeiter für die Reinigungsleistungen in den Gebäuden eingesetzt (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung, arbeitstäglich 8 Stunden). Zu den erforderlichen Qualifikationen eines Vorarbeiters gehören:
- Nachweis der fachlichen Eignung (Gesellenbrief oder vergleichbares)
- Mindestens 6 Jahre Berufserfahrung
- fundierte Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Urteilsfähigkeit über Ausmaß und Umfang gemeldeter Ereignisse
- Führungsqualitäten und Kommunikationsfähigkeit
- Serviceorientierte Einstellung
- Gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (mind. Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- Sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild (einheitliche Dienstkleidung)
3 Servicekräfte
Der AN stellt dem AG zusätzlich zur Durchführung der Unterhaltsreinigung vier Reinigungskräfte als Servicekräfte (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung). Die Servicekraft arbeitet vor Ort mit Schwerpunkt in den Konferenz- und Vorstandsbereichen nach einem Tätigkeitsplan bzw. fest übertragenen Aufgaben.
4 Gebäudereinigermeister
Der AN stellt im Bedarfsfall mindestens einen Gebäudereinigermeister (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Eventual- und Bedarfspositionen 1) mit der Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Desinfektor (staatlicher Anerkennungsbescheid zur ausgewiesenen Fachkraft für Desinfektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes), um Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Räumlichkeiten des AG durchzuführen. Für beide Funktionen muss im Vertretungsfall (Krankheit, Urlaub) Personal mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung stehen.
5 Gebäudereiniger im Tagesbetrieb
Durch den AN wird zusätzlich ein Gebäudereiniger (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung) im Tagesbetrieb eingesetzt.
6 Gebäudereiniger als Wertstoffsortierer im Tagesbetrieb
Durch den AN werden zusätzlich zwei Gebäudereiniger (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung) als Wertstoffsortierer im Tagesbetrieb eingesetzt.
7 Reinigungspersonal
Der AN stellt zur Durchführung der Reinigungsleistungen eine erforderliche Anzahl an Reinigungspersonal. Für das eingesetzte Reinigungspersonal sind die folgenden fachlichen und persönlichen Kompetenzen erforderlich:
- Sachkundige Erfahrung in den beschriebenen Einsatzgebieten, an den Geräten sowie über Arbeitsmittel und -stoffe
- Grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Level A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) für Mitarbeiter der Unterhaltsreinigung und Servicekräfte, soweit vorstehend nicht höhere Anforderungen vorgegeben sind
- Freundliches, zuverlässiges und hilfsbereites Auftreten
- Sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild
Es müssen mindestens folgende Reinigungskräfte für den ausgeschriebenen Auftrag zur Verfügung stehen (gem. Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung):
1 Objektleiter
Der AN stellt dem AG (neben dem Vorarbeiter) für die verantwortliche Steuerung und Koordination der Reinigungsleistungen in den Gebäuden einen erfahrenen Objektleiter. Der Objektleiter ist in die Unterhaltsreinigung (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Unterhaltsreinigung) mit einzukalkulieren.
Zu den erforderlichen Qualifikationen eines Objektleiters gehören:
- Nachweis der fachlichen Eignung (Gesellenbrief oder vergleichbares)
- Mindestens 6 Jahre Berufserfahrung
- fundierte Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Urteilsfähigkeit über Ausmaß und Umfang gemeldeter Ereignisse
- Führungsqualitäten und Kommunikationsfähigkeit
- Serviceorientierte Einstellung
- Gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (mind. Level C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- Sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild (einheitliche Dienstkleidung)
2 Vorarbeiter (ggf. Vertretung des Objektleiters)
Durch den AN wird zusätzlich ein erfahrener Vorarbeiter für die Reinigungsleistungen in den Gebäuden eingesetzt (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung, arbeitstäglich 8 Stunden). Zu den erforderlichen Qualifikationen eines Vorarbeiters gehören:
- Nachweis der fachlichen Eignung (Gesellenbrief oder vergleichbares)
- Mindestens 6 Jahre Berufserfahrung
- fundierte Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Urteilsfähigkeit über Ausmaß und Umfang gemeldeter Ereignisse
- Führungsqualitäten und Kommunikationsfähigkeit
- Serviceorientierte Einstellung
- Gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (mind. Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- Sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild (einheitliche Dienstkleidung)
3 Servicekräfte
Der AN stellt dem AG zusätzlich zur Durchführung der Unterhaltsreinigung vier Reinigungskräfte als Servicekräfte (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung). Die Servicekraft arbeitet vor Ort mit Schwerpunkt in den Konferenz- und Vorstandsbereichen nach einem Tätigkeitsplan bzw. fest übertragenen Aufgaben.
4 Gebäudereiniger im Tagesbetrieb
Durch den AN wird zusätzlich ein Gebäudereiniger (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung) im Tagesbetrieb eingesetzt.
5 Gebäudereiniger als Wertstoffsortierer im Tagesbetrieb
Durch den AN werden zusätzlich zwei Gebäudereiniger (s. Anlage 03 Preisblatt, Tabellenblatt Personalgestellung) als Wertstoffsortierer im Tagesbetrieb eingesetzt.
6 Reinigungspersonal
Der AN stellt zur Durchführung der Reinigungsleistungen eine erforderliche Anzahl an Reinigungspersonal. Für das eingesetzte Reinigungspersonal sind die folgenden fachlichen und persönlichen Kompetenzen erforderlich:
- Sachkundige Erfahrung in den beschriebenen Einsatzgebieten, an den Geräten sowie über Arbeitsmittel und -stoffe
- Grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Level A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) für Mitarbeiter der Unterhaltsreinigung und Servicekräfte, soweit vorstehend nicht höhere Anforderungen vorgegeben sind
- Freundliches, zuverlässiges und hilfsbereites Auftreten
- Sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild
Der AN stellt im Bedarfsfall mindestens einen Mitarbeiter mit der Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Desinfektor (staatlicher Anerkennungsbescheid zur ausgewiesenen Fachkraft für Desinfektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes), um Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Räumlichkeiten des AG durchzuführen. Für die Funktion muss im Vertretungsfall (Krankheit, Urlaub) Personal mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung stehen.