Ausstattung des Neubaus der Sekundarschule Am Wiehen - Lieferung, Montage und Aufbau des Mobiliars Referenznummer der Bekanntmachung: 035 2023 Mi
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung des Neubaus der Sekundarschule Am Wiehen - Lieferung, Montage und Aufbau des Mobiliars
Ausstattung des Neubaus der Sekundarschule Am Wiehen: Lieferung, Montage und Aufbau des Mobiliars
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Neubau der Sekundarschule Am Wiehen soll mit losen Mobiliar ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um die Ausstattung für den gesamten Neubau der Schule, inkl. Verwaltung und Mensa.
Nach derzetigem Stand soll der Liefer- und Montagetemin in der KW 21-24/2023 (22.05. - 16.06.2023) erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage 9 (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit) ist unterschrieben vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein separater Vordruck aus-zufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Mit Eigenerklärungen des Bieters sind dann Eigenerklä-rungen des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft gemeint.
Es sind mindestens zwei Referenzen zu benennen. Die Referenzen müssen mit der hier anzubietenden Leistung vergleichbar und aus den letzten 5 Jahren (2018 - 2022) sein (Referenzliste)
Bei Auftragserteilung werden unter anderem folgende weitere Unterlagen angefordert:
- Aktueller Auszug aus dem Wettbewerbsregistergesetz (WregG)
- Einverständniserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten
Die Anlage 9 (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit) ist unterschrieben vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.