HDZ Unit dose Referenznummer der Bekanntmachung: 07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oeynhausen
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hdz-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
HDZ Unit dose
Gegenstand dieser Vergabe war die Einführung einer durch die zentrale Krankenhausapotheke betriebenen Unit-Dose-Versorgung für feste orale Arzneimittel in den stationären Medikationsprozess.
Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen mbH Georgstraße 11 32545 Bad Oeynhausen
Gegenstand dieser Vergabe war die Einführung einer durch die zentrale Krankenhausapotheke betriebenen Unit-Dose-Versorgung für feste orale Arzneimittel in den stationären Medikationsprozess.
Im Medikationsprozess wurde bereits die Arzneimitteltherapie mit Hilfe eines elektronischen Verordnungssystems (EVS) erstellt. Derzeit werden die verordneten Arzneimittel durch das Pflegepersonal aus dem Stationsvorrat entnommen und für die Patienten gestellt.
Zukünftig soll die komplette Medikation eines Patienten durch einen Stationsapotheker überprüft werden und die verordneten festen oralen Arzneimittel sollen nach der Freigabe digital an die Krankenhausapotheke übermittelt werden. Hier sollen die Arzneimittel mit Hilfe eines automatischen Verblisterungssystems patientenindividuell in Schlauchblister abgepackt und anschließend mit Hilfe eines optischen Kontrollsystems überprüft werden. Nach Freigabe durch den verantwortlichen Apotheker werden die Arzneimittel an die Stationen ausgeliefert und die Gabe durch Scannen von Medikation und Patientenarmband im Sinne eines "Closed Loop" dokumentiert.
Durch diesen neu gestalteten Medikationsprozess verspricht sich der Auftraggeber neben einer effektiveren Arzneimittellogistik und einer Reduktion von Stationsvorräten sowie vor allem eine höhere Sicherheit der Patientenversorgung im Sinne einer optimierten Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).
Das beim Auftraggeber eingesetzte Warenwirtschaftssystem ist ORBIS und die Verordnung der Medikation erfolgt auf den Normalstationen über das EVS ORBIS Medication(R), im Bereich der Intensivstationen über COPRA 6. Das angebotene Unit-Dose-System muss mit EVS ORBIS Medication(R) über die bereits vorhandene oder vom Auftragnehmer entsprechend der Erklärung, Anlage 6, herzustellende "Orbis Schnittstelle Unit dose Automat (Baxter)" bidirektional kommunizieren können (Mindestanforderung). Darüber hinaus soll vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Schnittstelle zu COPRA 6 hergestellt werden, um perspektivisch alle Stationen versorgen zu können (keine Leistungsverpflichtung nach Maßgabe dieses Verfahrens). Das anzubietende System soll am nachfolgend genannten Standort aufgestellt werden.
Das Unit-Dose-System muss innerhalb der vorgegebenen Räumlichkeiten der Krankenhausapotheke integriert werden.
Zudem wurde ein Vollwartungsvertrag über maximal 10 Jahre (8 Jahre fix mit zweimaliger Verlängerung um jeweils 1 Jahr) abgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HDZ Unit Dose
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW66081
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.