Rahmenvereinbarung über die Erbringung von WAN-Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20230120 KBB-ST
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regioit.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eva-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von WAN-Dienstleistungen
Implementierung und Bereitstellung eines komplexen WAN-Netzwerkes für die regio iT an den nachfolgend genannten Standorten. Von der Leistung sind ca. 35 Kommunen, 2 Kreise (Rhein-Sieg-Kreis (RSK), Oberbergischer Kreis (OBK)), die kreisfreie Stadt Solingen sowie die Rechenzentren der regio iT in Aachen ((Primär-) Hüttenstr. 21, sowie (Sekundär-) Lombardenstr. 24) umfasst. Die regio iT darf während der Vertragslaufzeit bis zu 10 Standorte hinzufügen und angeben, welche Leistung dort jeweils genau zu erbringen ist.
Insbesondere Rhein-Sieg-Kreis (RSK) und Oberbergischer Kreis (OBK) sowie Solingen und Aachen Über die hier ausgeschriebene WAN-Infrastruktur sind ca. 35 Kommunen, 2 Kreise (Rhein-Sieg-Kreis (RSK), Oberbergischer Kreis (OBK)), sowie die kreisfreie Stadt Solingen an die Rechenzentren der regio iT in Aachen ((Primär-) Hüttenstr. 21, sowie (Sekundär-) Lombardenstr. 24) angeschlossen. Während der Vertragslaufzeit darf die regio iT bis zu 10 Standorte hinzufügen und angeben, welche Leistung dort jeweils genau zu erbringen ist.
Implementierung und Bereitstellung eines komplexen WAN-Netzwerkes für die regio iT an diversen Standorten. Über die WAN-Infrastruktur sind derzeit ca. 35 Kommunen, 2 Kreise (Rhein-Sieg-Kreis (RSK), Oberbergischer Kreis (OBK)), die kreisfreie Stadt Solingen sowie die Rechenzentren der regio iT in Aachen ((Primär-) Hüttenstr. 21, sowie (Sekundär-) Lombardenstr. 24) angeschlossen.
Über diese MPLS Infrastruktur werden hochsensible Verwaltungsdaten übertragen. Über das Netz werden Daten wichtiger kommunaler Fachverfahren wie z.B. das kommunale Meldewesen, die KFZ-Meldestelle, das Einwohnermeldeamt ausgetauscht.
In der derzeitigen Netzinfrastruktur sind zahlreiche Standorte über sogenannte MPLS-Verbindungen bzw. ETH-C Verbindungen redundant an die Rechenzentren der regio iT mit RZ Standort in Aachen angeschlossen.
Der logische Aufbau in Form der aktuell zwei MPLS Leitungen (Haupt- und Backupleitung) soll durch den zukünftigen Anbieter (IST - SOLL Vergleich) zum Vorteil für die Kunden der regio iT in Bezug auf Flexibilität durch effektivere Nutzung der sekundären Leitung durch gleichzeitige Bereitstellung eines dezentralen Internet Breakout mit festen IPv4 Adressen im Rahmen des angebotenen Leistungsspektrums durch den neuen Anbieter geändert werden.
Alle Leistungen müssen spätestens ab dem 30.06.2023 ("Leistungsbeginn") in der gemäß Leistungsbeschreibung geschuldeten Qualität bereitgestellt und entsprechend den vertraglichen Regelungen erbracht werden.
Die regio iT hat ein einmaliges Optionsrecht, den Vertrag um weitere 12 Monate zu verlängern. Diese Option kann von der regio iT einseitig bis zu 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Eigenerklärung u.a. zu Ausschlussgründen
Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der insbesondere hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bieter hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
b) Eigenerklärung aufgrund der Verordnung (EU) 2022/576
Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 2), aus der hervorgeht, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht
c) Bietergemeinschaft
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 3).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
c) Sonstiges
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angaben über Umsätze
Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Implementierung und Bereitstellung eines komplexen WAN-Netzwerkes) vergleichbar sind (Vordruck 4).
b) Qualitätsmanagement
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Nachweis mittels Zertifikat (Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig).
c) Sonstiges
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 10 und 11).
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angaben zu Referenzen
- Liste der vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Implementierung und Bereitstellung eines komplexen WAN-Netzwerkes) vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen Ansprechpartners.
- Nennung von mindestens 2 Referenzen (Vordruck 5), die nicht älter als 3 Jahre sein dürfen und mit einem Layer 2 basierten Ethernet, mindestens 20 angebundenen Standorten mit Bandbreiten zwischen 100 und 10 000 Mbit/s.
Der Auftraggeber wird die vom Bieter übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
b) Angaben und Referenzen zum Projekt Manager
- Angaben zum geplanten Projektmanager sowie seinen Stellvertreter (namentlich benannt), die das gesamte Projekt vom Zuschlag bis zur Inbetriebnahme der Leitungen und Beginn der Leistungserbringung begleiten sowie deren fachlichen Qualifikation(en) (per Nachweis).
- Referenzen des vorgesehenen Projektleiters über Ethernet WAN Projekte mit vergleichbaren Anforderungen.
c) Angaben zu den technischen Fachkräften
- Für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit ist ein namentlich benannter Service- Manager abzustellen, der zu den normalen Geschäftszeiten (MO-FR, 09:00 - 17:00 Uhr) telefonisch und per Mail sowie außerhalb der Geschäftszeiten per Mail für die regio iT erreichbar ist. Diese Angaben sind zu Bestätigen.
- Für im Netz verwendete Switching- oder Routing-Komponenten sowie für die CPE an den Kundenstandorten muss vom Hersteller zertifiziertes Personal nachgewiesen und die Person(en), sofern möglich, benannt werden.
d) Projektsprache
Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 6).
e) Informationssicherheit
Der Bieter muss bereits über eine Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig in Bezug auf die angebotene Infrastruktur verfügen und diese nachweisen.
f) Sonstiges
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 10 und 11).
Die Supporthotline des Bieters muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf hohem Niveau (Möglichst fachkundige Sprachkenntnisse) beherrschen. Dies gilt auch für das technische Supportpersonal.
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine
Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregisters anfordern, sowie die unter III.1.1) a) zweiter Spiegelstrich genannten Bescheinigungen fordern.
Zudem wird nach Zuschlagserteilung die ausgefüllte und unterzeichnete Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Anlage 8 gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet keine öffentliche Submission statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben.
2) Die Angebote sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Hierbei sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar. Hinweis: Für ein vollständiges Angebot reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert.
3) Die Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen.
4) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
5) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
6) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen (Vordrucke 8 und 9). Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
7) Bei Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bieter an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bietergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bieter von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
8) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLY3KM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]