Ersatzneubau Grundschule Haselrain 38, Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: B-0471-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119 Wuppertal
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wuppertal.arriba-net.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Grundschule Haselrain 38, Estricharbeiten
Estricharbeiten
Wuppertal
Estricharbeiten
Polystyrol-Hartschaumplatten 160 mm: 1.235 qm
Polystyrol-Hartschaumplatten 140 mm: 455 qm
Polystyrol-Hartschaumplatten 105 mm: 165 qm
Polystyrol-Hartschaumplatten 85 mm: 415 qm
Polystyrol-Hartschaumplatten 70 mm: 1.110 qm
Polystyrol-Hartschaumplatten 45 mm: 715 qm
Trittschalldämmung 20 mm: ca. 3.500 qm
Schwimmender Zementestrich CT-C45-F4 65 mm: 2.265 qm
Heiz-Zementestrich 85 mm: 1.734 qm
Zur Angebotsabgabe (bis zur Submission) sind folgende Unterlagen/ Nachweise vorzulegen:
- die ausgefüllten EFB-Preisblätter 221 oder 222
Auf Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen folgende Unterlagen/ Nachweise nachzureichen:
- EFB-Preisblatt 223
Mit dem Angebot ist die unterschriebene „Eigenerklärung Sanktions-VO“ einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estricharbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 56244
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://teamfloor-bau.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Ausschlusswirkung (Präklusion) des § 160 GWB von verspäteten Rügen wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
Telefon: +49 2025630
Fax: [gelöscht]