Empfangsdienste für die NRW.BANK in Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 527
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangsdienste für die NRW.BANK in Münster
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Dienstleistungsvertrag über Empfangsdienste für das folgende Objekt der NRW.BANK: Friedrichstraße 1, 48145 Münster.
Der Empfang der NRW.BANK dient als erste Anlaufstelle für Besucher, Dienstleister und andere externe sowie interne Gäste und Mitarbeiter. Das erfordert einen ausgeprägten Service-, Repräsentations- und Dienstleistungsbezug.
Der NRW.BANK kommt es deshalb auf den Einsatz von Empfangskräften mit erheblich überdurchschnittlicher Qualifikation und Erfahrung im Empfangs- sowie im Service-, Repräsentations- und Dienstleistungsbereich an, die hoch motiviert sind und tatsächlich auch für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages zur Verfügung stehen werden. Die Qualität der eingesetzten Empfangskräfte hat einen erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung.
Hierdurch müssen sich die vorgesehenen Empfangskräfte deutlich von Personal abgrenzen, das im Wesentlichen auf Sicherheitsdienste (bzw. reine Zutrittskontrollen) spezialisiert ist. Für Sicherheitsdienste hat die NRW.BANK einen gesonderten Dienstleister.
Alle eingesetzten Empfangskräfte bedürfen - auch im Vertretungsfalle - vor ihrem Einsatz der Zustimmung der NRW.BANK und der Einweisung; hierfür muss die Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit jederzeit ein hinreichend großes, eingewiesenes Empfangskräfte-Team vorhalten.
Die termingerechte Bereitstellung vertragsgemäßer Empfangskräfte zum vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn und während der Vertragslaufzeit ist wesentliche Vertragsgrundlage
NRW.BANK AöR Friedrichstraße 1 48145 Münster
Der Empfang ist während der Bankarbeitstage durchgehend wie folgt zu besetzen:
Friedrichstr. 1, Münster
Empfangsdienste mit jeweils 2 Personen
Montag bis Freitag 06:45 - 14:45 Uhr (8,0 Stunden)
Montag bis Freitag 14:30 - 20:00 Uhr (5,5 Stunden)
Im vorstehenden Sinne sind sämtliche Wochentage, ausgenommen Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage und Brauchtumstage (Heiligabend und Silvester).
Im Rahmen des Vertrages erbringt die Auftragnehmerin Empfangsdienstleistungen für die NRW.BANK. Der Empfang dient als erste Anlaufstelle für Besucher, Dienstleister und andere externe sowie interne Gäste und Mitarbeiter.
Die von der Auftragnehmerin eingesetzten Empfangskräfte müssen mit ihren fachlichen und kommunikativen Fähigkeiten sowie mit ihrem persönlichen Auftreten den hohen Erwartungen im Bankenumfeld gerecht werden.
Deshalb schließt die Leistungserbringung ein aktives, zugewandtes, demonstrativ freundliches, interessiertes und kompetentes Auftreten ebenso ein, wie eine angenehme äußere Erscheinung und die Fähigkeit, die Besucher aus eigener Überzeugung heraus zu begeistern.
Die hierfür erforderliche ausgeprägte Serviceorientierung sowie ein Höchstmaß an Identifizierung mit der Aufgabenstellung, sind bei jedem Teammitglied durch die Auftragnehmerin sicherzustellen.
Die vertragsgegenständlichen Empfangsdienstleistungen umfassen jeweils:
a. die Funktion der ersten Anlaufstelle für Gäste und Dienstleister,
b. die Ausübung der Hausherrenfunktion im Rahmen des Welcome Managements,
c. die Erbringung von Auskunfts- und Informationsservices, insbesondere bei Fragen zur NRW.BANK (im Rahmen des laut Dienstvereinbarung zulässigen Umfangs),
d. die Vermittlung von Dienstleistungen für Besucher und Gäste der NRW.BANK, z. B. Reservierung oder Beschaffung von Tickets für Veranstaltungen, Apotheken- oder Blumenservice, Restaurantreservierung, Hotelbuchung etc.,
e. die Unterstützung der NRW.BANK bei Veranstaltungen, z.B. Vorbereiten von Veranstaltungsräumen, Begleitung von Gästen in Konferenz- oder Besprechungsräumen,
f. das Besuchermanagement mit Anmeldung, Kontrolle, Weiterleitung, Abmeldung und Dokumentation, einschließlich der Ausstellung von Besucherausweisen,
g. die Steuerung und Zuteilung der Besucherparkplätze,
h. die Verwaltung, Ausgabe und Dokumentation von Zutrittsausweisen, Schlüsseln etc. für regelmäßig tätige Dienst-leister der NRW.BANK (z.B. Reinigungskräfte),
i. die Bestellung von Taxi- oder anderen Transportdienstleistungen,
j. die Entgegennahme von Störmeldungen aus den vorhandenen Systemen und Einleitung von entsprechenden Maßnahmen gemäß definierten Notfallplänen,
k. die Überwachung der Aufzeichnung der Videokameras aus dem Außenbereich und die Bedienung der Gegen-sprechanlagen, die für die Zutrittsregelung ins Gebäude erforderlich sind,
l. die Annahme von Aufzugsnotrufen und Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen,
m. die Auslösung von Alarmen im Notfall und die Benachrichtigung der in Notfällen zu unterrichtenden Personen,
n. Verständigen von Rettungs- und Sicherheitsdienst im Bedarfsfall,
o. Unterstützung der NRW.BANK im Fall einer Gebäuderäumung laut Alarmierungsplan und Dienstanweisung,
p. die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Bedarfsfall,
q. die Erst-Aufnahme und Dokumentation von innerbetrieblichen Unfällen und ggf. Einweisung der Helfer und Rettungskräfte im unmittelbaren Zugriffsbereich, sowie die anschließende Übergabe an die NRW.BANK,
r. die Meldung technischer und brandschutztechnischer Mängel im Arbeitsbereich an die Auftragnehmerin, sofern solche im Rahmen der Leistungserbringung festgestellt werden,
s. die temporäre Übernahme der Telefonzentrale,
t. die Mietwagenübernahme und -rückgabe an den Verleiher, sowie Information und Weiterleitung an den internen Mietwagenbesteller,
u. die Ausführung von Post- und Botendiensten im Rahmen des Postaustauschs,
v. die selbstständige Organisation des Arbeitsplatzes und achten auf Sauberkeit und Ordnung im Umfeld des Arbeitsplatzes,
w. die Annahme und Weiterleitung von Fundsachen,
x. die Übernahme anlassbezogener (z.B. pandemiebedingter) Datenerfassungen oder ähnliche Aufgaben, insbesondere:
i. Erfassung von Impf-/Genesenen-/Teststatus interner und externer Mitarbeiter
ii. Erfassung von Besuchernachweisen zum Impf-/Genesenen-/Teststatus
iii. Erfassung der Ausgabe von Selbsttests und Schutzmasken
y. die Teilnahme an regelmäßigen Trainings und Schulungen mit Bezug zu Empfangs-, Service- und Repräsentations-diensten (insbesondere Etikette).
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jede für den Auftrag eingesetzte Empfangskraft muss über die folgende Mindestqualifikation verfügen:
a. Sprachkenntnisse:
i. Deutsch: mind. C2 Level gem. der Definition des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER): An-nähernd muttersprachliche Kenntnisse (Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.)
ii. Englisch: mind. B2 Level gem. der Definition des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER): Selb-ständige Sprachverwendung (Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend ver-ständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Stand-punkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.)
b. Sehr gute PC-Kenntnisse und sicherer Umgang mit Office Anwendungen
c. Lehrgangsbescheinigungen verfügen (jeweils nicht älter als 2 Jahre):
i. Erste-Hilfe-Schulung,
ii. Brandschutzhelfer
d. Besondere Sozialkompetenz für Aufgaben im Bankenumfeld:
i. Identifizieren und adäquate Ansprache von Besuchern aus Politik und Wirtschaft
ii. Sicheres, empathisches und professionelles Auftreten im Rahmen der anstehenden Auskunfts- und Informa-tionsservices
iii. Gepflegtes Erscheinungsbild gemäß den üblichen Anforderungen im Bankenumfeld, tadellose Umgangsfor-men und einwandfreie kommunikative Fähigkeiten
iv. Keine sichtbaren Tattoos und Piercings
v. Hohe Dienstleistungsorientierung
vi. Freundlichkeit und charmantes Auftreten
vii. Selbständiges Arbeiten und Handeln
viii. Absolute Zuverlässigkeit sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
ix. Team- und Kommunikationsfähigkeit
x. Eigeninitiative, Flexibilität und Belastbarkeit
xi. Grundlegende Kenntnisse der Gebäudetechnik, sowie - und Sicherheitstechnik und der Gefahrenmeldeanla-gen.
Jede eingesetzte Empfangskraft muss über folgende Mindesterfahrung verfügen:
a. Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Empfangskraft innerhalberden letzten 6 Jahre (nicht lediglich Bewa-chungs- oder Pfortendienst oder sonstige Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt Zutrittskontrolle / Sicherheit)
Alle Empfangskräfte müssen durch die Auftragnehmerin jährlich objektbezogen im Brandschutz unterwiesen werden. Dies ist bei Leistungsbeginn nachzuweisen. Die Teilnahme an der jährlichen internen Onlineunterweisung der NRW.BANK wird hierfür anerkannt. Die Auftragnehmerin hat bei Leistungsbeginn und sodann im Abstand von zwei Jah-ren durch eine Bescheinigung einer staatlich beauftragten Institution (DRK, Malteser usw.) nachzuweisen, dass ihre ein-gesetzten Empfangskräfte über hinreichende Kenntnisse in der Ersten Hilfe verfügen.
Die Auftragnehmerin benennt eine Teamleitung mit Stellvertretung für das Empfangsteam. Teamleitung und Stellver-tretung müssen gleichermaßen jederzeit gegenüber der NRW.BANK zu Einsatzplänen, Ausfallzeiten, besonderen Vor-kommnissen etc. auskunftsfähig sein.
Die Einweisung der Teammitglieder und insbesondere der Teamleitung erfolgt in Abstimmung mit der NRW.BANK.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DKD8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.