Außenwerbung Stadt Münster
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenwerbung Stadt Münster
Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Flächen und teilweise Flächen der Stadt Münster (nachfolgend Stadt) in Verbindung mit Wartehallen (nachfolgend WH) der Stadt bzw. der Stadtwerke Münster GmbH (nachfolgend SWMS).
Der Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Nichtoffene Verfahren gemäß § 16 VgV. Abweichungen bleiben vorbehalten. Vertragsverhandlungen sind nicht geplant. Einzelheiten zum Verfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes mitgeteilt.
Stadt Münster
Dem Außenwerber ist es gestattet, prognostisch die nachfolgend aufgeführte Zahlen und Formate an Werbeträgern vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen und Sondernutzungsgestattungen zu errichten, unterhalten/betreiben und an in der zweiten Verfahrensstufe (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7) näher definierten Standorten zu nutzen:
- jeweils entweder bis zu 8 (acht) Digitale Groß-Screens auf Monofüßen, entweder in der Bauform neun (9) bis 10,5 m², quer (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/ Mega-Lights im Verhältnis 1:1) oder bis zu 8 (acht) n der Bauform sechs (6) bis acht (8) m², hochkant (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/ Mega-Lights im Verhältnis 1:1);
- bis zu 8 (acht) Digitale Groß-Säulen (bis zu 8/1, analog/digital) (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Säule im Verhältnis 1:1);
- bis zu 12 (zwölf) Digitale Klein-Screens (bis zu 84“, hochkant, analog/digital), davon bis zu 12 (zwölf) freistehend (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine im Verhältnis 1:1) bzw. bis zu 10 (zehn) integriert in WH (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine im Verhältnis 1:1);
- bis zu 8 (acht) City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1, quer, auf Monofüßen) (jeweils um Reduzierung eines freistehenden digitalen Groß-Screens auf Monofuß im Verhältnis 1:1);
- bis zu 39 (neununddreißig) Geklebte Großflächen (18/1, quer), davon bis zu 8 (acht) auf Monofuß, beleuchtet
(jeweils um Reduzierung einer City-Light-Säule im Verhältnis 1:1) und bis zu 31 (einunddreißig) als beleuchtete geklebte Großfläche (nicht Monofuß);
- bis zu 30 (dreißig) City-Light-Säulen teilweise drehend möglich;
- bis zu 680 (sechshundertundachtzig) City-Light-Poster-Vitrinen (4/1, hochkant), davon bis zu 128 (einhundertundachtundzwanzig) freistehend, davon zwingend 50 (fünfzig) Stadtinformationsanlagen (eine Seite Stadtplan) und bis zu 552 (fünfhundertzweiundfünfzig) integriert in WH inkl. in den eigenbeschafften WH der Stadt bzw. SWMS;
- bis zu 225 (zweihundertfünfundzwanzig) Litfaßsäulen, davon bis zu 105 (einhundertfünf) als Ganzstelle (un- und beleuchtet) und davon zwingend 100 (einhundert) als Allgemeinstellen sowie zwingend 20 (zwanzig) als Münster-Säule;
- bis zu 275 (zweihundertfünfundsiebzig) Kandelaber, davon zwingend 175 (einhundertfünfundsiebzig) in Wechselrahmen und bis zu 100 (einhundert) Dauerwerbung (auch Hinweiswerbung);
- bis zu 32 (zweiunddreißig) Gewerbehinweisanlagen.
Es sind zwingend insgesamt ca. 720 WH zu betreiben. Davon sind ca. 432 WH neu zu errichten und zu betreiben. Zudem sind die Werbeträger zwingend aufzustellen und zu betreiben, die vorstehend mit dem Zusatz "zwingend" versehen sind. Über die genauen Zahlen werden alle Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe informiert (vgl. Ziff. VI.3 Nr. 7). Gegenwärtig laufen zudem noch Gespräche mit dem Altkonzessionär zur Überleitung von Litfaßsäulen, Gewerbehinweisanlagen und Mastschildern. Über das Ergebnis werden die Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe informiert (vgl. Ziff. VI.3 Nr. 7). Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des jeweiligen Bieterkonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.
1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des weiteren Verfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen).
3. Zu. Ziff. II.1.5) und II.2.6): Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist überschritten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
— PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,
— PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
TL1. Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung auf kommunalem Grund.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf kommunalem Grund auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung zum Gegenstand hatten.
Zu TL1. Mindestanforderung: Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den Aufbau und Betrieb vergleichbarer digitaler Werbeträger sowie den Betrieb von WH umfassen (nicht notwendigerweise in einer Referenz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 13 Februar 2023 an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen des weiteren Verfahrens bleiben vorbehalten.
4. Der Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Nichtoffene Verfahren gemäß § 16 VgV. Abweichung bleiben vorbehalten. Vertragsverhandlungen sind nicht geplant. Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird. Einzelheiten zum Verfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes mitgeteilt.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.
6. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen.
Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, der Vertragswerke und der Werbekonzepte der Stadt werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere auch die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.
10. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen abzuwickeln.
11. Die Stadt behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Stadt behält sich vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]