BLB AC / RWTH Ersatzneubau Institut für Eisenhüttenkunde / Architekturwettbewerb für Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 005-23-00003
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC / RWTH Ersatzneubau Institut für Eisenhüttenkunde / Architekturwettbewerb für Generalplanerleistungen
Der Zweck des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für den Ersatzneubau des Instituts für Eisenhüttenkunde (IEHK) der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) in Aachen. Geplant ist der Neubau eines BNB-zertifizierten Hochschulgebäudes, dem aufgrund seiner zentralen Lage im Auftaktbereich des Campus West eine besondere Relevanz zukommt, die es durch die Architekturqualität und -sprache hervorzuheben und zu qualifizieren gilt. Es soll ein nachhaltiges, zukunftsfähiges Bauwerk entwickelt werden, das neben einer industriell geprägten Nutzung (bspw. Arbeit mit Schmelzöfen in Werkstätten) auch über Labor-, Verwaltungs- und Seminarräume sowie ggf. weitere Werkstätten verfügt. Die innenräumliche Funktionalität ist hierbei von zentraler Bedeutung.
Eine weitere wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Der Auslober erwartet zukunftsweisende Entwurfskonzepte, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Bei der Planung sind insbesondere auch Aspekte des nachhaltigen Bauens entsprechend des "Leitfaden Nachhaltiges Bauen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu berücksichtigen. Dabei ist für die Baumaßnahme nach dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude" (BNB) ein Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65% (d. h. BNB-Silber) vorgegeben.
Zur Vergabe der Leistungen wird ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (4) Nr. 8 VgV durchgeführt. Im Vorfeld des Verhandlungsverfahrens erfolgt ein nichtoffener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 i.V.m. § 79 VgV mit einem vorgeschalteten EU-weiten Teilnahmewettbewerb zur Auswahl geeigneter Teilnehmer. Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Registriernummer W 29/21 am 24.06.2021 bestätigt worden. Im Rahmen dieses Wettbewerbs soll die Bearbeitung der Aufgabenstellung weitestgehend entsprechend der Leistungsphase 2 (Vorplanung) gemäß § 34 HOAI geleistet werden. Aufgrund der Komplexität der Entwurfsaufgabe sind ergänzende Planungs- und Beratungsleistungen aus den Planungsdisziplinen
- Tragwerksplanung (gemäß § 51 HOAI)
- Technische Ausrüstung - HLS sowie ELT (gemäß § 55 HOAI)
- Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) (gemäß Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1), Nummer 1.2 HOAI)
- Freianlagen (gemäß § 39 HOAI)
- Brandschutz (gemäß AHO)
- BNB-Zertifizierung (Beratung, das Ziel ist die Qualitätsstufe Silber)
- BIM-fähige Planung (für die nachfolgende Beauftragung)
im Rahmen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) einzubeziehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der zu vergebenden Leistung und der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab.
Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt und Ingenieurin/Ingenieur tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden sowie die fachlichen Anforderungen gemäß EU-Bekanntmachung erfüllen. Ingenieurinnen/Ingenieure können nur gemeinsam mit Architektinnen/Architekten teilnehmen. Der Auftraggeber sieht die generalplanerische Leitung durch eine/einen Architektin/Architekten vor.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die/der zu benennende bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter und die Verfasserin/der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss mit postalischer Anschrift und mit Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sein und hat gegenüber dem Auftraggeber einen gemeinsamen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Dieser bevollmächtigte Vertreter vertritt gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.
Mindestanforderungen für die Bewerbung zum Planungswettbewerb sind:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
- Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Bescheinigung der Kammermitgliedschaft), bei ausländischen Bewerbern ein Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates für jedes im Bewerberformular genannte Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jeden dort genannten Nachunternehmer
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den im Bewerbungsformular genannten Deckungssummen oder eine entsprechende Deckungszusage für den Auftragsfall für jeden dort genannten Planer/Fachplaner
- Benennung von zwei Referenzprojekten vergleichbarer Generalplanerleistungen durch den Generalplaner bzw. das federführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Tag der Bekanntmachung.
- Vorlage einer ergänzenden Projektdarstellung (Text/Bild) auf maximal zwei Seiten DIN A4 für jedes der beiden benannten Referenzprojekte.
Zur Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer werden folgende Eignungskriterien angesetzt:
Für jeden der im Bewerbungsformular geforderten Planer/Fachplaner:
- Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der Kalenderjahre 2020, 2021, 2022 im jeweiligen Fachbereich
- Jahresgesamtumsatz, netto, im Durchschnitt der zurückliegenden 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Für den Architekten bzw. Generalplaner:
- Honorarzone der beiden Referenzprojekte
- Beauftragte Leistungsphasen der beiden Referenzprojekte
- Koordination weiterer Planungsleistungen in den beiden Referenzprojekten
- Projektgröße der beiden Referenzprojekte
- Baukosten KG 300+400 der beiden Referenzprojekte
Alle Bewerber sind verpflichtet, die Wettbewerbsaufgabe sowie die mögliche spätere Beauftragung in Kooperation mit den im Bewerbungsformular genannten Fachplanern zu erbringen. Hierzu sind Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaften zu bilden und/oder es sind Nachunternehmer für die genannten Fachplanerleistungen einzusetzen.
Falsche Angaben haben den Ausschluss der Bewerbung zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind ferner Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Desweiteren sind Teilnehmer/Bieter vom Verfahren auszuschließen, die unzulässigerweise Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibungen oder Vertragsbedingungen vornehmen. Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV verwiesen.
Architekt*in gem. der RL 2005/36/EG
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur / Ingenieur tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel fünf Jahre - verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur / Ingenieur benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Neben den vorgenannten Mindestkriterien und Eignungskriterien für alle im Bewerbungsformular genannten Planer/Fachplaner, sind durch den Architekten/Generalplaner zwei Referenzprojekte mit vergleichbaren Generalplanerleistungen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Tag der Bekanntmachung zu benennen, die nach den folgenden Eignungskriterien bewertet werden:
- Honorarzone der beiden Referenzprojekte
- Beauftragte Leistungsphasen der beiden Referenzprojekte
- Koordination weiterer Planungsleistungen in den beiden Referenzprojekten
- Projektgröße der beiden Referenzprojekte
- Baukosten KG 300+400 der beiden Referenzprojekte
Für die Wettbewerbssumme stellt der Auslober 340.000,- EUR (netto) zur Verfügung. Die Summe von insgesamt 90.000,- EUR (netto) wird in Form von Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmerinnen/Teilnehmer/Teilnehmergemeinschaften bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt.
Die Aufteilung der Gesamtsumme ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis (50%) 125.000,- EUR (netto)
2. Preis (30%) 75.000,- EUR (netto)
3. Preis (20%) 50.000,- EUR (netto)
Aufwandsentschädigungen (neun Teilnehmer á 10.000,- EUR) 90.000,- EUR (netto)
Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Nettobeträge aufgeführt.
Die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen und die Aufwandsentschädigungen hinaus werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften keine Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Vergabe der Leistungen wird ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (4) Nr. 8 VgV durchgeführt. Im Vorfeld des Verhandlungsverfahrens erfolgt ein nichtoffener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 i.V.m. § 79 VgV mit einem vorgeschalteten EU-weiten Teilnahmewettbewerb zur Auswahl geeigneter Teilnehmer. Das Verfahren untergliedert sich in folgende Stufen:
1. Stufe - Teilnahmephase
2. Stufe - Realisierungswettbewerb
3. Stufe - Angebotsphase
TEILNAHMEPHASE
Jeder Interessent kann sich in der 1. Stufe durch Einreichung eines Teilnahmeantrages für das Verfahren bewerben. Hierzu ist das mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellte Bewerberformular auszufüllen und mitsamt der darin geforderten Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Teilnahmefrist auf der Vergabeplattform hochzuladen. Anhand der Angaben in den Teilnahmeanträgen, werden die Bewerber auf ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen geprüft. Maßgeblich hierfür sind die im Bewerberformular gestellten Anforderungen an die Eignung.
Die Anzahl der Bewerber, die die Zulassung zur 2. Stufe erhalten, ist auf bis zu 9 begrenzt; darunter maximal 3 bereits zuvor ausgewählte (gesetzte) Teilnehmer sowie bis zu 6 weitere geeignete Bewerber. Um aus allen geeigneten Bewerbern diejenigen zu ermitteln, die zum Realisierungswettbewerb zugelassen werden, werden die Angaben in den Bewerbungsformularen anhand der in der Eignungsmatrix bekanntgemachten Kriterien bewertet. Auf Basis der so vergebenen Punkte, wird eine Rangfolge aller geeigneten Bewerber erstellt. Die 9 bestbewerteten Bewerber werden für die 2. Stufe zugelassen. Bei gleicher Punktzahl erfolgt ein Losentscheid (für die bis zu 6 nicht gesetzten Teilnehmer).
Hinweis zu bereits zuvor ausgewählten (gesetzten) Teilnehmern:
Bereits mit Bekanntmachung werden durch den Auslober 3 Teilnehmer ausgewählt und namentlich benannt, die als einer der bis zu 9 Teilnehmer für die 2. Stufe gesetzt sind, sofern sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Teilnahme an der 1. Stufe durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeantrags
- Erfüllen der für alle Teilnehmer geltenden Mindestanforderungen
- Erreichen der Maximalpunktzahl bei Wertung der Referenzen
Sollte ein "gesetzter Teilnehmer" die Maximalpunktzahl bei Wertung der Referenzen nicht erreichen, wird sein Teilnahmeantrag das beschriebene Wertungs-, Auswahl- und ggf. Losverfahren zusammen mit den nicht gesetzten Bewerbern durchlaufen.
Der Auslober behält sich das Recht vor, bei unvollständig eingereichten Bewerbungen keine Nachforderungen zu stellen. Bewerber, die ihre grundsätzliche Eignung nicht nachweisen können, sowie Bewerber, die nach Wertung der Eignungskriterien eine gewisse Punktzahl unterschreiten oder aber im Losverfahren ausgeschieden sind, erhalten zum Abschluss dieser Phase ein entsprechendes Absageschreiben.
REALISERUNGSWETTBEWERB
Die Teilnehmer, die zur 2. Verfahrensstufe zugelassen sind, erhalten zu deren Beginn eine gesonderte Aufforderung zur Einreichung eines Wettbewerbsbeitrages, den detaillierten Auslobungstext sowie alle weiteren zur Entwurfsbearbeitung erforderlichen Angaben und Unterlagen. Alle weiteren Regelungen zum Ablauf des Realisierungswettbewerbes sowie die Beurteilungskriterien und weitere Angaben werden im Auslobungstext enthalten sein.
Zum Abschluss des Realisierungswettbewerbes wird durch das Preisgericht ein 1., 2. und 3. Preisträger ermittelt. Das Ergebnis des Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern durch Übersendung des Protokolls mitgeteilt. Es ist vorgesehen, im Anschluss an die Verhandlungsgespräche alle Wettbewerbsbeiträge in einer Ausstellung zu präsentieren. Gemäß § 8 Abs. 4 RPW 2013 werden nicht prämierte Arbeiten vom Auslober nur auf Anforderung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer/Teilnehmergemeinschaften, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklären die Teilnehmerinnen/Teilnehmer/Teilnehmergemeinschaften damit, auf ihr Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.
ANGEBOTSPHASE
Zum Start der 3. Verfahrensstufe erhält nur der Sieger (1. Preisträger) des Realisierungswettbewerbes eine gesonderte Aufforderung zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie ergänzender Unterlagen nach den Anforderungen der Zuschlagsmatrix. Die Angebotsunterlagen sind vom Wettbewerbssieger bis zum Ablauf einer zwischen diesem und dem Auslober einvernehmlich vereinbarten Angebotsfrist auf der Vergabeplattform hochzuladen. Im Anschluss erfolgen Verhandlungen mit dem Wettbewerbssieger. In deren Folge kann die Auftraggeberin Folgeangebote bis zum Finalangebot verlangen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich jedoch ebenso das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
VORAUSSICHTLICHE FRISTEN
Bekanntmachung des Wettbewerbs: 20.01.2023
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb: bis 09.02.2023
Bewerbungsfrist: 28.02.2023, 10:00 Uhr
Versand der Wettbewerbsunterlagen/Beginn des Bearbeitungszeitraums: 12 KW 2023
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 23 KW 2023
Preisgerichtsitzung: 34 KW 2023
Beginn des VgV-Verfahrens: 35 KW 2023
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYX4N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]