Betriebsleistungen im Linienverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 20230116_KBB
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aseag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsleistungen im Linienverkehr
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Betriebsleistungen im Linien-/Sonderlinienverkehr gem. § 42-42 Personenbeförderungsgesetz ab dem 16.10.2023 in der Städteregion Aachen
ASEAG Neuköllner Str. 1 52068 Aachen Städteregion Aachen
Los 1 umfasst die Kurse N01 F N05 F N01 Sa N05 Sa N01 N04 acS N04 bS N04 dS N04 eS N05 S N01 nSo N01 oSo N05 So
gemäß der vertraglichen Regelung des Vertrages siehe Ziffer 18.1
ASEAG Neuköllner Str. 1 52068 Aachen Städteregion Aachen
Los 2 umfasst die Kurse N02 F N03 F N08 F N08 Sa N02 acdS N02 beS N03 acS N03 beS N03 dS N08 acdS N08 beS N02 So
gemäß der vertraglichen Regelung des Vertrages siehe Ziffer 18.1
ASEAG Neuköllner Str. 1 52068 Aachen Städteregion Aachen
Los 3 umfasst die Lose N06 nF N06 oF N11 nF N11 oF N06 Sa N06 nS N06 oS N11 nS N11 oS N14 acdS N14 beS
gemäß der vertraglichen Regelung des Vertrages siehe Ziffer 18.1
ASEAG Neuköllner Str. 1 52068 Aachen Städteregion Aachen
Los 4 umfasst die Kurse G01 GF N10F G01 N10S N15 abdeS
N15 cS
gemäß der vertraglichen Regelung des Vertrages siehe Ziffer 18.1
ASEAG Neuköllner Str. 1 52068 Aachen Städteregion Aachen
Los 5 umfasst die Kurse G01 GF N07 F N07 Sa G02 GS N07 S N13 acS N12 beS N13 ds
gemäß der vertraglichen Regelung des Vertrages siehe Ziffer 18.1
ASEAG Neuköllner Str. 1 52068 Aachen Städteregion Aachen
Los 6 umfasst die Kurse G03 GF N09 F N12 G03 GSa G03 GS N09 S
N12 S G03 G So
gemäß der vertraglichen Regelung des Vertrages siehe Ziffer 18.1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind (Vordruck 1),
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist, sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat (Vordruck 1).
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber und mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabaeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 5).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrer Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweiligt Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 6 und 7).
Mit dem Teilnahmeantrag soll der Bewerber seine Bonität durch Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (z.B. Creditreform) oder einem gleichwertigen Nachweis nachweisen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein. Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist eine "mittlere Bonität" (entspricht im Bonitätsindex Creditreform <300 Punkte). Die Vorlage ergänzender Unterlagen, die über die Bonität des Bewerbers ebenfalls Aufschluss geben, ist möglich. Bei Zweifeln über die Bonität des Bewerbers behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerber auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 6 und 7)
- Vorlage der Genehmigungsurkunde (Lizenz) für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr (Linienverkehr) (Vordruck 8)
- Vorlage von Referenzen im Linienverkehr, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen Ansprechpartners (Vordruck 4)
- Vorlage der Eigenerklärung , aus der hervorgeht, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht (Vordruck 9)
- Vorlage der Eigenerklärung Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 11)
Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordruck 6 und 7).
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Bewerbergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnamefrist bilden.
Der Bieter/der Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
- er damit einverstanden ist seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens nach dem am Ort der Leistungserbringung für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehenen Entgelt nach den tarifverträglich festgelegten Modalitäten zu bezahlen, und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen (Mindeststandard NWO/verdi MTV und LTV in der jeweils gültigen Fassung),
- er sicherstellt, dass alle an der Ausführung des Auftrags beteiligten Personen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzkonform zum Datenschutz unterwiesen werden, und dies dokumentiert wird; darüber hinaus gewährleistet er, dass die zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten.
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben.
2. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter können über Optimierungsvorschläge, das Verfahren aktiv mitgestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
4. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
5. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 1.3) genannte Vergabeportal anonymisiert statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
6. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
7. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
8. Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar. Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Bonitätsauskunft) stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
9. Ob und in welchem Umfang Bieter Fahrzeuge einsetzen, deren Anschaffung oder Betrieb öffentlich gefördert wurden/werden, ist für den Auftraggeber irrelevant und wird in der Wertung weder positiv noch negativ berücksichtigt. Entscheidend für den Auftraggeber ist allein die Wirtschaftlichkeit der Angebote nach dem in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterium.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLY3SV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nach der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]