RV Sicherheitsdienst für städtische Wohnunterkünfte 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00548_OV_50
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 248-718536)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Sicherheitsdienst für städtische Wohnunterkünfte 2023-2026
Rahmenvertrag für Sicherheitsdienstleistungen für 7 städtische Wohnunterkünfte sowie 2 fiktive Einrichtungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Preisanpassungsklausel, Punkt 4.5 der detaillierten Leistungsbeschreibung, wurde im Dokument wie folgt geändert:
4.5 Preisanpassungen
Bitte kalkulieren Sie Ihre Preise für das Jahr 2023 unter Berücksichtigung des aktuellen tariflichen Mindestlohns und geben in Ihrem Angebot die Lohn- und lohngebundenen Kosten (in Euro) am Stundenverrechnungssatz an (Dokument Allgemeine Leistungsbeschreibung oder eigenes Dokument).
Der Preis für das Jahr 2023 ist fix.
Für die Jahre 2024-2026 ist ebenfalls der kalkulierte Stundenverrechnungssatz aus dem Jahr 2023 anzubieten. Ändert sich ab dem Jahr 2024 nach Abschluss dieses Vertrages der Lohntarif, so ändert sich der bislang vereinbarte Preis um die tatsächlichen Tarifänderungen.
Es ist Auftragnehmerpflicht, die Preissteigerungen zu beantragen und unverzüglich nachzuweisen. Aus dem Antrag müssen der alte Preis (inkl. Aufschlüsselung der relevanten Preisbestandteile, wie im Angebot angegeben), der neue Preis (inkl. Aufschlüsselung der relevanten Preisbestandteile) und die Tarifänderungen deutlich werden.
Dem Auftraggeber obliegen die gleichen Rechte und Pflichten bei etwaigen Preissenkungen.
Soweit ein schlüssig begründeter Preisänderungsantrag des Auftragnehmers bis zum 15. Tag des Monats zugegangen ist, bewirkt dieser eine entsprechende Preisänderung ab dem folgenden Monatsersten. Eine rückwirkende Erstattung bei versäumter Beantragung ist nicht vorgesehen.
Preisänderungen treten frühestens mit dem Tag der gesetzlichen oder tariflichen Änderung in Kraft