Rathauszentrum Rheine - Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/008
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum Rheine - Bodenbelagsarbeiten
Bodenbeläge
Rathauszentrum Rheine 48431 Rheine
Es wird die Leistung der Bodenbelagsarbeiten für das Gebäude des Rathauszentrums in Rheine ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet Arbeiten in zwei zusammenhängenden Gebäudeteilen, die im laufenden Betrieb umgebaut werden. Lediglich ca. 20?25% der zu sanierenden Fläche sind komplett freigezogen, sodass dort ohne Einschränkungen gearbeitet werden kann. In diesem Gebäudeteil, der bis auf den Rohbau entkernt wird, findet jedoch der größte Teil der Arbeiten statt. Grundsätzlich finden die Arbeiten in mehreren Bauabschnitten statt. Folgende Hauptpositionen bilden näherungsweise die größten Massen des Gewerks Bodenbelagsarbeiten ab:
Hauptmaßnahmen Bodenbeläge:
- Teppichfliesen 4.700 m2
- Kautschuk 640 m2
- Nadelvlies 270 m2
- Sockelleisten Hartholz 3.540 lfdm
- Sockelleisten Kautschuk 860 lfdm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung ist ein Mindestumsatz des Bieters in Höhe von 1,0 Millionen EUR durchschnittlich (gemittelt) pro Jahr, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; dies unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Mindestumsatz des Nachunternehmers muss in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren durchschnittlich (gemittelt) mindestens den Wert des Auftragsteils, dessen
Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen.
(Beispiel: An NU vergebene Leistung: 100.000,- EUR netto = durchschnittlicher(gemittelter) Umsatz pro Geschäftsjahr des NU: min. 100.000,- EUR).
Mindeststandard:
Voraussetzung sind vergleichbare Referenzobjekte mit Bodenbelagsarbeiten in Bestandsgebäuden oder Neubauten ähnlicher Größenordnung.
Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens netto 200.000 EUR haben.
Nachunternehmer
Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nachzuweisen auf Anforderung der Vergabestelle):
Mindeststandard:
Voraussetzung sind 3 vergleichbare Referenzobjekte.
Vergleichbar sind Leistungen, die den an den Nachunternehmer zu übertragenden Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens 50% des Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot) haben, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Bauleistungen.
(Beispiel: Übertragene Leistung an NU: 200.000,- EUR netto = Referenz: NU: 100.000,- EUR netto)
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Korruptionsbekämpfungsgesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Urkalkulation (VOB, VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage der Urkalkulation
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Keine Bieterzulassung!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
2. Hinweis zu II 2.7 dieser Bekanntmachung (Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems):
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum KW 22 2023 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von voraussichtlich 657 (Samstag kein regulärer Werktag) Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYWVSUEPML
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.