Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die LHS Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 220/22-AZ
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die LHS Stuttgart
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart für die Planung, den Bau und Betrieb einer NGA - Infrastruktur
Los 1 - Stuttgart weiße Flecken
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Stadt Stuttgart ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Teile des Stadtgebiets Stuttgart sind noch unzureichend bzw. nicht mit min. 30 MBit/s mit Breitbandanschlüssen versorgt.
Das Projektgebiet wurde im Vorlauf hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten und evtl. geplanter Eigenausbauten der privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen analysiert, um das Ausbaugebiet des förderfähigen NGA-Breitbandausbaus bei einer Verfügbarkeit von ≤ 30 Mbit/s (downstream) zu bestimmen.
Hierbei wurden die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts berücksichtigt. Der Auftraggeber hat ein auf der zentralen Online-Plattform www.breitbandausschreibungen.de öffentlich bekannt gemachtes Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Es wurde deutlich, dass in Teilen des Ausbaugebietes die NGA-Fähigkeit des Netzes mit einer Versorgung von ≥ 30 Mbit/s (downstream) nicht gegeben ist und somit der Status „Weißer NGA-Fleck“ für diese Anschlüsse zuzuordnen ist.
Die Förderfähigkeit entspricht den Regelungen der Ziff. 5 RL BMVI i.V.m. NGA-RR (Vgl. Fn. 2 und Fn. 3 sowie § 2 Abs. 2), weil zum Zeitpunkt der Markterkundung keine NGA-Netze in diesen Bereichen vorliegen und in den daran anschließenden 3 Jahren auch nicht mit der Errichtung solcher Netze durch private Investoren zu rechnen ist.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzen (FTTB) mittels der Vergabe einer Zuwendung an einen Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslücke). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken sowie die Erschließung von Schulstandorten und Krankenhäusern gemäß der Sonderaufrufe zur Bundesförderung.
Das Ausbaugebiet kann hierbei der beiliegenden Anlage Ausbaugebiet entnommen werden. Das Ausbaugebiet umfasst zusammenfassend folgende Anzahl an Gebäudeanschlüssen:
Los 1 – Stuttgart Weiße Flecken: 1.008 Gebäude mit 3.691 Haushalten
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
Das ausgewählte Telekommunikationsunternehmen, welches die Wirtschaftlichkeitslücke vom Auftraggeber bezieht, hat hierbei alle Vorgaben aus den vorgenannten Richtlinien zu beachten und umzusetzen. Die Leistung im Detail wird in der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt B beschrieben, welche in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird.
Die Vergabe der Leistungen ist in zwei räumliche Lose wie folgt aufgeteilt. Eine Losaufteilung wurde hierbei auf Basis der Vorgaben des Fördermittelgebers nach Fördertatbeständen vorgenommen:
- Los 1 - Stuttgart Weiße Flecken: Az. 832.5/3-21 09BW300764
Alles Nähere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(60)
- Kriterium: Qualität (Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden, Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Endkundenpreis, Technisches Konzept, Servicekonzept)(40)
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 - Stuttgart Schulstandorte und Krankenhäuser
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Stadt Stuttgart ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Teile des Stadtgebiets Stuttgart sind noch unzureichend bzw. nicht mit min. 30 MBit/s mit Breitbandanschlüssen versorgt.
Das Projektgebiet wurde im Vorlauf hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten und evtl. geplanter Eigenausbauten der privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen analysiert, um das Ausbaugebiet des förderfähigen NGA-Breitbandausbaus bei einer Verfügbarkeit von ≤ 30 Mbit/s (downstream) zu bestimmen.
Hierbei wurden die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts berücksichtigt. Der Auftraggeber hat ein auf der zentralen Online-Plattform www.breitbandausschreibungen.de öffentlich bekannt gemachtes Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Es wurde deutlich, dass in Teilen des Ausbaugebietes die NGA-Fähigkeit des Netzes mit einer Versorgung von ≥ 30 Mbit/s (downstream) nicht gegeben ist und somit der Status „Weißer NGA-Fleck“ für diese Anschlüsse zuzuordnen ist.
Die Förderfähigkeit entspricht den Regelungen der Ziff. 5 RL BMVI i.V.m. NGA-RR (Vgl. Fn. 2 und Fn. 3 sowie § 2 Abs. 2), weil zum Zeitpunkt der Markterkundung keine NGA-Netze in diesen Bereichen vorliegen und in den daran anschließenden 3 Jahren auch nicht mit der Errichtung solcher Netze durch private Investoren zu rechnen ist.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzen (FTTB) mittels der Vergabe einer Zuwendung an einen Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslücke). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken sowie die Erschließung von Schulstandorten und Krankenhäusern gemäß der Sonderaufrufe zur Bundesförderung.
Das Ausbaugebiet kann hierbei der beiliegenden Anlage Ausbaugebiet entnommen werden. Das Ausbaugebiet umfasst zusammenfassend folgende Anzahl an Gebäudeanschlüssen:
Los 2 – Stuttgart Schulstandorte und Krankenhäuser: 43 Gebäude mit 56 Standorten,
davon 6 Krankenhäuser, 2 Reha-Kliniken und 48 Schulen
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
Das ausgewählte Telekommunikationsunternehmen, welches die Wirtschaftlichkeitslücke vom Auftraggeber bezieht, hat hierbei alle Vorgaben aus den vorgenannten Richtlinien zu beachten und umzusetzen. Die Leistung im Detail wird in der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt B beschrieben, welche in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird.
Die Vergabe der Leistungen ist in zwei räumliche Lose wie folgt aufgeteilt. Eine Losaufteilung wurde hierbei auf Basis der Vorgaben des Fördermittelgebers nach Fördertatbeständen vorgenommen:
- Los 2 Stuttgart Schulstandorte und Krankenhäuser, Az. 832.5/3-20 12BW300251
Alles Nähere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(60)
- Kriterium: Qualität (Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden, Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Endkundenpreis, Technisches Konzept, Servicekonzept)(40)
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bescheinigung nach § 5 Abs. 3 TKG über die Rechteeinräumung durch die Bundesnetzagentur oder Auszug über die veröffentlichte Meldung als TKU nach § 5 Abs. 4 TKG
- Zusicherung der Deckung von Investitionen gemäß Formblatt Investitionen.
- Eigenerklärung über die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben der Förderprogramme, Förderbescheide einschließlich Nebenbestimmungen und Hinweisen gemäß Formblatt Fördervorgaben.
- Erklärungen gemäß Formblatt Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen.
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung zum Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeiten gemäß Formblatt Firmenprofil.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtver-sicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung (insbesondere durch Vorlage testierter Umsatzzahlen oder Jahresabschluss bzw. Geschäftsbericht) über den Umsatz des Unternehmens unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss im Bereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 – Stuttgart weiße Flecken mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Los 2 – Stuttgart Schulen und Krankenhäuser mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden.
- Erklärung über die Ausführung von abgeschlossenen Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte in mindestens vergleichbarer Größenordnung des Ausschreibungsgegenstandes im Los, für das die Bewerbung erfolgt, die den Aufbau und den Betrieb von FTTB – Infrastrukturen zum Gegenstand haben und über diese dann Endkundendienste erbracht wurden/werden. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benen-nen.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7112120
Fax: [gelöscht]
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer.
Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris).
Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.