Bau von Fernheizleitungsnetzen Erwinstraße/Bülowstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 1554900
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dew21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau von Fernheizleitungsnetzen Erwinstraße/Bülowstraße
Bau einer erdverlegten Fernwärmeleitung in Dortmund Erwinstraße/Bülowstraße
Bau einer erdverlegten Fernwärmeleitung DN 250/DA 400 und kleiner
mit einer Trassenlänge von ca. 1.300 m sowie bis zu 15 Hausanschlüssen in Dortmund, Erwinstraße/Bülowstraße.
Bestandteil dieser Ausschreibung sind hauptsächlich Tief-, Straßen- und Rohrbauarbeiten für den Bau von erdverlegten Kunststoffmantelrohren diverser Nennweiten im öffentlichen Verkehrsraum, Privatgrundstücken und Gebäuden im Dortmunder Stadtgebiet.
EU-Finanzierung progress.nrw
Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gemäß § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrags/Angebotes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung der Bieter wird anhand der FW PQ Liste abgefragt.
Der Auftragnehmer (AN) hat zur Teilnahme am Wettbewerb die Qualifikation seines Unternehmens zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung sowie Qualitatssicherungsmaßnahmen bezüglich der Herstellungs-, Produkt- und Organisationsqualität seines Unternehmens nachzuweisen. Neben den Bestimmungen der DIN
sowie der DVGW und AGFW Regelwerke und die sich daraus ergebenen Qualifikationsmerkmale sind weitere Qualifikationen und Ausstattungen im Zuge dieser Qualifikationsabfrage nachzuweisen.
4. Eigenerklärungen nach
- nach § 123 Abs. 1 GWB:
- nach § 123 Abs. 3 GWB;
- nach § 123 Abs. 4, Nr. 1 GWB;
- Nach § 124 Abs. 1, Nr. 2 GWB;
- nach § 19 Abs. 3 MiLoG.
Der Bieter muss folgende Unterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) vorlegen:
1. Mindestens 3 Referenzen für das angebotene Leistungsspektrum (eine Referenz kann sich auch auf mehrere Leistungsbereiche beziehen)
Die in der Anlage "Qualifikationsnachweise" geführten Qualifikationskriterien.
3. Organigramm zu Funktionsbereichen und Funktionsträgern unabhängig von Qualitätsnachweisen und Zertifikaten als PQ-Kriterium zu allen relevanten Leistungsbereichen der zugrundeliegenden Ausschreibung beizufügen.
Die Eignung wird anhand der Qualifikationsnachweise festgestellt.
Zur technischen und fachlichen Eignungsfeststellung gemäß Anlage "Qualifikationsnachweise" sind folgende Regelungen zu beachten:
a) Bei der Vorlage von übergeordneten Nachweisen, z. B. RAL GZ 962/2 für den Kabelleitungstiefbau, sind die zugeordneten Einzelnachweise/-kriterien nicht separat vorzuweisen. Die Zuordnung der Einzelnachweise sind ebenfalls der technischen Anlage "Qualifikationsnachweise" zu entnehmen.
b) Im Rahmen der Konformitätsbewertung werden auch solche Teilnehmer berücksichtigt, die nicht alle Anforderungen nach der technischen Anlage "Qualifikationsnachweise" selbst, sondern nur mithilfe von Nachunternehmern erfüllen können. In diesen Fällen sind die geforderten Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Gemäß Formblatt 214.
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge zu leisten.
Für Mängelansprüche ist Sicherheit in Höhe von 3 % der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge zu leisten.
Haftpflichtversicherung: Innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung weist der AN das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nach Mindestversicherungssumme 5.000.000 Euro für Personen und 5.000.000 für Sonstige Schäden ( Sach- und Vermögensschäden). Für Arbeiten von Subunternehmen muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung bestehen.
Zahlungsbedingungen VOB/B, jedoch Schlusszahlung nach 60 Tagen.
Die Leistungen werden per Gutschrift abgerechnet.
Hierzu ist zwingend die Leistungserfassung durch den Auftragnehmer in unserem Online-System "Extranet für Dienstleister" erforderlich.
Abschlagszahlungen bzw. Teilaufmaße werden innerhalb 21 Tagen, Schlusszahlung innerhalb 60 Tagen jeweils netto Kasse gezahlt.
Wird vertraglich vereinbart, dass im Gutschriftenverfahren über eine Leistungserfassung im Extranet abgerechnet wird, dann gelten folgende Bedingungen nicht:
Punkt 7 Satz 1 der "Allgemeinen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen" und der Satz "Bitte schicken Sie Ihre Rechnungen im PDF-Format an: ...".
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre.
Die Urkalkulation ist nach Auftragsvergabe innerhalb von 14 Tagen dem AG vorzulegen.
Verbindliche Fristen sind folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
Inbetriebnahme der Verbindung Speicherstraße / Uhlandstraße bis 31.08.2023
- Einbindung an Bestand zwischen 01.05.2023 und 31.08.2023
- Querung Mallinckrodtstraße 30.09-3.10.2023
Vertragsstrafen 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer, Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistungen werden per Gutschrift abgerechnet.
Hierzu ist zwingend die Leistungserfassung durch den Auftragnehmer in unserem Online-System "Extranet für Dienstleister" erforderlich.
Abschlagszahlungen bzw. Teilaufmaße werden innerhalb 21 Tagen, Schlusszahlung innerhalb 60 Tagen jeweils netto Kasse gezahlt.
Wird vertraglich vereinbart, dass im Gutschriftenverfahren über eine Leistungserfassung im Extranet abgerechnet wird, dann gelten folgende Bedingungen nicht:
Punkt 7 Satz 1 der "Allgemeinen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen" und der Satz "Bitte schicken Sie Ihre Rechnungen im PDF-Format an: ...".
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDFDCPQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.