Gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung, Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes sowie die Beurteilung der Grundwasserverunreinigungen Referenznummer der Bekanntmachung: 7103-01-001 - "Ehem. Gaswerk und Baubetriebshof Emsdetten"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung, Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes sowie die Beurteilung der Grundwasserverunreinigungen
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Das "ehem. Gaswerksgelände" Emsdetten mit einer Fläche von ca. 4.000 m² befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Bahnhof Emsdetten und soll aufgrund der zentrumsnahen Lage und der Bedeutung für die Quartiersentwicklung "Bahnhof Ost" für eine höherwertige Nutzung zu Wohn- und Dienstleitungszwecken weiterentwickelt werden. Hierzu werden die gutachterlichen Leistungen notwendig, die in 3 Phasen ausgeschrieben werden.
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Moorbrückenstraße 29/Franz-Mülder-Straße 34 48270 Emsdetten '
Die Fläche befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Bahnhof Emsdetten und ca. 500 Meter nordöstlich des Stadtzentrums von Emsdetten.
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Das "ehem. Gaswerksgelände" Emsdetten mit einer Fläche von ca. 4.000 m² befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Bahnhof Emsdetten und soll aufgrund der zentrumsnahen Lage und der Bedeutung für die Quartiersentwicklung "Bahnhof Ost" für eine höherwertige Nutzung zu Wohn- und Dienstleitungszwecken weiterentwickelt werden. Hierzu werden die gutachterlichen Leistungen notwendig, die in 3 Phasen ausgeschrieben werden.
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Phase 1: Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes sowie die Beurteilung der Grundwasserverunreinigungen und Erstellung der notwendigen Deklarationsanalytik für einen Bodenaushub (wird fest beauftragt):
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Phase 2: Sanierungsplanung und Erstellung eines Sanierungsplanes (Option 1)
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Phase 3: Gutachterliche Leistungen im Rahmen der Sanierung und des Gebäuderückbaus (Option 2):
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Es ist ein Angebot auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung zu erarbeiten, wobei diese lediglich als Orientierung dienen und dem AG sowie den Unternehmen eine einheitliche
Kalkulationsbasis bieten soll.
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Im Rahmen des Angebotes soll der Bieter das von ihm vorgesehene Projektteam vorstellen und das Bearbeitungskonzept für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabenstellung skizzieren.
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Die Vorstellung des Projektteams umfasst die Darstellung der geplanten Projektorganisation mit namentlicher Benennung der vorgesehenen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und deren Verantwortungsbereiche. Zur Darstellung der Kompetenz und Erfahrung der Mitarbeiter sind die Formulare 14.1-14.3 (ggf. entsprechend der Anzahl der vorgesehenen Mitarbeiter zu ergänzen) zu verwenden. In einem kurzen Begleittext oder einem aussagefähigen Organigramm ist die vorgesehene Aufgabenverteilung zu erläutern.
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Das Vorgehen zur Qualitätssicherung und zur Sicherstellung der Termin- und Kosteneinhaltung ist darzustellen. Hierbei ist auch darauf einzugehen, wie eine kontinuierliche
Projektbearbeitung im Krankheits- oder Urlaubsfall gewährleistet wird.
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Der Bieter soll eine Einschätzung der Problemstellungen des zu bearbeitenden Projektes vornehmen und seine darauf abgestimmte Vorgehensweise bei der Erbringung der vergebenen Dienstleistung darlegen. Er soll in geeigneter Weise schriftlich darstellen (nicht mehr als 10 Seiten), wie er das Projekt im Auftragsfall organisatorisch und zeitlich abwickeln will.
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Das Bearbeitungskonzept soll folgende Punkte beinhalten:
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- Aufzeigen von Informationsdefiziten,
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- geplantes Vorgehen zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes (Erstellen eines Untersuchungsprogramms einschl. Mustervorschlag für ein Gebäude- / Schadstoffkataster),
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- geplantes Vorgehen zur Durchführung der Sanierungsuntersuchung (Erstellung eines Untersuchungsprogramms),
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- zeitliche Strukturierung des Projektes in der Phase 1,
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- Kostenschätzung für Fremdleistungen im Rahmen von Phase 1.
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In der Verhandlungsphase wird leistungs- und auftragsbezogen der Bieter ermittelt, der aus der Gruppe der geeigneten Bieter die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Die Kriterien der Bewertung sind in der Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien" dargestellt, die auf dem Vergabemarktplatz verfügbar ist.
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Es ist beabsichtigt, nach Prüfung der eingereichten Angebotsunterlagen die Anzahl der Bewerber, die vom AAV zum Präsentationstermin nach Hattingen eingeladen werden, auf zwei bis vier zu verringern.
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Es ist vorgesehen, das Honorar für die in dieser Leistungsbeschreibung angefragten Leistungen frei zu vereinbaren. Die vorliegende Leistungsbeschreibung sowie das vom Bieter
vorzulegende Konzept sind die Grundlage für das vorzulegende Honorarangebot. Das Honorarangebot soll alle Kosten abdecken, die aus Sicht des Bieters für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. Nebenkosten sind in die Einzelpreise einzukalkulieren.
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In dem Honorarangebot sind zusätzlich Stundensätze nach unterschiedlichen Qualifikationen der Mitarbeiter gem. § 6 Abs. 2 HOAI sowie Einheitspreise für Fahrtkosten als Eventualposition anzugeben.
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Die Teilnahme an Abstimmungsgesprächen / Präsentationsterminen auf Anforderung des AG wird gesondert vergütet. Die Kosten für die An- und Abfahrt zu Besprechungs- /
Präsentationsterminen in Hattingen beim AAV oder in Emsdetten sowie für die Vor- und Nachbereitung einschließlich Protokollwesen sind als Pauschalen anzubieten.
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Alle Berichte sind vorab schriftlich im Entwurf vorzulegen. Vor Anfertigung der Endfassung ist der Bericht mit dem Auftraggeber und anderen an der Maßnahme fachlich Beteiligten
abzustimmen. In dem anzubietenden Honorar ist die Lieferung sämtlicher Unterlagen in 5-facher Ausfertigung sowie zusätzlich auf Datenträger (3-fach) im pdf-Format vorzusehen. Karten, Tabellen und Präsentationen sind auf Anfrage auch in Form von georeferenzierten Daten bzw. von Dateien zur Verfügung zu stellen, die von gängigen Programmen weiterverarbeitet werden können (z.B. dxf, xls, ppt).
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Der Leistungsumfang für die Phase 2 und 3 wurde geschätzt. Vor der Durchführung ist das Angebot ggf. auf Basis der angesetzten Einheitspreise zu konkretisieren.
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Die Laufzeit des Vertrages endet voraussichtlich am 31.12.2024. In Abhängigkeit von der Ausführung der Phase 1, der Abstimmungszeiten mit den zuständigen Behörden und dem Zeitbedarf für die Ausführung kann sich die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ausführungszeit ergeben.
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Entsprechend der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb werden Referenzen des Unternehmens der letzten 5 Jahre (Stichtag 31.12.2022) in folgenden Kategorien bewertet:
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- Sanierungsuntersuchung- und -planung
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- Sanierungsmaßnahme
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Phase 2 Sanierungsplanung und Erstellung eines Sanierungsplanes (Option 1):
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- Sanierungsplanung
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- Erstellung eines Sanierungsplanes gem. BBodSchV
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Phase 3 Gutachterliche Leistungen im Rahmen der Sanierung und des Gebäuderückbaus (Option 2):
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- Gutachterleistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Bodensanierung und Rückbauarbeiten
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- Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben
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- Örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung und Oberbauleitung, Dokumentation
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- Koordination nach DGUV-Regel 101-004, Sicherheits- und Gesundheitskoordination
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Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für den Teilnahmewettbewerb stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes unter https://www.vergabe.nrw.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Die Anzahl der teilnehmenden Bewerber ist in der ersten Verfahrensstufe nicht begrenzt. Die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist auf max. 6 Bewerber begrenzt, da der aufzuwendende Zeit- und Arbeitsaufwand sowohl beim Auftraggeber als auch beim Bewerber (für die Erarbeitung des Angebotes, für deren Auswertung, für die vorgesehenen Vorstellungstermine) für eine größere Anzahl von zugelassenen Bewerbern nicht verhältnismäßig wäre.
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Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
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gemäß Liste AAV-Ausschreibungsunterlagen Teilnahmewettbewerb:
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- AAV-Formular 5 - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
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- AAV-Formular 6 - Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
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- AAV-Formular 7 - Eigenerklärung zum Unternehmen
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- AAV-Formular 9 - Eigenerklärung zur Versicherung
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Es ist die Eigenerklärung Versicherung zum Bestehen oder die Zusage zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2,0 Mio. EUR (2-fach maximiert) sowie einer Umweltschadenversicherung in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR (1-fach maximiert) vorzulegen.
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gemäß Liste AAV-Ausschreibungsunterlagen - Teilnahmewettbewerb
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- AAV-Formular 13 - Referenznachweis Unternehmen
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- Nachweis gem. DGUV-Regel 101-004 (ehem. BGR 128) oder TRGS 524
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- Nachweis gem. § 18 BBodSchG
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- Sachkunde gem. TRGS 519
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- Koordinator nach BaustellV gem. RAB 30
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Die geforderten Nachweise sind von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fehlende Nachweise können nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben worden sind.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind alle jeweiligen Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
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Mit dem Angebot ist ein Bearbeitungskonzept für die Durchführung der Aufgabenstellung entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung vorzulegen.
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Der Bieter soll eine Einschätzung der Problemstellungen des zu bearbeitenden Projektes vornehmen und seine darauf abgestimmte Vorgehensweise bei der Erbringung der zu vergebenen Dienstleistung darlegen Er soll in geeigneter Weise schriftlich darstellen (nicht mehr als 10 Seiten), wie er das Projekt im Auftragsfall organisatorisch abwickeln will. Das Bearbeitungskonzept soll folgende Punkte beinhalten:
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Projektorganisation
- Übersichtliche Darstellung des eingeplanten Projektteams (Organigramm oder Vergleichbares)
- Schlüssige Aufgabenverteilung unter Einbezug aller geforderten und für das Projekt notwendigen Qualifikationen
- Beschreibung der vorgesehenen Vertretungsregelungen
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Das Bearbeitungskonzept soll zusätzlich folgende Punkte beinhalten:
- Aufzeigen von Informationsdefiziten,
- geplantes Vorgehen zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes (Erstellen eines Untersuchungsprogramms einschl. Mustervorschlag für ein Gebäude- / Schadstoffkataster),
- geplantes Vorgehen zur Durchführung der Sanierungsuntersuchung (Erstellung eines Untersuchungsprogramms),
- zeitliche und organisatorische Strukturierung des Projektes in der Phase 1,
- Kostenschätzung für Fremdleistungen im Rahmen von Phase 1.
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Das für die Ausführung der hier ausgeschriebenen Leistungen vorgesehene Projektteam ist erst im Rahmen der Angebotsphase verbindlich festzulegen mit den Formularen 14.1 bis 14.3 (Referenzen des vorgesehenen Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und ggf. weiterer Mitarbeiter).
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation stellen.
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Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte dem VHB-NRW Formular 312a/322a (Information DSGVO) bei den Vergabeunterlagen.
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Eventuelle Aufklärungsgespräche werden - in Abhängigkeit von den gültigen COVID-19-Pandemie-Regelungen - ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
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Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage der vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
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Für die Erarbeitung des Angebotes wird die Durchführung einer Ortsbesichtigung dringend empfohlen. Ein Betreten der Fläche ist nur gemeinsam mit Vertretern der Stadt Emsdetten nach vorheriger Terminabstimmung und unter Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe) möglich.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur COVID-19 Pandemie in den Vergabeunterlagen.
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Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter die Möglichkeit, Ihr Angebot beim AAV in einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationstermine in Abhängigkeit von den dann geltenden COVID-19 Empfehlungen als Videokonferenz stattfinden zu lassen. Informationen hierzu erfahren die Bieter mit dem Einladungsschreiben.
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Den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren, die keinen Zuschlag auf ihr eingereichtes Angebot erhalten, wird für die Angebotserstellung eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 1.500,00 EUR (brutto) gewährt.
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Bitte beachten Sie, dass Sie sich ohne Registrierung selbständig über Fragen und Antworten sowie über Änderungspakete informieren müssen. Ohne Ihre Registrierung können wir Sie mangels Kenntnis Ihrer Kontaktdaten nicht über die Änderungen informieren. Nur wenn Sie sich registrieren, werden Sie automatisch über jegliche Änderungen per email informiert.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYMNDKD1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
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