Vergabe eines Vertrages für Beschaffungsberatung und Logistikdienstleistung - KD-1 Referenznummer der Bekanntmachung: KD-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Vertrages für Beschaffungsberatung und Logistikdienstleistung - KD-1
Ausschreibung eines Vertrages zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen und zur Vergabe von Logistikdienstleistungen - KD-1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit höchstem Qualitätsanspruch an Medizin und Pflege trägt das Krankenhaus Düren eine besondere Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Menschen in der Region. Rund 20.000 stationäre und 55.000 ambulante Patienten vertrauen in jedem Jahr auf uns als führenden Schwerpunktversorger zwischen Köln und Aachen, zwischen Eifel und Niederrhein. Das Krankenhaus Düren ist derzeit in vertragliche Vereinbarungen mit einer Einkaufsgemeinschaft eingebunden. Das Krankenhaus Düren (AG) beabsichtigt, die Unterstützung durch eine Einkaufsgemeinschaft (AN) zur Beschaffung von Dienstleistungen, Investitionsgütern, IT-Bedarfen, medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien (incl. Probenabnahmesysteme für die Labor-Analyse), von Pharmazie/ Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Artikeln sowie apothekenüblichen Waren und sonstigen Apothekenartikeln, von Desinfektions- und Hygieneartikeln, von medizinischen Gasen und medizintechnischen Bedarfen sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfen und die dazu gehörende Logistikdienstleistung neu zu vergeben.Die Logistikdienstleistung umfasst u.a. die Auftragsabwicklung, Beschaffung, Lagerhaltung, anlieferstellenbezogene Kommissionierung und Lieferung der vorgenannten Artikel-Bedarfe des AG an den AG auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (z.B. Medizinproduktegesetz), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: ,,Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)