LGA Georg-Büchner-Gymnasium Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0049
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
LGA Georg-Büchner-Gymnasium
Umbau des Georg-Büchner-Gymnasiums, Tersteegenstraße 62, landschaftsgärtn. Arbeiten
ca. 140 m² Belagsfläche, 765 m² Vegetationsfläche, 500 m² Gebrauchsrasen, 145 m² Blumenrasen, 54 m² Holzhäcksel, 43 m³ Versickerungskörper, 270 Stk. Hecke, 50 Stk. Sträucher, 3.000 Stk. Zwiebelpflanzen, 20 lfm Zaun, Einbau Austattungselemente
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern ein aktuelles Vertragsverhältnis im Bereich Garten‐ und Landschaftsbau mit der Stadt Düsseldorf besteht, ist auf die Einreichung folgender Nachweise zu verzichten. Bitte geben Sie an, welche Leistung Sie derzeit für die LH Düsseldorf erbringen. Dies gilt auch für Firmen, die präqualifiziert sind.
- Betriebsgründung
- eingetragene Kammer
- Angabe der Genossenschaft
Sofern ein aktuelles Vertragsverhältnis im Bereich Garten‐ und Landschaftsbau mit der Stadt Düsseldorf besteht, ist auf die Einreichung folgender Nachweise zu verzichten. Bitte geben Sie an, welche Leistung Sie derzeit für die LH Düsseldorf erbringen. Dies gilt auch für Firmen, die präqualifiziert sind.
- Angabe der Haftpflichtversicherung / Deckungssumme
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
- Umsätze der letzten 3 Jahre
- 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (vergleichbar)
- Name und Qualifikation des Bauleiters
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.