Objektplanung Gebäude/Innenräume "Neubau Sporthalle Gymnasium Siegburg Alleestraße" Referenznummer der Bekanntmachung: ZV24/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude/Innenräume "Neubau Sporthalle Gymnasium Siegburg Alleestraße"
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung Gebäude/Innenräume zur Realisierung des Neubaus der Sporthalle Gymnasium Siegburg Alleestraße an der Wilhelmstraße in Siegburg.
53721 Siegburg
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung Gebäude/Innenräume zur Realisierung einer Vierfach-Sporthalle. Aufgrund der Grundstücksgröße ist davon auszugehen, dass die 4 Spielfelder sowie die Flächen für Umkleiden, Duschen, etc. nur realisiert werden können, wenn die Sporthalle aus zwei Stockwerken besteht und Flächen daher übereinander angeordnet werden. Alle Hallenteile sollen über eine Deckenhöhe von 7m und eine Einzelspielfeld-Fläche von im Idealfall 15m x 27m (mindestens 18m x 9m) verfügen. Es soll die Möglichkeit bestehen, mehrere Hallenteile zu einem "Großspielfeld" zusammenzulegen. Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude/Innenräume (vgl. LP 1 - 9 gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI), die stufenweise beauftragt werden, sowie Besondere Leistungen, die optional vergeben werden.
Optional können folgende besondere Leistungen gemäß Vertrag beauftragt werden:
- 3D-Animationen (3D-Darstellung des Baukörpers sowie der inneren Raum-/Nutzflächengestaltung)
- Vorhalten und Organisieren eines internetbasierten Datenservers für alle Projektbeteiligten
- Aufstellen von Raumbüchern
- Fortschreiben von Raumbüchern
- Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
- Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Heinle, Wischer und Partner Freie Architekten GbR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.heinlewischerpartner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YWVQTDF12
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]