Lieferung eines Sprengofens mit Rauchgaswäsche
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geka-munster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Sprengofens mit Rauchgaswäsche
Neuer Sprengofen mit Rauchgaswäsche bestehend aus: heisser Sprengkammer, Nachbrennkammer, Sprühtrockner, Staubabscheidung, Aktivkohlefilter, DENOX, in Modulbauweise inkl. Lieferung des Ofens und Unterstützung bei Montage und Inbetriebnahme.
Der Sprengofen muss eine Detonationskammer zur Entsorgung/Vernichtung von konventioneller Munition und Explosivstoffen aller Art besitzen. Die Detonationskammer ist für eine Sprengstoffmenge von 3 kg (bezogen auf den Sprengstoff TNT) eigensicher.
Humboldtstraße 110, D-29633 Munster
Neuer Sprengofen mit Rauchgaswäsche bestehend aus den Hauptkomponenten: heisser Sprengkammer, Nachbrennkammer, Sprühtrockner, Staubabscheidung, Aktivkohlefilter, DENOX, in Modulbauweise inkl. Lieferung des Ofens und Unterstützung bei Montage und Inbetriebnahme.
Bei dem Sprengofen handelt es sich um eine Detonationskammer zur Entsorgung/Vernichtung von konventioneller Munition und Explosivstoffen aller Art. Die Detonationskammer muss für eine Sprengstoffmenge von 3 kg (bezogen auf den Sprengstoff TNT) eigensicher sein. Die Umsetzung der Explosivstoffe erfolgt aufgrund der Erhitzung der Detonationskammer auf ein Temperaturfenster von 400 bis 500 °C. Der Explosivstoff muss nicht durch andere Explosivstoffe initiiert werden, sondern die Reaktion wird lediglich durch die Wärmezufuhr ausgelöst. Bei diesem Sprengofen müssen die Detonationskammer und die dazugehörigen Komponenten der Rauchgasreinigung alle aufeinander abgestimmt werden. Es muss ein funktionaler Zusammenhang zwischen allen Komponenten bestehen. Der Sprengofen muss als Ganzes alle in Deutschland für diese Art von Anlagen geltenden Gesetze, Richtlinien und Normen erfüllen.
Der 2. Sprengofen wird inkl. Wetterschutz in das bestehende Gebäude vom ersten Sprengofen integriert. Hierbei wird der vorhandene Beladeraum, die Ammoniak-, die Druckluft- und die Heizölversorgung sowie das Schrotthandling für beide Anlagen genutzt. Ebenso wird die vorhandene Infrastruktur wie Wasser, Strom, die Zuwegung und die Lagerorte für Explosivstoffe der vorhandenen Anlage genutzt. Die verwendete Technik muss mit den vorhandenen System kompatibel sein.
Der Hersteller soll für den Einbau, Aufbau und die Inbetriebnahme Unterstützung stellen. Wartung und Service gehören nicht zum Lieferumfang.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gem. § 17 (5) VgV: Bei einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt keine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen, sondern unmittelbar eine Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten an die vom öffentlichen Auftraggeber ausgewählten Unternehmen. Aus technischen Gründen gibt es nur einen eingeschränkten Bieterkreis. Die Detonationskammer muss für eine Sprengstoffmenge von 3 kg (bezogen auf den Sprengstoff TNT) eigensicher sein und den Vorgang durch eine Erhitzung von 400 bis 500 °C auslösen. Zudem ist die heiße Sprengkammer, Nachbrennkammer, Sprühtrockner, Staubabscheidung, Aktivkohlefilter, DENOX, in Modulbauweise inkl. Lieferung des Ofens und Unterstützung bei Montage und Inbetriebnahme gefordert. Die verwendete Technik muss mit den vorhandenen System kompatibel sein, da diverse technische Anschlüsse und Infrastruktur zusammen genutzt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neuer Sprengofen mit Rauchgaswäsche
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlskoga
NUTS-Code: SE124 Örebro län
Postleitzahl: 691 80
Land: Schweden
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dynasafe.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gem. den Normen des GWB (1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de