Lizenzierung von Zeitschriften in elektronischer Form Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_001a_SH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lizenzierung von Zeitschriften in elektronischer Form
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Agenturdienstleistungen für 622 Zeitschriftentitel in elektronischer Form. Das geschätzte Umsatzvolumen beträgt ca. 500.000 EUR netto jährlich.
Der Rahmenvertrag regelt die Rahmenbedingungen für die Lizenzierung von deutschsprachigen und internationalen Zeitschriften weltweit, ohne regionale Beschränkung in elektronischer Form.
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Schlossplatz 2 48149 Münster, Universitäts- und Landesbibliothek Krummer Timpen 3 48143 Münster
Die Bedingungen für den Abruf von Einzelaufträgen im Rahmen des Vertrages sollen durch diese Ausschreibung umfassend festgelegt werden.
Aufgrund der Möglichkeit des Ab- und Anbestellens anderer Titel, kann die Abnahme der Zeitschriften nicht garantiert werden. Es handelt sich somit nicht um eine Mindestabnahmemenge, sondern um ein Schätzvolumen, das Ihnen die Kalkulation Ihres Angebotes ermöglichen sollte. Mit diesem Vertrag werden folglich noch keine Abonnements-verpflichtungen eingegangen. Erst nach Vergabe des Rahmenvertrages werden Aufträge über Anbestellungen durch die Hochschulbibliothek durchgeführt.
Die WWU hat die Option, den Vertrag zweimal um 12 Monate bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Handelsregisterauszug
Bitte fügen Sie einen Handelsregisterauszug oder wenn Sie ein ausländischer Bieter sind, eine Kopie der Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem Sie ansässig sind, bei (nach dem 31.08.2022 ausgestellt).
-Erklärung zu Ausschlussgründen
Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung gemäß Vordruck ("521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe")
-Haftpflichtversicherungsnachweis
Bitte fügen Sie die Bestätigung des Versicherers über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die versicherten Schadensarten und die vereinbarte Deckungssumme bei. Die WWU fordert eine Mindestdeckung von 3 Mio. Euro jeweils für Vermögens-, und Sachschäden pro Jahr kumuliert auf alle Schadensfälle. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme ist zusätzlich eine Bestä-tigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können.
-Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Erklärung gemäß Vordruck ("Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" auf Formular 523 EU)
-Nur bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Bietergemeinschaft
Formular "531_EU_Bewerber/Bietergemeinschaft" ausfüllen (mehr als 4 Bieter: vervoll-ständigen/ergänzen)
-Nur bei Einsatz von Nachunternehmern:
Erklärung Nachunternehmen und Verpflichtungserklärung von jedem Nachunternehmer
"532_EU_Erklärung Unteraufträ-ge/Eignugnsleihe" (mehr als 2 Nachun-ternehmer: vervollständigen/ergänzen)
Von jedem Nachunternehmer: Ver-pflichtungserklärung der für Teilleistungen benannten Unterauftragnehmer (Formular "533_EU_Verpflichtungserklärung Nachunternehmer")
-Referenzen
Stellen Sie Ihre ausgewiesene Erfahrung ergänzend durch Vorlage einer Referenzliste dar. Erstellen Sie dazu eine Referenzliste wie in Kap. 3.3 dargestellt. Diese Liste soll wesentliche Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen enthalten. Vergleichbar sind die Referenzen, die von (Hochschul-)Bibliotheken in ähnlicher Größenord-nung ausgestellt wurden. Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen
-Verlagsliste
Bitte nennen Sie die 3 Verlage, mit denen im Jahr 2021 im Bereich wissenschaftlicher Fachzeit-schriften die höchsten Umsätze erzielt wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYWP2YEMLB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de