Durchführung einer ergänzenden Sanierungsuntersuchung und Erstellung einer Sanierungsplanung sowie optionale Gutachterleistungen zur Vorbereitung und Durchführung einer Grundwassersanierung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer ergänzenden Sanierungsuntersuchung und Erstellung einer Sanierungsplanung sowie optionale Gutachterleistungen zur Vorbereitung und Durchführung einer Grundwassersanierung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind die Durchführung einer ergänzenden Sanierungsuntersuchung und -planung des Grundwassers betreffend den Betriebsstandort der ehemaligen Zeche und Kokerei Massen 3/4 sowie optional die Gutachterleistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Grundwassersanierungsmaßnahmen. In den Jahren 2018 bis 2020 wurde bereits im Rahmen von zwei Sanierungsphasen der im Boden befindliche Kernschaden auf dem Betriebsstandort der ehemaligen Zeche und Kokerei Massen 3/4 mittels Großlochbohrungen bis maximal 9 m Tiefe saniert. Die Kernschadensanierung ist abgeschlossen. Es bleibt die Sanierung des Grundwassers im Abstrom des sanierten Klärteiches zu planen. Hierfür sind umfangreiche Arbeiten zur Erfassung des Grundwasserschadens durchzuführen und komplexe Betrachtungen und ggf. Vorversuche zur Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens durchzuführen.
59427 Unna
Bei diesem Projekt handelt es sich um den Betriebsstandort der ehemaligen Zeche und Kokerei Massen 3/4 in Unna, die von 1912 bis 1926 betrieben wurde.
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Die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen auf dem Standort zeigen, dass im Bereich eines ehemaligen Klärteichs Teeröle vorgefunden wurden, die sich auch auf benachbarte Grundstücke ausgebreitet haben. Im Abstrom dieses Klärteichs wurden auch im Grundwasser kokereispezifische Schadstoffe nachgewiesen. Die Verunreinigungsfahne kann bis zum Pumpwerk an der Wasserkurler Straße weiterverfolgt werden.
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In den Jahren 2018 bis 2020 wurde in zwei Sanierungsphasen der Kernschaden auf dem Gelände eines Autoverwertungsbetrieb und auf Teilen der Dortmunder Straße (L 663) mittels Großlochbohrungen bis maximal 9 m Tiefe saniert. Die Kernschadensanierung ist somit abgeschlossen. Es verbleibt die Sanierung des Grundwassers im Abstrom des sanierten Klärteiches zu planen und zu begleiten.
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Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Durchführung einer ergänzenden Sanierungsuntersuchung (SU) und Erstellung einer Sanierungsplanung (SP) gemäß BBodSchG / BBodSchV.
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Die Sanierungsmaßnahme erfolgt in zwei zeitlich getrennten Bearbeitungsschritten (Sanierungsphase I und Sanierungsphase II).
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Die Sanierungsphase I wird fest beauftragt und besteht aus:
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1. Durchführung einer ergänzenden Sanierungsuntersuchung
- Formulierung des vorläufigen Sanierungsziels
- Grundlagenermittlung
- Ergänzende Standortuntersuchungen
- Machbarkeitsstudie
- Festlegung des Sanierungsziels
- Erarbeitung des abgestimmten Maßnahmenkonzeptes
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2. Erstellung eines Sanierungsplans
- Darstellung der Ausgangslage
- Textliche und zeichnerische Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen und Nachweis ihrer Eignung
- Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen
- Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich der Überwachung
- Darstellung des Zeitplans und der Kosten
- Aufstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes nach DGUV-Regel 101-004 "kontaminierte Bereiche" ehem. BGR 128
- Fertigung des Sanierungsplans für die Verbindlichkeitserklärung der zuständigen Behörden
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Die Sanierungsphase II (Option) besteht aus:
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1. Ausführungsplanung Grundwassersanierung
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2. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen
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3. Örtliche Bauüberwachung Grundwassersanierung
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4. Sicherheitskoordination Grundwassersanierung
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5. Dokumentation Grundwassersanierung
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Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Zeitansätze sind als Kalkulationsgrundlage zu verstehen. Es ist ein Honorarangebot für die Sanierungsphase I und II zu erstellen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Leistungen der Sanierungsphase I. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Gesamtmaßnahme (Sanierungsphase I und II) auch die Leistungen der Sanierungsphase II zu beauftragen (Option). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung auch dieser Leistungen besteht nicht.
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Die Wertung des Honorars erfolgt auf Grundlage des Angebotes für die Sanierungsphasen I und II.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind in zwei Phasen zu erbringen:
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Phase 1 (wird fest beauftragt):
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Phase 2 (Option):
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- Gutachterleistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Grundwassersanierung
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Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben, Örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung, Dokumentation, Koordination nach DGUV-Regel 101-004, Sicherheits- und Gesundheitskoordination.
Wir machen darauf aufmerksam, dass für die erste Stufe des Verfahrens, den Teilnahmewettbewerb, ausschließlich die abrufbaren Unterlagen (Leistungsbeschreibung sowie Liste der AAV-Unterlagen Teilnahmewettbewerb) relevant sind. Soweit in der Leistungsbeschreibung Anlagen (Pläne, Gutachten etc.) genannt sind, werden diese erst in der zweiten Stufe des Verfahrens, der Aufforderung zur Angebotsabgabe,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
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