Rahmenvereinbarung über ein Dienstradleasing für Mitarbeitende der Stadtverwaltung Krefeld vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-104-1-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über ein Dienstradleasing für Mitarbeitende der Stadtverwaltung Krefeld vom 01.01.2023 bis 31.12.2026
Den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über ein Dienstradleasing für Mitarbeitende der Stadtverwaltung Krefeld vom 01.01.2023 bis 31.12.2026
Stadt Krefeld - Fachbereich 10 - Verwaltungssteuerung und -service Sankt Töniser Straße 60 47803 Krefeld Der Auftragnehmende ermöglicht die Bereitstellung der Fahrräder in einem stadtübergreifenden Händlernetz. Konkret bedeutet dies, dass auch den in den angrenzenden Kreisen Viersen, Wesel und Kleve und benachbarten Städten Duisburg, Mönchengladbach und Düsseldorf wohnenden Mitarbeitenden ortsansässige Händler entsprechend zur Verfügung stehen und sich das Händler-
netz somit nicht nur auf das Stadtgebiet Krefeld selbst beschränkt.
Den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über ein Dienstradleasing für Mitarbeitende der Stadtverwaltung Krefeld vom 01.01.2023 bis 31.12.2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über ein Dienstradleasing für Mitarbeitende der Stadtverwaltung Krefeld vom 01.01.2023 bis 31.12.2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Erreichen der verbindlich vorgegebenen Höchstmenge von 650 Fahrrädern gilt als ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DEB2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]